Neues Dienstrecht: Lehrergehälter schwer vergleichbar

Neues Dienstrecht Lehrergehaelter schwer
Neues Dienstrecht Lehrergehaelter schwer(c) Dapd (Hans Punz)
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Der Regierungsentwurf zum neuen Lehrerdienstrecht sieht eine Neuorganisation der Entlohnung von Lehrern vor. Ob das Gehalt höher oder niedriger sein wird, lässt sich noch nicht sagen.

Werden Lehrer mit einem neuen Dienstrecht künftig mehr verdienen oder weniger als bisher? Diese Frage lässt sich zumindest nach dem derzeitigen Regierungsentwurf nicht beantworten. Grund: Die Entlohnung der Pädagogen wird zu einem guten Teil neu organisiert, viele Punkte sind auch noch nicht bekannt. Verlusten beim Grundgehalt etwa bei AHS-Lehrern stehen neue Zulagen gegenüber. Ein Mehr an Unterrichtsverpflichtung könnte wiederum durch Entlastungen in anderen Bereichen aufgefangen werden.

Betrachtet man die reinen Gehaltskurven, sind die AHS-Lehrer künftig die Verlierer. Sie sollen zwar beim Einstieg ein höheres Brutto-Grundgehalt (2.420 Euro statt 2.223 Euro) bekommen - allerdings sollen die derzeitigen Biennalsprünge durch viel seltenere Vorrückungen abgelöst werden. Gehaltssprünge soll es im Regierungsvorschlag erst nach 13, 17, 22, 27, 33 und 39 Jahren geben. Das bedeutet etwa, dass ein AHS-Lehrer im derzeitigen System bereits nach sieben Jahren ein höheres Gehalt hätte als im geplanten neuen. Anders bei den Volks- und Hauptschullehrern: Sie würden nach dem Regierungsvorschlag zwölf Jahre besser verdienen, anschließend kreuzen sich die neue und alte Kurve mehrmals - erst nach rund 30 Jahren liegt dann das neue Gehalt regelmäßig unter dem alten.

Unterschiedliche Aufteilung der Arbeitszeit

Erschwert wird der Vergleich noch durch die geplante unterschiedliche Aufteilung der Arbeitszeit: Die Normunterrichtszeit soll künftig 24 Unterrichtsstunden pro Woche betragen, wozu auch der Förderunterricht in der Tagesbetreuung zählt. Derzeit gilt für Pflichtschullehrer eine Unterrichtsverpflichtung von 20 bis 22 Wochenstunden, für Lehrer an Bundesschulen sind es 20 Wochenstunden. Waren bisher bestimmte Fächergruppen wie etwa Schularbeitsfächer höher bewertet und führten de facto zu einer kürzeren Unterrichtsverpflichtung, sollen sie künftig stattdessen mit Zulagen honoriert werden. So soll etwa ein Englisch-Lehrer in der AHS-Unterstufe bzw. Hauptschule künftig 24 Euro pro Wochenstunde zusätzlich erhalten, in der Oberstufe 36 Euro.

Neben diesen "Fächervergütungen" soll es außerdem Dienstzulagen für Spezialfunktionen wie Mentoren oder Bildungsberater geben (90 bis 150 Euro), für Direktoren (je nach Größe der Schule bis zu 1.500 Euro) sowie für das neu hinzukommende mittlere Management (300 bis 450 Euro), das die Direktoren beim Qualitätsmanagement sowie ihren Leitungs- und Organisationsaufgaben unterstützen bzw. sie gegebenenfalls vertreten soll. Diese Arbeit wird derzeit vielfach von "normalen" Lehrern geleistet und oft nicht extra abgegolten.

Ausmaß von Unterstützungspersonal nicht fix

Nicht geklärt ist noch, in welchem Ausmaß die Schulen zusätzliches "Unterstützungspersonal" etwa für administrative Arbeiten oder Schulpsychologen bzw. Sozialarbeiter bekommen. Davon hängt es nämlich nicht zuletzt ab, ob die Zusatzbelastung der Pädagogen durch die rund zwei bis vier Stunden an zusätzlicher Unterrichtsverpflichtung durch Entlastungen etwa bei der administrativen Arbeit kompensiert wird.

(APA)

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