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Kinderpornos auf PC: Religionslehrer freigesprochen

18.06.2012 | 09:35 |   (DiePresse.com)

Ein Religionslehrer in Salzburg hat sich offenbar Kinderpornos angesehen, diese aber nicht weitergegeben. Über seine Suspendierung wurde noch nicht entschieden.

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Jener Salzburger Religionslehrer, der wegen angeblichen Besitzes von kinderpornografischem Material vorläufig vom Dienst suspendiert worden ist, ist inzwischen gerichtlich rechtskräftig freigesprochen worden. Das wurde am Sonntagabend aus dem Umfeld des Pädagogen bekannt. Der Mann hatte sich zwar offenbar Kinderpornos angesehen, aber weder gespeichert noch an Dritte weitergegeben. "Die Rechtslage ist eindeutig, das alleinige Betrachten solcher Bilder ist nicht strafbar", sagte damals die Sprecherin der Staatsanwaltschaft Salzburg, Barbara Feichtinger, nach dem Freispruch den "Salzburger Nachrichten".

Dessen ungeachtet ist über die vorläufige Suspendierung des Lehrers noch nicht entschieden, wie Salzburgs Landesschulratspräsident Herbert Gimpl am Samstag bestätigte. Seinen Angaben zufolge hatte der Erzbischof dem Pädagogen die Missio canonica - die Lehrbeauftragung der katholischen Kirche - entzogen. Dagegen hat der Lehrer aber Berufung eingelegt, "und die soll unseres Wissens nach noch im Vatikan liegen", sagte der Präsident. Sollte Rom den Entzug der Lehrberechtigung bestätigen, dürfe der Pädagoge nicht mehr unterrichten, weil er ausschließlich in Religion geprüft sei. Daher würde dies wohl eine Kündigung des Dienstverhältnisses nach sich ziehen. Sollte dem Mann die Missio aber wieder erteilt werden, sei es noch offen, wie der Landesschulrat weiter vorgehe. Denn an der Schule und im Unterricht selbst sei es ja zu keinem Fehlverhalten gekommen, so Gimpl.

(APA)

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14 Kommentare
Gast: aber hallo
19.06.2012 08:50
0 1

welche Eltern,

schicken ihre Kinder weiterhin in den Unterricht,zu diesem Perversen?

wie kann man sich am PC

bilder ansehen, ohne sie dabei zumindest für den zeitraum, in dem man sie betrachtet zu speichern?

Gast: Bedenkenträger
18.06.2012 16:03
0 1

Sollte man

nicht einfach ermitteln, weshalb er sich solche Bilder angesehen hat? Ich habe auch einmal eines zu Gesicht bekommen und zwar beim Neuaufsetzen eines PC. Ich wollte einfach wissen, was sich Schüler so abspeichern. Es war kein erbaulicher Anblick. (Die Geschichte hat übrigens dazu geführt, dass wir jetzt den Datenverkehr besser filtern.)

Trotzdem ist mir nicht wohl bei dem Gedanken, dass ich gekündigt werden könnte, weil ich ein Bild angesehen habe, das sich unter irgendeiner Zahlenkombination.jpg verbarg.

Antworten Gast: nungut...
18.06.2012 16:39
1 0

Re: Sollte man

Seien Sie nicht lächerlich. Wegen EINEM Bild wird keiner verurteilt ^^

Für den Eigengebrauch !?

Bei den Junkies ist es auch so !
Wen man nur soviel erwischt wie für den Eigengebrauch ist es nur halb so Wild ;(

Gast: Johann S
18.06.2012 13:12
5 1

Die

Abartigkeit solcher Personen,welche sich solche,auf Kinderleid basierende Machwerke, ansehen,ist unschwer zu erkennen.

Stimme dem User zu,welcher jene bedauert,welche beruflich derartiges sichten müssen.

Gast: SicherlichEr
18.06.2012 12:36
3 1

und man fragt sich wozu?

wenn ein Polizist sagt, Material hinsichtlich eines Falles sichten zu müssen - zu Informationswecken - so kann ich das nachvollziehen und bin froh einen anderen Beruf zu haben. Aber welchen Informationszweck ein Religionslehrer verfolgen könnte verstehe ich nicht. Mein Informationsbedarf ist mit dem Wissen, daß es sowas gab und immer noch gibt gibt, mehr als erschöpfend gestillt. Was mag also einen Religionslehrer reiten, sowas sehen zu wollen???

Gast: sdfasdf
18.06.2012 12:29
6 0

Nur um der Wahrheit zum Durchbruch zu verhelfen: Der alleinige Konsum ist selbstverständlich strafbar und das seit, ich denke, 2 oder 3 Jahren. § 207a/3a StGB.

Es wird sich hier um eine länge zurückliegende Tat handeln.

Gast: strelnikov
18.06.2012 10:13
9 6

Religionsverbot

Schafft den Religionsunterreicht in den Schulen endlich ab. Sinnlos vertane Zeit. Besser in Mathe und Rechtschreibung investieren.

Antworten Gast: Kamerad_Schnürschuh
18.06.2012 11:23
10 4

Re: Religionsverbot

Vor allem Rechtschreibung wäre wichtig, wie man an deiner Meldung sieht, mein Sohn;-)

Themenverfehlung

5, setzen!

Gast: tc_t
18.06.2012 09:42
8 3

vielleicht gibt es ja jemanden

der solche schwachsinnigen urteile versteht. der normalbürger nehm ich an wohl eher nicht. obwohl eine strafe, die solchen menschen auch nur im ansatz gerecht werden könnte gibt es aber wahrscheinlich sowieso nicht...

...und auch nur anschauen macht schuldig, schuldig daran, dass solche dinge überhaupt passieren können!

Antworten Gast: vor dem arlberg
18.06.2012 10:14
3 2

Re: vielleicht gibt es ja jemanden

Hängt euch einen Rosenkranz um und ihr habt Narrenfreiheit.

Antworten Antworten Gast: tc_t
18.06.2012 11:02
4 1

Re: Re: vielleicht gibt es ja jemanden

ganz klar... wer dafür strafen will ist katholischer hardliner... wer der ansicht ist, dass solche menschen quasi eh nix getan haben gutmensch

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