Wien/Ett. „Komplexe Zuständigkeitsverteilung“: Die Kontrollore des Rechnungshofes pflegen in ihren im nüchternen Deutsch gehaltenen Prüfberichten nicht zu scherzen. Der Kurzbefund zu den Kompetenzen im land- und forstwirtschaftlichen Schulwesen klingt aber so, als würden sich die Prüfer lustig darüber machen. Es geht darum, wie die Agenden allein auf Bundesebene zwischen dem traditionell von der ÖVP geführten Landwirtschaftsressort und dem – derzeit – von der SPÖ geführten Unterrichtsministerium gesplittet sind (siehe Grafik). Dabei nimmt dieser Schulbereich von vornherein eine Sonderstellung ein, weil dieser grundsätzlich Landessache ist. Vor allem beim Dienstrecht hat aber der Bund das Sagen.
Allerdings ist dieser Sektor auf Bundesebene das Gegenteil einer schlanken Verwaltung. Dazu ist er noch dazu aufgeteilt auf zwei Ministerien, was zusätzliche Reibungsverluste schafft. Bei den Verhandlungen über weitere Schritte zu einer Verwaltungsreform haben sich SPÖ und ÖVP in der Bundesregierung verständigt, dieses Kompetenzwirrwarr möglichst zu entflechten. Wenn es nach den SPÖ-Plänen geht, würde die Zuständigkeit für diesen Schulbereich künftig ebenfalls zum Unterrichtsministerium wandern.
Das land- und forstwirtschaftliche Schulwesen nahm bisher nicht nur wegen der verschlungenen Kompetenzen eine Sonderstellung ein. In der Gesamtschau war der Anteil dieses Sektors im Schuljahr 2009/10 mit rund 1,5 Prozent von knapp 1,2 Millionen Schülern verschwindend gering. Bezogen auf die Ausgaben für die einzelnen der gerade ein paar tausend Schüler kamen diese die öffentlichen Haushalte in der Vergangenheit allerdings doppelt so teuer. Nicht einmal der Rechnungshof konnte mangels vergleichbarer Daten jedoch die genauen Gründe für diese im Vergleich hohen Kosten herausfinden.
Rüffel für das Agrarressort
Das Landwirtschaftsministerium bekam auch deswegen sein Fett ab. Denn für die Lehrer an land- und forstwirtschaftlichen Schulen fehlte eine effektives Controlling, wird vom Rechnungshof mit Blick auf eine Verwaltungsreform erinnert. Die Lehrverpflichtung konnte auch mit Diensten in der Landesverwaltung, also mit schulfremden Tätigkeiten, erfüllt werden. Das gibt es sonst nirgends in Österreichs Schulwesen. Um zu sparen wurde unter anderem empfohlen, keine Zulagen zusätzlich zu den per Bundesgesetz vorgesehenen Gehältern zu zahlen.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 06.02.2012)
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