Kindergartenpflicht: Strafen für Eltern

Kindergartenpflicht Strafen fuer Eltern
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Seit einem Jahr gilt die Kindergartenpflicht für Fünfjährige. Doch nicht alle Erziehungsberechtigten halten sich daran. In Wien wurde gegen 59 Eltern ein Verwaltungsverfahren eingeleitet.

Wien/Apa. Seit spätestens vergangenem September müssen fünfjährige Kinder verpflichtend einen Kindergarten besuchen – nicht alle Eltern halten sich aber daran. Immer wieder werden säumige Eltern mit Geldstrafen belegt. Die Möglichkeit, eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen, wird allerdings auch angenommen.

In der Steiermark waren im Vorjahr 10.763 Fünfjährige für den verpflichtenden Kindergartenbesuch registriert. 40 Kinder besuchten trotzdem keine Kinderbetreuungs-Einrichtung. Bei 25 dieser Kinder wurden Ausnahmegründe geltend gemacht – wie medizinische Gründe oder die Begründung einer häuslichen Erziehung. Gegen die Eltern der weiteren 15 Kinder wurden Strafverfahren eingeleitet. Gemäß dem steirischen Gesetz drohen Geldstrafen bis zu 220 Euro, Ersatzfreiheitsstrafen werden nicht verhängt.

In Wien wurde gegen 59 Eltern ein Verwaltungsverfahren eingeleitet. Auch sie müssen mit Strafen bis zu 220 Euro rechnen. Insgesamt sind 16.000 Wiener Kinder besuchspflichtig. Eltern, die ihre Sprösslinge trotz Pflicht nicht in einem Kindergarten anmelden, werden jedoch nur bei fortgesetzter Weigerung zur Kasse gebeten.

In Kärnten, wo das verpflichtende Kindergartenjahr im September 2008 eingeführt wurde, waren im abgelaufenen Kindergartenjahr 4952 Kinder betroffen. Dort gab es 57 Anträge auf Ausnahmen. Bei 33 Kindern wurde eine häusliche Erziehung beantragt, 24 konnten den Besuch einer gleichwertigen Einrichtung nachweisen. Strafen gab es keine.

Geldstrafe als letzter Schritt

In Oberösterreich ist die Kindergartenpflicht am 1. September 2009 eingeführt worden. Im abgelaufenen Arbeitsjahr 2010/2011 betrug die Betreuungsquote, inklusive der vorzeitig eingeschulten Kinder, 98,9 Prozent. Laut Statistik Austria wurden von 14.233 Fünfjährigen am 1. September 2010 insgesamt 13.968 in einer entsprechenden Einrichtung betreut, 115 Kinder wurden vorzeitig eingeschult und 44 zur häuslichen Betreuung abgemeldet. Dabei sei davon auszugehen, dass nach dem Statistikstichtag noch zusätzliche Kinder in den Betreuungseinrichtungen angemeldet wurden oder in einem anderen Bundesland ihre Kindergartenpflicht erfüllen, heißt es bei der Statistik Austria.

Eine Meldung an die Strafbehörde – das sind in Oberösterreich die Bezirksverwaltungsbehörden – sei der letzte Schritt, wird dort betont. Vielmehr würden vorher alle Bemühungen unternommen, die Eltern durch Beratung und Information zur Erfüllung der Kindergartenpflicht zu bewegen. Im Gesetz ist eine Strafe von bis zu 220 Euro oder zwei Wochen Ersatzfreiheitsstrafe – analog zur Schulpflicht – vorgesehen. In bisher 20 Verfahren wurde 15 Mal bestraft und dreimal eingestellt. Zwei Verfahren sind derzeit noch nicht abgeschlossen.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 29.08.2011)


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