Lehrer: "Regierung muss ordentlich nachbessern"

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Symbolbild(c) Clemens Fabry
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Die Lehrergewerkschaft verschärft vor der nächsten Verhandlungsrunde zum neuen Lehrerdienstrecht am Montag die Gangart. Verhandelt wird über neue Gehälter, Unterrichtszeit, Zulagen und Entlastungen.

Wien/Red./Apa. Kommenden Montag steht die nächste Verhandlungsrunde zum neuen Lehrerdienstrecht an. Nach dem harmonischen Auftakt Anfang Mai verschärft die Lehrergewerkschaft nun die Gangart. „Wenn die Bundesregierung es genauso ernst meint mit einem neuen modernen und attraktiven Dienstrecht wie wir, muss da noch ordentlich etwas nachkommen“, fordert Chefverhandler Paul Kimberger von der Fraktion Christlicher Gewerkschafter. So sind laut Kimberger die angekündigten Supportsysteme und administrativen Entlastungen für Lehrer „mit keinem Wort erwähnt“.

Auch Thomas Bulant (Sozialdemokratischer Gewerkschafter) pocht auf eine Verankerung der Unterstützungssysteme. Derzeit seien Lehrer vor allem an Pflichtschulen zusätzlich Therapeuten und Erzieher, obwohl sie dafür keine Ausbildung hätten. Aus seiner Sicht müsste im Schulunterrichtsgesetz festgehalten werden, ab welcher Schülerzahl und Problemlage es Unterstützungspersonal gibt. „Ich hoffe, dass die Regierung uns ihre Pläne bisher nur noch nicht übergeben hat“, so Bulant.

Inhaltlich will man in der Gewerkschaft die Vorschläge der Regierung weiterhin nicht kommentieren. „Ich halte mich an die Vertraulichkeit, so wie das vereinbart ist“, betont Paul Kimberger. Für die Regierung verhandeln Bildungsministerin Claudia Schmied (SPÖ), Finanzministerin Maria Fekter (ÖVP) und Beamtenministerin Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ). Am Montag wird voraussichtlich jedoch nicht auf Minister-, sondern auf Beamtenebene verhandelt.

Die Eckpunkte im Lehrerdienstrecht

Geplant sind im neuen Lehrerdienstrecht dem Vernehmen nach folgende Eckpunkte:

Gehalt: Ab dem Schuljahr 2013/14 soll es 2420 Euro brutto als Einstiegsgehalt für alle Lehrer geben, unabhängig von Schultyp oder Fach. Für Pflichtschullehrer bedeutet das ein Plus von 400 bis 500 Euro, für Bundesschullehrer steigt das Einkommen beim Berufseinstieg um 200 Euro. Die bisher steile Gehaltskurve soll deutlich abgeflacht werden, das Einkommen über das gesamte Berufsleben gleich bleiben. Die automatischen Gehaltssprünge alle zwei Jahre fallen weg, statt der bisher 17 oder 18 Gehaltsstufen soll es nur noch sieben geben, die in den letzten Jahren vor der Pensionierung anfallende Dienstalterszulage wird gestrichen. Der erste Gehaltssprung kommt nach 13 Jahren, nach 35 Jahren soll der Endbezug von 4330 Euro brutto pro Monat erreicht sein. Das bedeutet ein Minus von 170 Euro für Pflichtschul-, 810 Euro für Bundesschullehrer.

Unterrichtszeit: Die Normunterrichtszeit soll künftig 24 Stunden pro Woche betragen, wozu auch der Förderunterricht in der Tagesbetreuung zählt. Derzeit gilt für Pflichtschullehrer eine Unterrichtsverpflichtung von 20 bis 22 Wochenstunden, für Lehrer an Bundesschulen sind es 20 Wochenstunden. Die übrigen Aufgaben (etwa Vorbereitung, Korrekturen, Projekte etc.) werden nicht als Arbeitszeit in die Unterrichtsverpflichtung mit eingerechnet, sondern mit fixen Geldbeträgen abgegolten.

Zulagen: Für die Arbeit an Volksschulen ist nur das Basisgehalt vorgesehen, für den Fachunterricht in der Sekundarstufe I (Haupt-, Sonder- und Polytechnische Schule, AHS-Unterstufe, Neue Mittelschule) gibt es Zulagen. Damit werden die an der Uni ausgebildeten AHS-Lehrer für den Unterricht in Unterstufenklassen künftig gleich viel verdienen wie die derzeit an den Pädagogischen Hochschulen (PH) kürzer ausgebildeten Lehrer der Sekundarstufe I. Für den Unterricht in der Sekundarstufe II (AHS-Oberstufe; BMHS) soll es höhere Zulagen geben. Neben der Schulstufe ist die Höhe der Zulagen auch vom Fach abhängig, für Schularbeitsfächer wie Sprachen oder Mathematik gibt es mehr Geld als etwa für Turnen oder Musik.

Berufseinstieg: Pflichtschullehrer sollen die ersten zwei Berufsjahre von einem Mentor eingeführt werden und auch Lehrveranstaltungen an den PH absolvieren. Bei den AHS-Junglehrern bleibt es bei dem einjährigen Unterrichtspraktikum, aber mit erhöhter Unterrichtsverpflichtung (22 statt vier bis acht Unterrichtsstunden).

("Die Presse", Print-Ausgabe, 18.05.2012)

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