Wien darf nicht Chicago werden.“ Vor 21 Jahren sorgte die FPÖ mit eben dieser Law-and-Order-Kampagne für Aufsehen. Heute, im 21. Jahrhundert, erfahren 10-jährige Gymnasiasten, was der Slogan bedeuten kann, wenn Lehrer in schwierigen, aber keineswegs ausweglosen Situationen überfordert sind und im Unterricht nach der Staatsgewalt rufen. Die Geschichte des kleinen Simon* steht exemplarisch dafür, was an Eskalationsstufen möglich ist, wenn Eltern, Schulbehörden, Jugendamt und Polizei wegen eines versteckten Mobiltelefons aneinandergeraten. Und möglich ist dabei einiges.
Simon besuchte bis zu seinem ungewollten Schulwechsel die erste Klasse eines jener Wiener Gymnasien, deren Namen man über die Stadtgrenzen hinaus kennt. Die Website der Absolventenvereinigung ist so etwas wie das kleine Who-is-Who des Wiener Bildungsbürgertums. Simon gilt als, nun ja, lebhaft. Der Vater eines Klassenkollegen bezeichnete ihn in einem Brief an Simons Mutter einmal als „aufgeweckten, kreativen Bub, der seine Grenzen (bewusst oder unbewusst) auslotet“.
Am 14.April überschritt er einmal mehr die rote Linie. Während der Turnstunde verließ er kurz seine Klassenkollegen und versteckte Pauls* Handy. Ein Streich, wie er an Schulen eigentlich täglich vorkommt. Paul nämlich, sagt zumindest Simon, soll ihn zuvor „sehr arg“ beschimpft haben. 10-Jährige wehren sich, oft mit untauglichen Mitteln, aber eben doch. Trotzdem: Vergeltung zwischen streitenden Kindern gehört irgendwie zum Erwachsenwerden. Anstatt der Füllfedern vor 20 Jahren sind es heutzutage eben die Mobiltelefone, an denen die Herzen der Opfer hängen.
Abgeführt aus dem Unterricht. Nachdem Paul den Vorfall gemeldet und die Ansprache von Frau Klassenvorstand auch nichts genützt hatte, rief die Schule nach der Staatsgewalt. Die Polizistin, eine sogenannte Kontaktbeamtin, die die Klasse aus ihrer Präventionsarbeit schon kannte, kam und stellte Fragen. Schnell stellte sich heraus, dass als „Täter“ nur einer, nämlich Simon, infrage kam. Die Konsequenz: Der Bub gab das Versteck bekannt, musste aber zur polizeilichen Befragung. Und zwar auf die nächste Polizeidienststelle.
„Als das Telefon läutete und wir erfuhren, dass unser Sohn ins Wachzimmer abgeführt worden war, konnten wir es zuerst gar nicht glauben“, sagt Marion Kalt*, Simons Mutter. Nicht, dass sie es ihrem Sohn nicht zugetraut hätte, das Mobiltelefon eines anderen versteckt zu haben. Aber dass ein, erstens, strafunmündiger 10-Jähriger, bei dem, zweitens, nicht einmal das Jugendstrafrecht (ab 14) gilt, wegen, drittens, des Verdachts auf versuchten Diebstahl ohne, viertens, der ihm zustehenden Vertrauensperson in die nächste Polizeiinspektion gebracht wird, hält sie bis heute schlichtweg für rechtswidrig. „Die Frage, ob ein verstecktes, später aber wieder aufgetauchtes Handy überhaupt ein Diebstahl sein kann, und ob die Reaktion darauf vielleicht überzogen war, ist zusätzlich zu beantworten.“
Die Antworten der involvierten Behörden sind – wenig überraschend – nicht gerade selbstkritisch. Sowohl der Stadtschulrat als auch die Polizei sind der Meinung, korrekt gehandelt zu haben, denn: Wird die Exekutive gerufen, muss sie sogar kommen. Und wie jede andere komplizierte Angelegenheit habe auch diese ihre Vorgeschichte.
Tatsache ist, dass in der betroffenen Klasse bereits im Herbst 2011 immer wieder kleinere Geldbeträge verschwanden. Sowohl die Klassenlehrerin als auch der zuständige Landesschulinspektor Franz Tranninger hielten das als Begründung für das konsequente Einschreiten schriftlich fest. Sollte an Simon also ein Exempel statuiert werden? „Nein“, beteuert Tranninger. Immerhin sei die Polizei erst gerufen worden, nachdem Simon mehrere Stunden lang geschwiegen und eine Reihe von Chancen ausgelassen hatte, seinen Streich von sich aus zuzugeben. „Und es ist wichtig, auch strafunmündigen Kindern zu zeigen, dass Streiche dieser Art nicht in Ordnung sind.“
Ein Argument, das Simons Familie bis heute nicht bestreitet. „Wir möchten den Streich unseres Sohnes nicht verteidigen“, schrieb Marion Kalt an die Eltern der Klassengemeinschaft. Sie wehrt sich jedoch bis heute dagegen, wie die Behörden mit ihrem Sohn und ihr selbst umgingen. Als sie dies in den Tagen nach dem Vorfall mit Nachdruck und der Hilfe eines Anwalts tat, eskalierte die Situation.
Die Polizei, bei der die Eltern des Opfers eine Anzeige wegen versuchten Diebstahls eingebracht hatten, schickte eben diese Anzeige der Schule. Statt Amtsgeheimnis hieß es Amtshilfe. Die Schule wiederum behauptete, dass es sich bei Simon um eine Art Problemkind handle, das schon in der Volksschule wegen Disziplinlosigkeit Probleme hatte. „Eine Lüge“, wie Kalt der „Presse am Sonntag“ versichert. Und es ging noch weiter. Das Gymnasium, das auf seinen Webseiten die hohe pädagogische Kompetenz in den Vordergrund stellt, kündigte dem 10-Jährigen eine Disziplinarkonferenz – eine Art Schülertribunal vor versammelter Lehrerschaft – sowie die strafweise Versetzung in die Parallelklasse an. Drei Wochen nach dem Lausbubenstreich strichen Simons Eltern schließlich die Segel: freiwilliger Schulwechsel. Doch das war noch nicht das Ende. Im Juni meldete sich schließlich noch das Jugendamt. Die Familie musste – allerdings ohne weitere Konsequenzen – zur Vorsprache.
Kritik am Auftreten der Eltern. Obwohl alle involvierten Behörden auf Anfrage beteuern, die Vorschriften nach Punkt und Beistrich eingehalten zu haben: Kalt stört, dass bis auf den Kinder- und Jugendanwalt der Stadt niemand zu einer Deeskalation bereit gewesen sei. „Wie vernünftige Erwachsene zu reden, war nicht möglich.“
Sie selbst mit eingeschlossen? Zumindest sieht das der angesprochene Jugendanwalt Anton Schmid so. Ohne auf den Einzelfall eingehen zu müssen, habe er die Erfahrung schon in einer Vielzahl von Fällen gemacht. „Auch wenn sie es fast immer gut meinen: Das Verhalten, das manche Eltern in Konfliktsituationen mit Schulen an den Tag legen, ist nicht immer im Sinne ihrer Kinder.“
* Alle Namen, Orts- und Schulbezeichnungen wurden von der Redaktion zum Schutz der Kinder geändert.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 16.09.2012)
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