19.05.2013 17:04 Merkliste 0

Wenn die Polizei wegen eines Schülerstreichs anrückt

von Andreas Wetz (Die Presse)

Ein 10-Jähriger versteckte im Unterricht das Handy eines anderen Kindes. Die Folgen: Polizeieinsatz, Befragung auf der nächsten Polizeidienststelle, Schulwechsel und Ladung beim Jugendamt.

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Wien darf nicht Chicago werden.“ Vor 21 Jahren sorgte die FPÖ mit eben dieser Law-and-Order-Kampagne für Aufsehen. Heute, im 21. Jahrhundert, erfahren 10-jährige Gymnasiasten, was der Slogan bedeuten kann, wenn Lehrer in schwierigen, aber keineswegs ausweglosen Situationen überfordert sind und im Unterricht nach der Staatsgewalt rufen. Die Geschichte des kleinen Simon* steht exemplarisch dafür, was an Eskalationsstufen möglich ist, wenn Eltern, Schulbehörden, Jugendamt und Polizei wegen eines versteckten Mobiltelefons aneinandergeraten. Und möglich ist dabei einiges.

Simon besuchte bis zu seinem ungewollten Schulwechsel die erste Klasse eines jener Wiener Gymnasien, deren Namen man über die Stadtgrenzen hinaus kennt. Die Website der Absolventenvereinigung ist so etwas wie das kleine Who-is-Who des Wiener Bildungsbürgertums. Simon gilt als, nun ja, lebhaft. Der Vater eines Klassenkollegen bezeichnete ihn in einem Brief an Simons Mutter einmal als „aufgeweckten, kreativen Bub, der seine Grenzen (bewusst oder unbewusst) auslotet“.

Am 14.April überschritt er einmal mehr die rote Linie. Während der Turnstunde verließ er kurz seine Klassenkollegen und versteckte Pauls* Handy. Ein Streich, wie er an Schulen eigentlich täglich vorkommt. Paul nämlich, sagt zumindest Simon, soll ihn zuvor „sehr arg“ beschimpft haben. 10-Jährige wehren sich, oft mit untauglichen Mitteln, aber eben doch. Trotzdem: Vergeltung zwischen streitenden Kindern gehört irgendwie zum Erwachsenwerden. Anstatt der Füllfedern vor 20 Jahren sind es heutzutage eben die Mobiltelefone, an denen die Herzen der Opfer hängen.

Abgeführt aus dem Unterricht. Nachdem Paul den Vorfall gemeldet und die Ansprache von Frau Klassenvorstand auch nichts genützt hatte, rief die Schule nach der Staatsgewalt. Die Polizistin, eine sogenannte Kontaktbeamtin, die die Klasse aus ihrer Präventionsarbeit schon kannte, kam und stellte Fragen. Schnell stellte sich heraus, dass als „Täter“ nur einer, nämlich Simon, infrage kam. Die Konsequenz: Der Bub gab das Versteck bekannt, musste aber zur polizeilichen Befragung. Und zwar auf die nächste Polizeidienststelle.

„Als das Telefon läutete und wir erfuhren, dass unser Sohn ins Wachzimmer abgeführt worden war, konnten wir es zuerst gar nicht glauben“, sagt Marion Kalt*, Simons Mutter. Nicht, dass sie es ihrem Sohn nicht zugetraut hätte, das Mobiltelefon eines anderen versteckt zu haben. Aber dass ein, erstens, strafunmündiger 10-Jähriger, bei dem, zweitens, nicht einmal das Jugendstrafrecht (ab 14) gilt, wegen, drittens, des Verdachts auf versuchten Diebstahl ohne, viertens, der ihm zustehenden Vertrauensperson in die nächste Polizeiinspektion gebracht wird, hält sie bis heute schlichtweg für rechtswidrig. „Die Frage, ob ein verstecktes, später aber wieder aufgetauchtes Handy überhaupt ein Diebstahl sein kann, und ob die Reaktion darauf vielleicht überzogen war, ist zusätzlich zu beantworten.“

Die Antworten der involvierten Behörden sind – wenig überraschend – nicht gerade selbstkritisch. Sowohl der Stadtschulrat als auch die Polizei sind der Meinung, korrekt gehandelt zu haben, denn: Wird die Exekutive gerufen, muss sie sogar kommen. Und wie jede andere komplizierte Angelegenheit habe auch diese ihre Vorgeschichte.

Tatsache ist, dass in der betroffenen Klasse bereits im Herbst 2011 immer wieder kleinere Geldbeträge verschwanden. Sowohl die Klassenlehrerin als auch der zuständige Landesschulinspektor Franz Tranninger hielten das als Begründung für das konsequente Einschreiten schriftlich fest. Sollte an Simon also ein Exempel statuiert werden? „Nein“, beteuert Tranninger. Immerhin sei die Polizei erst gerufen worden, nachdem Simon mehrere Stunden lang geschwiegen und eine Reihe von Chancen ausgelassen hatte, seinen Streich von sich aus zuzugeben. „Und es ist wichtig, auch strafunmündigen Kindern zu zeigen, dass Streiche dieser Art nicht in Ordnung sind.“

Ein Argument, das Simons Familie bis heute nicht bestreitet. „Wir möchten den Streich unseres Sohnes nicht verteidigen“, schrieb Marion Kalt an die Eltern der Klassengemeinschaft. Sie wehrt sich jedoch bis heute dagegen, wie die Behörden mit ihrem Sohn und ihr selbst umgingen. Als sie dies in den Tagen nach dem Vorfall mit Nachdruck und der Hilfe eines Anwalts tat, eskalierte die Situation.

Die Polizei, bei der die Eltern des Opfers eine Anzeige wegen versuchten Diebstahls eingebracht hatten, schickte eben diese Anzeige der Schule. Statt Amtsgeheimnis hieß es Amtshilfe. Die Schule wiederum behauptete, dass es sich bei Simon um eine Art Problemkind handle, das schon in der Volksschule wegen Disziplinlosigkeit Probleme hatte. „Eine Lüge“, wie Kalt der „Presse am Sonntag“ versichert. Und es ging noch weiter. Das Gymnasium, das auf seinen Webseiten die hohe pädagogische Kompetenz in den Vordergrund stellt, kündigte dem 10-Jährigen eine Disziplinarkonferenz – eine Art Schülertribunal vor versammelter Lehrerschaft – sowie die strafweise Versetzung in die Parallelklasse an. Drei Wochen nach dem Lausbubenstreich strichen Simons Eltern schließlich die Segel: freiwilliger Schulwechsel. Doch das war noch nicht das Ende. Im Juni meldete sich schließlich noch das Jugendamt. Die Familie musste – allerdings ohne weitere Konsequenzen – zur Vorsprache.


Kritik am Auftreten der Eltern.
Obwohl alle involvierten Behörden auf Anfrage beteuern, die Vorschriften nach Punkt und Beistrich eingehalten zu haben: Kalt stört, dass bis auf den Kinder- und Jugendanwalt der Stadt niemand zu einer Deeskalation bereit gewesen sei. „Wie vernünftige Erwachsene zu reden, war nicht möglich.“

Sie selbst mit eingeschlossen? Zumindest sieht das der angesprochene Jugendanwalt Anton Schmid so. Ohne auf den Einzelfall eingehen zu müssen, habe er die Erfahrung schon in einer Vielzahl von Fällen gemacht. „Auch wenn sie es fast immer gut meinen: Das Verhalten, das manche Eltern in Konfliktsituationen mit Schulen an den Tag legen, ist nicht immer im Sinne ihrer Kinder.“

 

* Alle Namen, Orts- und Schulbezeichnungen wurden von der Redaktion zum Schutz der Kinder geändert.


("Die Presse", Print-Ausgabe, 16.09.2012)

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211 Kommentare
 
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Staatsanwalt wäre eigentlich besser.

Denn am Jugendamt gilt die unverrückbare Schuldvermutung, und die Eltern werden unter Androhung des Sorgerechtsentzugs zum Besuch einer Besserungs-/Belehrungsveranstaltung gezwungen, die mindestens ein Jahr dauert. Am Anfang des Schuljahres werden nämlich die Plätze vergeben. Machen sie das nicht, weil sie wissen, dass ihr Kind unschuldig ist, wird ihnen das Sorgerecht entzogen, weil sie die Zusammenarbeit mit dem Jugendamt verweigern. Einen Verteidiger gibt es natürlich nicht.

die tägliche gute-benehmen-stunde

wäre für einen teil der schüler angebrachter. leider auch schon zu spät. wie man sich richtig verhält, wissen die erst dann, wenn es um eigene vorteile geht. da lernen sie aber schnell.

Zweck erfüllt

1. Das Handy ist wieder da, ohne Polizei hätte das Kind wohl beharrlich geschwiegen

2. Das wohlstandsverwahrloste Kind hat rechtzeitig einen Dämpfer bekommen und die hilflose Mama weiß jetzt das ihre Erziehung erfolglos ist und ändert sich hoffentlich.

3. Das Jugendamt erfuhr frühzeitig von einer Problemfamilie.

Re: Zweck erfüllt

Der Zweck heiligt eben nicht die Mittel, sondern nur die Heuchler, die sich hinter dem System verstecken.

Gast: Sehr Trau
17.09.2012 10:33
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DDR läßt grüßen.

Dort schlug sich die Volkspolizei mit dem Schlagstock durch die Schulen, um für Zucht und Ordnung zu sorgen. Aber im Österreich des Jahres 2012? Ich bin befremdet.

Gast: Haus Zwo
17.09.2012 10:29
4 0

Als Personalchef

eines großen Wiener Unternehmen, weiss ich schon, welche Lebensläufe sofort automatisch mit Absage beantwortet werden. Wenn nämlich oben nicht genanntes Gym darin aufscheint. Wir brauchen normale Mitarbeiter.

Was bin ich froh,...

...dass ich schon über 50 bin. Wegen der Streiche, die wir in unserer Kindheit angestellt haben, wären wir heute mit einem Fuß (oder mit beiden) im Kriminal.

Re: Was bin ich froh,...

ich war ein anerkannt braves Kind - aber bei den komischen Typen, die sich heute Direktor nennen wäre ich wohl auch von der Polizei geholt worden.

Lächerliche Inkompetenz des Systems!

Nur weil die Kasperln in dieser Schule nicht die Autorität haben die Kinder zu leiten, wird als Drohgebärde die Polizei gegen Zehnjährige eingesetzt. Dann folgt ein Versagen auf allen Ebenen, wie ja in Österreich nicht untypisch. Am Ende putzen sich alle mit dem Hinweis auf "Pflicht" und den "vorgeschriebenen Instanzenweg" ab und - wen wundert's - der kleine Kerl und die ganze Familie werden zu Opfern des post-kakanischen Amtsschimmels. Aber jede Gesellschaft behandelt ihre Untertanen eben so wie sie es verdient...

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Re: Lächerliche Inkompetenz des Systems!

Ah! "verstecken" nennt man das jetzt in politisch korrekter Form. Aber wehe ,der Lehrer hätte sich angemaßt etwas forscher den Herrn Schüler zu befragen. Da wären ´s dann ausgezuckt die Eltern. Ich bin überrascht über die Reaktionen vieler Poster.Ein Handy hat einen Wert. Ich möchte auch ,dass der "Dieb" äh "Verstecker" oder "Streich spieler" ausgeforscht wird, wenn es ,meinem Sohn gehört hätte.

Re: Re: Lächerliche Inkompetenz des Systems!

Ihren Sohn hätte man in der Schule aber nicht aufgenommen.

Gast: noa
16.09.2012 21:51
4 1

Leidensdruck

Die ganze Klasse leidet unter einem/einer...
Ständige Störungen - an Lehrstoff nicht zu denken...
Diebstähle an der Tagesordnung - Misstrauen herrscht gegenüber jedem, keiner fühlt sich sicher...
Immer auf der Hut sein - Konzentration ist ein Fremdwort...

Wer ergreift endlich Partei für die Opfer - die unauffälligen, normal sozialisierten SchülerInnen?

Antworten Gast: Insi Der
17.09.2012 10:36
2 1

Ein Paul

der regelmäßig unflätig die anderen beschimpft. Und wenn ein Simon dann deswegen auszuckt - darf Simon entweder ein Autodafe erleben oder die Schule wechseln. Tja, Pauls Papa hat wohl die besseren Beziehungen ...

Antworten Gast: Flelein
17.09.2012 10:30
2 1

Stellt sich nur die Frage

wer da schuld war. Wohl irgendwie alle.

Gast: werbistdu
16.09.2012 21:50
5 1

Sollen sie etwa

den Buben noch belohnen?
Wir habe zu meiner Zeit für solche Streiche eine gsunde Watschn bekommen, das würde so manchen Jugendlichen heute auch noch zustehen

Re: Sollen sie etwa

Ja, aber damit hätte es sich gehabt. Die Schule hat das Kind aber, wegen einer Lächerlichkeit, dem System überantwortet.

Antworten Antworten Gast: Sie hätten sollen..
17.09.2012 09:35
1 3

Re: Re: Sollen sie etwa

Die Mutter hätte es auch dabei belassen können anstatt einen Anwalt einzuschalten.Eltenr und Schule scheinen sich jetzt gegenseitig aufzuschaukeln. Ob das für die Kinder gut ist?

Antworten Antworten Antworten Gast: SMY 2
17.09.2012 10:15
2 4

Wenn die Schule illegalerweise

mit der Polizei kommt, muss man sich wehren. Ist ja klar.

Gast: Konservativer
16.09.2012 19:58
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Das Hinzuziehen der Polizei war absolut gerechtfertigt.

Von außen ist es nicht zu unterscheiden, ob das Handy gestohlen oder nur "versteckt" wurde.

Es ist also von Diebstahl auszugehen.

Diebstahl ist ein Verbrechen.

Die Polizei wurde absolut 100% zu Recht gerufen.

Sämtliche Unannehmlichkeiten gehen allein auf die Kappe des Schülers, der glaubt, er müsse anderen das Handy verstecken.

Selber Schuld.

Kein Mitleid.

Antworten Gast: Verzweifelte Mutter schulpflichtiger Kinder
17.09.2012 12:38
3 0

Jetzt übertreiben'S nicht.

Verbrechen sind „vorsätzliche Handlungen, die mit lebenslanger oder mit mehr als dreijähriger Freiheitsstrafe bedroht sind“. Ein gewöhnlicher Diebstahl wird mit max. 6 Monaten bestraft.

Als meinem Sohn in der VS der Nintendo "gestohlen" wurde, konnten wir das ganz einfach ohne Polizei regeln, kein Kind musste von der Schule abgehen, keine Eltern zum Jugendamt und die Kinder konnten Freunde bleiben.

Antworten Gast: Kathy z U
17.09.2012 10:17
1 2

Sie wissen aber schon,

dass Kinder nicht strafmündig sind? Es war also nicht von einer Straftat auszugehen. Ich frage mich, was die Schule der Polizei erzählt hat, damit sie kommt......

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Re: Sie wissen aber schon,

Naja, da haben Sie aber nicht ganz recht! Die Wegnahme einer fremden Sache nennt unser Strafgesetzbuch grundsätzlich Diebstahl (Es gibt Ausnahmen!) Dass der Täter erst 10 Jahre alt ist und daher nicht bestraft werden kann ist etwas Anderes. Man nenn das Strafausschließungsgrund, wenn ich mich recht erinnere.

Re: Das Hinzuziehen der Polizei war absolut gerechtfertigt.

Für ihre Kinderstreiche gabs nur Detschn auf den Kopf.

Antworten Antworten Gast: MariaVollDerGnade
17.09.2012 09:30
3 0

Re: Re: Das Hinzuziehen der Polizei war absolut gerechtfertigt.

Es genügte früher die Ansprache durch eine erwachsene Person z.B. Lehrer, weil man als Kind Respekt hatte....Bei manchen Kindern hilft dies heutzutage nicht mehr

Gast: Zwei Meter Maßband!
16.09.2012 19:09
9 0

Eines in Gelb, eines in Lila...

Wie man es macht ist es falsch, in dem Fall wird es als Jugendstreich abgetan bei dem die Mehrheit auf Seiten des Schülers ist, andere Situation andere Schule, wäre der Aufschrei wiederum groß gewesen, hätte die Polizei nicht derart massiv eingeschritten, und jedem sollte klar sein, es gibt durchaus auch unter 10 Jährigen Schüler deren Verhalten nur durch derart massive Intervention in Schranken gehalten werden können.

Gast: Wunderwuzzi1970
16.09.2012 18:38
8 1

An ale Lehrer

Liebe Lehrer!

Ihr seht, wie krank unsere Gesellschaft bereits ist. Wenn ein möglicherweise mehrere 100 Euro teures Handy in der Schule wegkommt, und die Klassenlehrerin in ihrer Pflichterfüllung die Polizei ruft, nachdem der Schüler bereits mehrmals die Gelegenheit hatte, das entwendete Mobiltelefon zurückzugeben, wird das gleich als Unfähigkeit kommentiert.

Typisch österreichisches Lehrerimage. Schuld daran sind die Medien und auch so mancher Politiker, der aus Sparzwang die Neiddiskussion angeheizt hat und anheizt.

Abgesehen davon, dass Handys in der Schule überhaupt nichts verloren haben (außer in der Garderobe), geht es wieder einmal darum, die Lehrer zu bashen.

Daher:

Kümmert euch nicht, wenn in eurer Klasse ein (teures) elektronisches Gerät verloren geht. Ihr habt in eurem Studium keine Detektivausbildung erhalten und seid nicht verpflichtet, einzuschreiten. ES IST NICHT EUER PROBLEM. Wenn es den Eltern des zu Schaden gekommenen Schülers zu bunt wird, können sie ja zur Polizei gehen und Anzeige erheben.

 
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Eduard 2013

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