Bundeskanzler und Vizekanzler wollen das Schulschwänzen bekämpfen. Es soll ein Gesamtpaket geben.
Bundeskanzler Werner Faymann (SPÖ) und Vizekanzler Michael Spindelegger (ÖVP) sehen beide Handlungsbedarf, um Schulpflichtverletzungen entgegenzuwirken. Dem neuerlichen Vorstoß von Integrationsstaatssekretär Sebastian Kurz (ÖVP), die Strafen für Schulschwänzer auf 1500 Euro zu erhöhen, will Faymann keinen Vorrang geben. Spindelegger verteidigte die Strafen, allerdings nicht als einzige Maßnahme.
Faymann erklärte, es dürfe über höhere Strafen geredet werden, wichtig sei aber, die Motive zu erforschen und sich mit dem Vollzug zu beschäftigen. Schon die jetzige Höchststrafe von 220 Euro werde nur zu zwei Prozent ausgeschöpft. SPÖ und ÖVP wollen mit drei Maßnahmen Schulschwänzen einschränken: verpflichtende Elterngespräche, Motivforschung und Vollzug der Strafen.
Für Spindelegger sind Strafen Ausdruck dessen, dass Schulabbrechen ein verpöntes Verhalten sei. Der Vizekanzler kann sich offenbar auch noch höhere Strafen als die von Kurz genannten 1500 Euro vorstellen: dies sei "auch noch nicht das Maximum, an das man denken kann", sagte Spindelegger. Er wolle nicht, dass 10.000 Jugendliche pro Jahr keinen Schulabschluss haben. Es bestehe Einigkeit, dass es mehr Anstrengung brauche, um alle in Richtung Schulabschluss zu lenken.
Faymamm will Gesamtpaket
Faymann betonte, man brauche ein Gesamtpaket von der Kinderbetreuung bis zum Jugendcoaching. Das Bildungsministerium werde eine Studie zu Schulpflichtverletzungen in Auftrag geben, um die Motive zu erforschen. Spindelegger kündigte Gespräche mit Kurz, Bildungsministerium Claudia Schmied (SPÖ) und dem Wirtschafts- und dem Sozialminister an, "um sehr bald ein gemeinsames Paket vorlegen zu können".
Schulpflichtverletzungen
Eltern sind nach dem Schulpflichtgesetz (1985) dazu verpflichtet, "für die Erfüllung der Schulpflicht, insbesondere für den regelmäßigen Schulbesuch und die Einhaltung der Schulordnung durch das Kind, Sorge zu tragen". Erscheint ein Kind lange nicht in der Schule und können weder Schule noch in Folge das Jugendamt zu den Eltern durchdringen, erstattet letzteres Anzeige bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde. Als Folge kann eine Verwaltungsstrafe von bis zu 220 Euro verhängt werden. Laut Unterrichtsministerium laufen derzeit rund 1500 Verfahren Zu tatsächlichen Strafen kommt es aber verhältnismäßig selten.
(APA)