Nachholen von Pflichtschulabschlüssen soll erleichtert werden

Nachholen Pflichtschulabschluessen soll erleichtert
Nachholen Pflichtschulabschluessen soll erleichtert(c) Www.BilderBox.com (Www.BilderBox.com)
  • Drucken

Noch im Juli soll das Gesetz beschlossen werden, das künftig das Nachholen von Pflichtschulabschlüssen erleichtern soll.

Mit einem altersgerechten Modell zum Nachholen von Pflichtschulabschlüssen sollen Schulabbrecher neue Perspektiven im Bildungssektor bzw. am Arbeitsmarkt erhalten. Zentraler Punkt eines "Bundesgesetzes über den Erwerb des Pflichtschulabschlusses durch Jugendliche (ab 16 Jahren, Anm.) und Erwachsene", das am Dienstag den Ministerrat passiert hat, ist dabei eine in Anlehnung an das Modell der Berufsreifeprüfung konzipierte Externistenprüfung.

In altersgerechter Form sollen dabei in Erwachsenenbildungseinrichtungen und Schulen im Rahmen der Teilrechtsfähigkeit Lehrgänge angeboten werden. An deren Ende stehen vier verpflichtende Prüfungen in Deutsch, Englisch, Mathematik und Berufsorientierung. Zusätzlich sind aus vier Wahlprüfungsgebieten ("Kreativität und Gestaltung", "Gesundheit und Soziales", "Natur und Technik" sowie eine weitere Sprache) Prüfungen in zwei Gebieten abzulegen.

Kein Textiles Werken für 25-jähirge

Wer den Kompetenzanforderungen entspricht, erhält einen Abschluss der achten Schulstufe, ohne dabei zu sehr schulischen Gegebenheiten zu unterliegen. So wird etwa vermieden, dass 25-Jährige das Fach "Textiles Werken" nachholen müssen. Mit dem Abschluss verbunden sind - je nach den Anforderungen der grundlegenden oder vertiefenden Allgemeinbildung - die gleichen Berechtigungen für die Aufnahme in weiterführende Schulen bzw. die berufliche Ausbildung wie mit einem Abschluss einer Neuen Mittelschule.

Fast 280.000 Österreicher zwischen 15 und 64 Jahren haben keinen Pflichtschulabschluss, jedes Jahr verlassen 3.500 bis 5.000 Jugendliche ohne Abschluss das Schulsystem. Für das Nachholen von Kompetenzen und Abschlüssen stellen Bund und Länder laut einer im Jänner beschlossenen Vereinbarung 54,6 Mio. Euro zur Verfügung, pro Kopf gibt es maximal 6.600 Euro Förderung.

Das Gesetz soll noch im Juli vom Nationalrat beschlossen werden.

(APA)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.