Bürokratie für Anfänger

(c) Die Presse (Clemens Fabry)
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Familienbeihilfe und Versicherung: Was man alles anstellen muss, um sie (nicht) zu verlieren.

Sie studierte fröhlich vor sich hin. Zugegeben, mit wenig Erfolg. Im ersten Fach gefiel es ihr nicht, worauf sie wechselte. Insgesamt drei Mal. Zuerst bemerkten ihre Eltern das schmerzliche Fehlen der Familienbeihilfe auf dem Konto. Dann bekam die Studentin Post von der Krankenkasse: Zum nächsten Monatsersten sei sie nicht mehr versichert. Was das bedeutete, merkte sie, als sie zum Arzt musste: Der nahm sie nicht mehr an.
Familienbeihilfe und Versicherung hängen zusammen. Hier steht, was man tun muss, um sie zu verlieren.

Dreimal Studium wechseln. Zweimal die Studienrichtung zu wechseln ist erlaubt. Bis spätestens vor dem dritten inskribierten Semester. Danach ist Schluss mit der Familienbeihilfe (ab 19 Jahren: 158,90 Euro/Monat, 2015). Wechselt man später, entfällt sie für so viele Semester, wie sie vorher zu viel bezogen wurde. Sich Prüfungen aus dem alten Studium anrechnen zu lassen, ­verkürzt die Wartezeit.

Frist versäumen. Nach den ersten zwei ­Semestern erwartet das ­Finanzamt Post: den ­Studienerfolgsnachweis über 16 ECTS-Punkte (Wahl- oder Pflichtfächer) bzw. ein Diplom­prüfungszeugnis. Wer das versäumt, fällt aus dem System. Danach fragt das Finanzamt üblicherweise nicht mehr nach.

Trödeln. Bei Bachelor-, Bakk.-, Mag.-, Master-, Dr.- und PhD-Studien gibt es zwei Toleranzsemester. Dann ist Schluss mit der Familienbeihilfe. Keine Angst: Bereits bezogene Beihilfe muss nicht zurückgezahlt werden (außer man hat ­offensichtlich nie richtig ­studiert). Bei Diplomstudien gibt es ein Toleranzsemester pro Abschnitt. Braucht man länger, lebt der Anspruch nach absolvierter Diplomprüfung wieder auf.

Zu viel dazuverdienen. Jährlich 10.000 Euro Verdienst (angestellt oder freiberuflich) sind erlaubt. Sie dürfen sogar um das 13. und 14. Monatsgehalt, um Versicherung, Kammerumlage, Pendlerpauschale, Lehrlingsentgelt und Waisenpension reduziert werden. Für alles, was dann noch 10.000 Euro im Jahr übersteigt, muss die Familienbeihilfe in derselben Höhe ­zurückgezahlt werden.

Zu alt sein. Sorry: Mit dem 24. Geburtstag ist Schluss. Ausnahmsweise bekommt die Familienbeihilfe bis 25, wer Präsenz- oder Zivildienst ableistet, schwanger ist, ein Kind ­bekommt oder erheblich behindert ist.

Familienbeihilfe weg, Versicherung weg. Wer aus der Familienbeihilfe fällt, fällt auch aus der Krankenkasse. Ebenso, wer der Krankenkasse nicht jährlich 16 neue ECTS-Punkte nachweist. Am 27. Geburtstag geht in jedem Fall die Gratis-Mitversicherung bei den Eltern verloren (beim Ehepartner kann man sich ­unbefristet, aber nicht gratis mitversichern lassen). Nun gibt es drei Möglichkeiten:

Studentische Selbstversicherung um 54,11 Euro/Monat (2015): Für jene, die unter 8000 Euro im Jahr ­verdienen, in der Mindeststudiendauer plus vier Toleranzsemester liegen und höchstens zweimal (und das vor dem dritten Semester) gewechselt haben. Man ­bekommt ärztliche Behandlung, aber keine Geldleistungen (Kranken-, Wochengeld) und erwirbt keine Pensionsansprüche.

Selbstversicherung bei geringfügiger Beschäftigung gem. § 19a ASVG um 57,30 Euro/Monat (2015): Wer ­weniger als 405,89 Euro im Monat (2015) verdient, ­bekommt hier alle Sach- und Geldleistungen aus der Krankenversicherung und erwirbt obendrein Pensionsansprüche.

Die Allgemeine Selbstversicherung ist die teuerste Variante. Hat davor noch keine Pflichtversicherung bestanden, beträgt sie 618,45 Euro im Monat (2015). Ansonsten wird sie abhängig von der Beitragsgrundlage (dem Familieneinkommen) mit 169,63 bis 1236,90 Euro pro Monat festgesetzt.

Wie man sich noch ­versichern kann: durch ein Arbeitsverhältnis (der beste Weg), durch ÖH-Versicherung, ASVG-Unfallversicherung für Studierende und Waisenrente. Die dümmste Variante ist, gar nicht versichert sein. Denn selbst ein harmloser Arztbesuch kommt ganz schön teuer.

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