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Uni-Rektoren wehren sich gegen Belohnungssystem

26.07.2012 | 10:45 |   (DiePresse.com)

Die Zahl der prüfungsaktiven Studenten soll künftig stärker in die Finanzierung der Unis einfließen. Solange der Zugang nicht geregelt ist, wollen die Rektoren dem nicht zustimmen.

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Kritik an der vom Wissenschaftsministerium geplanten Verteilung der "Hochschulraum-Strukturmittel" in der Höhe von 450 Mio. Euro zwischen 2013 und 2015 kommt von Universitätenkonferenz (uniko) und ÖH. Solange die wichtigsten Voraussetzungen für eine Studienplatz-Finanzierung nicht gegeben seien - "und dazu gehört insbesondere eine kapazitätsorientierte Regelung des Hochschulzugangs" - will die uniko einem neuen Finanzierungsmodell nicht zustimmen.

Belohnung für prüfungsaktive Studenten

Die Verordnung sieht vor, dass die Universitäten künftig eine Belohnung für prüfungsaktive Studenten, Absolventen, die Einwerbung von Drittmitteln sowie Kooperationen mit anderen Hochschulen erhalten sollen. 60 Prozent der Mittel (270 Mio. Euro) gibt es für die "Anzahl der prüfungsaktiv betriebenen ordentlichen Bachelor-, Master- und Diplomstudien". Als "prüfungsaktiv" gelten Studenten, wenn sie pro Studienjahr mindestens 16 ECTS-Punkte erbringen. Zehn Prozent gibt es für die Anzahl der Absolventen, 15 Prozent können sich die Unis für "Wissenstransfer" holen. Dabei wird das Einwerben von Drittmitteln für Forschungsprojekte belohnt. Die letzten 15 Prozent werden projektbezogen für Kooperationen mit anderen Einrichtungen vergeben.

Grundsätzlich unterstützt die uniko zwar Schritte zur Neugestaltung der Uni-Finanzierung in diese Richtung: "Allerdings müssen auch die Indikatoren für die künftige Mittelvergabe mit den Zielen einer Studienplatzfinanzierung kongruent sein." Genau dies sei bei den "prüfungsaktiven Studien" aber nicht der Fall, da ohne Zugangsregelung keinerlei Abhilfe bei den überlaufenen Studienrichtungen geschaffen werde.

ÖH kritisiert "Willkür des Ministeriums"

Die ÖH hält fest, "dass sich durch die neue Vergabe der Mittel voraussichtlich an der realen Budgetverteilung nicht viel ändern wird". Da die Verordnung nur die Vergabe der Strukturmittel betreffe, sei der "Willkür des Ministeriums" bei der Vergabe der weitaus höheren Mittel im Zuge der Leistungsvereinbarungen weiterhin kein Einhalt geboten. Weiters wird bemängelt, dass gesellschaftliche Zielsetzungen wie Frauenförderung, gleichberechtigter Zugang zu Unis oder Internationalisierung bei den Indikatoren nicht berücksichtigt werden.

Generell gehen die Studentenvertreter davon aus, dass "große Universitäten massiv von der Vergabe der Hochschulraum-Strukturmittel profitieren". Kritik üben sie an der Festsetzung der Grenze der Prüfungsaktivität auf 16 ECTS-Punkte. Dies mache etwa berufstätige Studierende für Universitäten "uninteressant". Sollten auf diese Weise "Prüfungsinaktive" nicht in die Berechnung miteinbezogen werden, werde ein großer Teil von entstandenen Kosten nicht berücksichtigt: "Dadurch werden sich viele Universitäten gezwungen sehen, Studierende entweder aus dem Studium zu drängen oder Prüfungsleistungen durch die Senkung des Niveaus zu verbessern." Deshalb sollten die absolvierten ECTS-Punkte aller Studenten Berechnungsbasis sein.

Das sieht der Entwurf einer Verordnung von Wissenschaftsminister Karlheinz Töchterle (ÖVP) vor, mit der die Verteilung der "Hochschulraum-Strukturmittel" in der Höhe von 450 Mio. Euro zwischen 2013 und 2015 geregelt wird. Das Geld für die Strukturmittel stammt aus der "Hochschulmilliarde".

(APA/Red.)

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6 Kommentare

Stellungnahme der Gewerkschaft der Hochschullehrer

Gegenvorschlag: Als prüfungsaktiv im Sinne des Indikators 1 soll jede Prüfung ab dem ersten Prüfungsantritt erfasst werden, unabhängig vom Prüfungserfolg.
Stärkere Gewichtung der Antragsforschung z.B. durch Einführung eines weiteren Indikators und separate Budgets für Antags- (Indikator 3) - und Auftragsforschung (Indikator 4) , wobei der Budgetrahmen für die Antragsforschung größer sein soll und jener für Auftragsforschung. Überhaupt wäre anzuregen, im Sinne des gesellschaftlichen Auftrags von forschungsgeleiteter Lehre mindestens weitere 10% von Indikator 1 zum Indikator 3 (Budget für Antragsforschung) zu verschieben, sodass die Indikatoren wie folgt aussehen:

1. Für prüfungsaktiv betriebene ordentliche Studien: 50%
2. Für Absolventen und Absolventinnen ordentlicher Studien: 10%
3. Wissenstransfer (Antragsforschung): 20%
4. Wissenstransfer (Auftragsforschung): 5%
5. Kooperationen: 15%
(karl.reiter@univie.ac.at) BV13- GÖD


Gast: Student mit Job
27.07.2012 09:59
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Es werden die falschen ausgesiebt

Wenn der Staat sich schon dreinmischen muss, dann soll das wenigstens nachvollziehbar sein. Es ist aber nicht einzusehen, wenn die Uni oder die Studenten bestraft werden, letztere weil sie sich mit dem Studium etwas intensiver befassen und sich gern auch mal ein Buch zum Thema genehmigen.

Schnelles Studium verlangt vor allem schnelles Auswendiglernen. Auswendiglernen muss sein, aber es ist nicht gleichbedeutend mit Intelligenz. Schnell Ausweniglernen kann auch jemand mit einem IQ von 100 oder darunter haben. Mit dem Zwang zum schnellen Studium bevorzugt man vor allem die Auswendiglerner. Studenten mit anderen Stärken, wie zB schlussfolgerndes Denken, was für die Forschung und viele Berufe sehr wichtig ist, bleiben eher auf der Strecke.
Ist das wirklich erwünscht?

Gast: Student mit Job
27.07.2012 09:54
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Fair bleiben!

Leben wir in einem freien Land oder nicht? Warum muss sich der Staat in alles dreinmischen was ihn nichts angeht?
Es belastet die Uni kein bisschen mehr ob 2 Studenten pro Semester nur die Hälfte der Prüfungen ablegen oder ob die zwei Studenten im Plan liegen und hintereinander studieren.

Eine tatsächlich zusätzliche Belastung für die Uni entsteht, wenn Studenten zwei- drei- oder gar viermal (mehr geht nicht) zur gleichen Prüfung antreten.

Vorschlag: Jede Anmeldung zum Seminar oder zur Klausur kostet: Die erste 10€, die zweite 20€, die dritte 30€, die vierte 200€. Das ist keine Mehrarbeit, der Zahlungseingang ist gleichzeitig die Anmeldung - alles Online.

Die Uni wäre finanziell aus dem Schneider, die Anzahl der Prüfungen würde sich drastisch reduzieren und viel fairer wäre das auch.

Die ÖH sollte dann einmal erklären ...

... wie Unmengen an FH Studenten jedes Semester (mindestens) 30 ECTS an Prüfungen schaffen.

Es geht den geschützten Werkstätten an den Kragen und sie müssen sich leistungsorientiert zeigen. Das ist eine Entwicklung, die alle jene, welche sich mit dem Professorentitel auch eine unangreifbare Arbeitsplatzfinanzierung durch den Staat vorgestellt haben, nun als Affront empfinden.

Re: Die ÖH sollte dann einmal erklären ...

weil man an ner fh in "kleingruppen" (verglichen mit uni-vorlesungsgroessen) ausgebildet wird und so die moeglichkeit zum aktiven austausch mit lehrenden gegeben ist. auf der uni in einer vorlesung mit 400/600/800 studenten ist das absolut nicht moeglich.

wenn ich zuhause echt nur noch "ueben" und vertiefen muss, weil ich an der fh im unterricht verstaendnisfragen klaeren kann durch den persoenlichen kontakt, schaff ich auch mehr in der selben zeit zuhause zu lernen, wie ich brauch, wenn ich erstmal eine verstaendnisfrage klaeren muss.

ausserdem ist die motivation von fh-lehrenden hoeher (arbeite auf einer fh, studiere an der uni) und sie koennen den stoff besser vortragen dank ihrer beruflichen praxis
bsp: bilanzerstellung: uni-lehrende hat noch NIE selbst eine bilanz erstellt, lehrts also komplett trocken ohne praxisbezug stupide ausm lehrbuch.
ein praktiker an der fh schaffts lebendiger und verstaendlicher.

Re: Re: Die ÖH sollte dann einmal erklären ...

. ... zum Beispiel: der FH- Lehrende hat aber trotzdem die "Kunst" des Bilanz-Lesens beim "schlechten" UNI-Lehrenden gelernt.

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