Studiengebühren: VfGH entscheidet noch heuer

Studiengebuehren VfGH entscheidet noch
Studiengebuehren VfGH entscheidet noch(c) FABRY Clemens
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Die vorliegenden Beschwerden haben keine aufschiebende Wirkung. Das heißt, dass die Studenten vorerst bezahlen müssen, außer die Universität stundet die Gebühren selbst.

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) wird noch heuer darüber entscheiden, ob er Bedenken gegen die autonome Einhebung von Studiengebühren hat. Die von einzelnen Unis wieder eingeführten Gebühren wurden von Studenten angefochten. Hat der VfGH keine Bedenken, können die Unis weiter Studienbeiträge verlangen. Leitet er ein Verordnungsprüfungsverfahren ein, gilt dies als Signal für eine Aufhebung der Regelung.

Derzeit sind vier Beschwerden gegen die Gebühren anhängig, alle betreffen die Gebühren-Vorschreibung an der Uni Wien. Entschieden hat der VfGH bereits, dass den Beschwerden keine aufschiebende Wirkung zukommt - das heißt, dass die Studienbeiträge vorerst bezahlt werden müssen, außer die Uni selbst stundet sie.

Acht von 21 Unis haben beschlossen, Gebühren autonom in ihren Satzungen zu verankern und einzuheben: Die Uni Wien, die Uni Innsbruck, die Wirtschaftsuniversität, die Uni Graz, die Technischen Uni Graz, die Uni Linz, das Mozarteum Salzburg und die Veterinärmedizinischen Universität. Sie heben ab dem Wintersemester 2012/13 Studiengebühren in der Höhe von 363,36 Euro pro Semester von jenen Studenten ein, die die Mindeststudiendauer um mehr als zwei Semester überschritten haben, bzw. aus Nicht-EU-Staaten kommen.

(APA/Red.)

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