Die Salzburger Landeshauptfrau Gabi Burgstaller (SPÖ) hat nun ihren lange angekündigten Vorschlag für Studiengebühren präsentiert. Der Antrag für den Parteitag im Wortlaut.
Der Parteitag möge, um die soziale Situation der Studierenden sowie die finanzielle Ausstattung der Universitäten deutlich zu verbessern, beschließen:
1) Die Erreichung des "2-Prozent-Ziels" (2 Prozent des BIP als Hochschulbudget): Die Bundesregierung und das Parlament sollen dazu einen Aktions- und Zeitplan festlegen: ~ 2012: 1,2% des BIP 2013: 1,3% 2014: 1,4% ~ und fortlaufend, bis das Ziel von 2,0% im Jahr 2020 erreicht sein wird. Zur Finanzierung sollen auch Einnahmen aus (neuen) vermögensbezogenen Steuern verwendet werden.
2) Ein sozial gerechteres Stipendienwesen: Insbesondere StudentInnen aus ArbeitnehmerInnenhaushalten müssen vom Umbau des Stipendiensystems profitieren. Dies bedeutet, dass der BezieherInnen-Kreis erheblich ausgeweitet wird und alle StipendienbezieherInnen spürbar mehr Geld erhalten!
Konkret soll ein gerechteres Stipendiensystem folgende Rahmenbedingungen enthalten:
- Mehr BezieherInnen von Stipendien: a) Der BezieherInnen-Kreis soll von derzeit weniger als 20 % auf den internationalen Referenzwert von 40% aller Studierenden ausgeweitet werden. Dies erfolgt durch eine Anhebung der Einkommensobergrenze, die für die Zuerkennung eines Stipendiums herangezogen wird, um etwa 5.000 Euro. Ausgehend von der vorhandenen Datenlage werden dadurch vor allem ArbeitnehmerInnen, deren studierende Kinder derzeit kein Stipendium erhalten, begünstigt. Bei 40% Stipendienbeziehern erhalten zusätzlich ca. 62.000 Studierende (mit FH und PH) Zugang zu einem Stipendium. b) Das bestehende österreichische Stipendienwesen führt dazu, dass viele Stipendienbezieher ein "Minimalstipendium" erhalten (oft von wenigen Euro im Monat). Aus finanziellen Gründen kann die Ausweitung des Bezieherkreises nicht zu einer Erhöhung der derzeit bestehenden Stipendien führen. Vielmehr ermöglicht die Ausweitung in einem ersten Schritt die Steigerung des Bezieherkreises von Minimalstipendien. c) Durch die Ausweitung des Bezieherkreises auf mindestens 40% von rund 270.000 Studierenden (Quelle: Österreichische Studienbeihilfenbehörde) zahlen in der Folge jedenfalls 108.000 keine Studienbeiträge, denn Stipendienbezieher bleiben weiterhin von den Beiträgen befreit!
- Mehr Geld für Stipendienbezieher: a) Alle Stipendienbezieher sollen zusätzlich zum Stipendium eine Unterhaltsunterstützung ("jährliches Startgeld") von 1.000 Euro jährlich erhalten. b) Dieses "jährliche Startgeld" kann entweder am Ende eines Studienjahres einmalig ausbezahlt werden, oder jeweils 500 Euro nach Beendigung eines Semesters.
3) Einführung von Studienbeiträgen in Verbindung mit einem verbesserten Stipendienwesen a) Durch die Verbesserung des Stipendienwesens ist die Einführung von Studienbeiträgen gerechtfertigt. b) Dies bedeutet die Einführung von Studienbeiträgen in der Höhe von 363,36 Euro pro Semester für jene 60% Student/-in, die kein Stipendium (und damit auch kein "Startgeld") erhalten. c) Die Einnahmen durch die Studienbeiträge müssen zur qualitativen Absicherung des Studienbetriebs den Universitäten zugeführt werden. Die Einnahmen müssen also allen StudentInnen zu Gute kommen! d) Die Kosten für die Verbesserung des Stipendienwesens befinden sich zu den Einnahmen aus den Studienbeiträgen in einem vernünftigen Verhältnis. e) Inflationsanpassung: Sowohl die Stipendien als auch das Startgeld müssen an die Inflationsrate gekoppelt werden. Sobald die Inflation die 5-Prozent-Grenze übersteigt, erfolgt die Anpassung.
4) Weitere Verbesserungen für die Studierenden a) Darlehenssystem: Allen StudentInnen muss neben dem verbesserten Stipendiensystem ein Darlehenssystem angeboten werden. Benötigen Studierende im Laufe ihres Studiums zusätzliches Geld, so kann dies in Form eines zinsbegünstigten Darlehens beansprucht werden. Die Rückzahlung erfolgt nach Ende des Studiums abhängig vom jeweiligen Einkommen. b) Vermögen mitberücksichtigen: Vermögensbezogene Aspekte sollen bei der Einkommensermittlung künftig stärker berücksichtigt werden (Vgl. das Südtiroler Modell). c) Erhöhung der Freibetragsgrenze: Eine Anhebung der Freibeträge für Arbeitnehmerhaushalte erhöht die Stipendien der Kinder, weitet den Bezieherkreis zusätzlich aus und wirkt der bestehenden Benachteiligung gegenüber Selbständigen und Landwirten entgegen. d) Familienbeihilfe direkt an Studierende auszahlen: Die Familienbeihilfe soll ohne Auswirkungen auf den Absetzbetrag der Eltern direkt an die Studierenden ausbezahlt werden. Für beide Seiten - Eltern und Studierende - sollen dadurch keine Nachteile entstehen. Dazu müsste die Familienbeihilfe aus dem Familienlastenausgleichsfonds in das Stipendiensystem übergeführt werden.
(APA)