[WIEN/Red./APA] Deutsche Wissenschaftler schlugen kürzlich Alarm in puncto Wissenschaftsbetrug: Um der Entwertung akademischer Grade einen Riegel vorzuschieben, müssten die Abschreckungsinstrumente geschärft werden, fordert der deutsche Hochschulverband. Er fordert die Einführung eines eigenen Straftatbestands für Wissenschaftsbetrug. Speziell ins Visier genommen werden sollen Ghostwriter und ihre Kunden: Gefordert werden Gefängnisstrafen von bis zu zwei Jahren und Geldstrafen.
Auch in Österreich wird überlegt, wie man Plagiate und anderes wissenschaftliches Fehlverhalten stärker ahnden kann. Elisabeth Fiorioli, Generalsekretärin der Universitätenkonferenz (Uniko) kann sich vorstellen, strengere Rechtsfolgen an Wissenschaftsbetrug zu knüpfen, sprich: Ähnlich, wie es in Deutschland gefordert wird, einen eigenen Straftatbestand einzuführen. Intern werde diskutiert, ob die heimischen Uni-Chefs mit einem solchen Vorschlag an den Gesetzgeber herantreten sollten, sagt Fiorioli zur „Presse“. In der Tat verzeichnet die Österreichische Agentur für Wissenschaftliche Integrität (OeAWI) – die zentrale Stelle, die Verdachtsfälle wissenschaftlichen Fehlverhaltens prüft – eine steigende Anzahl von Hinweisen. Beschäftigte sich die Agentur im Jahr 2009 mit lediglich fünf Fällen, waren es im Vorjahr bereits 30.
Plagiatoren in den Medien
Das habe weniger damit zu tun, dass Wissenschaftler (und auch Studierende – deren Arbeiten werden zumeist an den jeweiligen Unis geprüft) fahrlässiger arbeiten würden, sagt der Vorstandsvorsitzende der Agentur, Christoph Kratky. „Das Bewusstsein für wissenschaftliches Fehlverhalten ist gestiegen. Die Leute treten jetzt vermehrt an uns heran – früher wurde das häufig einfach unter den Teppich gekehrt.“ Das dürfte einerseits mit der medialen Präsenz des Themas zu tun haben – Stichwort Karl-Theodor zu Guttenberg –, andererseits damit, dass es erst heute die Instrumente gebe, Wissenschaftsbetrug tatsächlich zu verfolgen bzw. leichter aufzudecken.
Kratky ist aber gegen eine „Kriminalisierung von Plagiaten“. Ein nachgewiesenes Plagiat führe bereits jetzt in aller Regel zu Konsequenzen: Aberkennung des Titels, Verlust der wissenschaftlichen Reputation. Problematisch könnte laut Kratky vor allem die Definition des Tatbestands sein. Denn man habe es mit sehr unterschiedlichen Vergehen in unterschiedlichen Disziplinen zu tun. „Plagiat kann nicht an Wortgleichheit festgemacht werden.“ Krakty schließt aber nicht aus, dass es in Zukunft notwendig sein könnte, eine Rechtsgrundlage für wissenschaftliches Fehlverhalten zu schaffen.
Derzeit stehe auf dem Prüfstand, „wie verbindlich die Aussagen der OeAWI sind“, so Kratky. Das zeige unter anderem der laufende Prozess des Salzburger Molekularbiologen Robert Schwarzenbacher gegen die Uni Salzburg am Arbeitsgericht – der Forscher war wegen angeblicher Fälschung von Ergebnissen gekündigt worden.
(APA/Red.)
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