Schlechte Zeiten für Exorzismus-Professoren und Doktoren der Engeltherapie: Das Internet-Rabattportal "Groupon" darf nach einer Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin keine Gutscheine mehr für scherzhafte Ehrendoktor- und Ehrenprofessorentitel anbieten, die mit echten Titeln verwechselt werden können. In Österreich wäre der Kauf eines solchen "Titels" übrigens noch kein Fall für die Behörden: Geahndet wird laut Wissenschaftsministerium de facto erst, wenn Personen einen falschen Titel offiziell führen oder sich einen Vorteil daraus verschaffen möchten.
"Groupon" hatte auf seinem Portal Rabattgutscheine für die Ausstellung von Ehrendoktor- und Ehrenprofessorentiteln einer "Miami Life Development Church" angeboten, darunter ein Titel für "Ufologie". Auch auf der Österreich-Seite von "Groupon" konnten in der Vergangenheit Gutscheine für Doktortitel dieser "Kirche" gekauft werden, zu Jahresbeginn gab es bereits auf einem anderen Rabattportal Gutscheine für den Titel gegen Bares. Zur Auswahl aus den "kirchlichen Ehrendoktortiteln" standen Doktor h.c., Professor h.c. oder eine Kombination aus beidem. Bei den Fachgebieten konnte aus "Angel Therapy" ("Engeltherapie"), "Exorcism" ("Exorzismus") oder "Immortality" ("Unsterblichkeit") gewählt werden.
"Psychic Sciences" statt Psychologie?
In Berlin hatte "Groupon" argumentiert, dass die Fachbereichsbezeichnungen "größtenteils in eine scherzhafte Richtung" wiesen und deshalb "keine Verwechslungsgefahr" bestehe. Das Verwaltungsgericht wies dies jedoch zurück: Die Bezeichnung "Psychic Sciences" ("Psychische Wissenschaften") könne von einem "durchschnittlichen Betrachter" leicht mit "Psychologie" verwechselt werden. "Groupon" kann die Entscheidung noch beim Oberverwaltungsgericht beeinspruchen.
In Österreich ist das Verleihen, Vermitteln und Führen von Titeln, die mit akademischen Graden verwechselt werden können, generell verboten. Geahndet wird laut Wissenschaftsministerium de facto allerdings erst, wenn Personen einen solchen Titel offiziell führen oder sich einen Vorteil daraus verschaffen möchten. Das Universitätsgesetz sieht für diese Verwaltungsübertretung eine Geldstrafe bis zu 15.000 Euro vor, zuständig sind die örtlichen Bezirksverwaltungsbehörden. Sollte der Titel nicht nur unberechtigt geführt werden, sondern sich dessen Träger damit auch einen Vorteil zu verschaffen suchen, droht ein strafrechtliches Verfahren wegen Betrugs. Präventiv geschieht indes nichts, im Sozialministerium sieht man "Doktortitel"-Vermittlung nicht als Fall für den Konsumentenschutz.
Bei der Agentur für wissenschaftliche Integrität (OeAWI) sind bisher keine Fälle bekannt, in denen Personen versucht haben, Ehrendoktortitel als echte Titel zu führen. Allerdings fallen Titel-Streitigkeiten auch nicht in deren Verantwortung, sondern eben in die der Behörden bzw. Gerichte.
Agentur für Ghostwriter
Ein Thema sind indes mittlerweile sogenannte Titelberatungsagenturen geworden, die gegen Bezahlung wissenschaftliche Arbeiten verfassen. In Deutschland seien solche von Ghostwritern verfassten Arbeiten mittlerweile zu einem massiven Problem geworden, berichtet Nicole Föger, Leiterin der OeAWI-Geschäftsstelle. Eine dieser Agenturen, die "Acad Write", unterhält seit 2011 auch eine Filiale in Salzburg. Wie häufig solche Angebote von österreichischen Studenten genutzt werden, lasse sich zwar nicht sagen. Allerdings gebe es vor allem an den großen Unis Vermutungen, dass etwa in Massenfächern Arbeiten von Ghostwritern verfasst wurden. Juristisch ist gegen solche Agenturen schwer vorzugehen. Immerhin steht auf deren Homepages, dass die Arbeiten nicht an Hochschulen eingereicht werden dürfen.
((APA/AFP))
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