Die Presse: Sie sind Geschäftsführer einer Agentur, die „akademisches Ghostwriting“ anbietet. Seit 2011 haben Sie auch eine Filiale in Salzburg. Was genau bestellen Ihre Kunden?
Thomas Nemet: Unsere Kunden bestellen wissenschaftliche Arbeiten mit fünf bis 200 Seiten Länge.
Was sagen Sie jemandem, der bei Ihnen seine Dissertation bestellen will?
Eine Dissertation bei uns zu bestellen ist formalgesetzlich nicht möglich (siehe auch Factbox). Sie können uns aber dazu beauftragen, eine wissenschaftliche Arbeit im Umfang von 200 Seiten zu fertigen. Das machen wir dann gern.
Wie viele Arbeiten werden fürÖsterreich in etwa verfasst?
Die meisten Aufträge kommen natürlich aus Deutschland. Aber ich würde sagen, dass wir ein bis zwei Arbeiten pro Woche aus dem österreichischen Raum haben.
Sie haben selbst einen Doktortitel. Haben Sie bei Ihrer Dissertation eine solche Art von „Hilfe“ beansprucht?
Nein, meine Dissertation habe ich selbst geschrieben.
Ist diese Frage für Sie ein Angriff?
Ja, wenn Sie mich so fragen, schon. Ein Ghostwriter kann ja keinen Ghostwriter in Anspruch nehmen, wo kämen wir denn da hin?(lacht)
Empfinden Sie Ihren Job eigentlich als moralisch verwerflich?
Moral ist immer abhängig von der Geschichte und der Gesellschaft. Das Hexenverbrennen war auch einmal ein Volksfest, um es profan zu formulieren. Wenn irgendwelche Leute meinen, sie müssten Ghostwriting verteufeln, dann ist das deren Sache. Ich fühle mich mit meinem Job glücklich.
Aber Sie wissen, dass Ihre Produkte zum Betrug genutzt werden. Kommt Ihnen das nicht falsch vor?
Zum Betrug genutzt werden könnten. Und nein, das kommt mir im Prinzip nicht falsch vor. Ansonsten müssten Sie ja beispielsweise auch die Waffenhersteller verteufeln. Deren Produkte können auch falsch eingesetzt werden. Ich gehe davon aus, dass mein Produkt grundsätzlich ungefährlich ist.
Der Deutsche Hochschulverband will einen Strafbestand für Wissenschaftsbetrug – mit Strafen bis hin zu einer Haft. Fürchten Sie sich davor?
Ich fürchte mich nicht, ein solcher Tatbestand ist völlig unrealistisch. Die jetzigen Ahndungsmöglichkeiten reichen meines Erachtens aus. Man muss sie nur anwenden.
Die Agentur für Wissenschaftliche Integrität in Österreich sagt, von Ghostwritern verfasste Arbeiten seien mittlerweile ein „massives Problem“.
Die Aussage ist einmal grundsätzlich falsch. Was ist ein massives Problem? Wenn ein Prozent der Studenten schummelt, sei es durch Ghostwriting oder Abschreiben bei Kommilitonen? Was hat sich da im Vergleich zu früher geändert?
Studien zufolge schummeln vier von fünf Studenten. Das klingt doch nach einem größeren Problem.
Gut, aber das muss man nicht bei den Ghostwritern suchen, sondern bei den Hochschulen. Dann müssen Wissenschaft und Lehre eben so gut arbeiten, dass niemand mehr schummeln muss.
Sie sehen das als Fehler der Unis?
Wir hatten einmal einen Medizinstudenten, der alle Forschungsergebnisse fix und fertig hatte – aber er wusste nicht, wie er eine wissenschaftliche Arbeit verfassen sollte. Wenn den Leuten beim Studium nicht einmal das Minimum an wissenschaftlichen Arbeitstechniken beigebracht wird, woher sollen sie es denn dann bitte können?
Wie viel kostet eine 200-seitige Arbeit?
Das lässt sich nicht grundsätzlich beantworten, der Preis ist vom Themenschwerpunkt, vom Aufwand etc. abhängig. Sie können aber zwischen 15.000 und 50.000 Euro investieren. Bei einer 100-seitigen Arbeit können Sie je nach Aufwand von 6000 bis 10.000 Euro ausgehen.
Was sagen Sie eigentlich zum Fall Karl-Theodor von Guttenberg – es wurde ja gemunkelt, er habe seine Plagiatsdissertation gar nicht selbst verfasst.
Ob Guttenberg einen Ghostwriter gehabt hat, oder ob er seine Arbeit selbst verfasst hat, ist nicht klar. Allerdings: So schlecht darf man als Ghostwriter eigentlich gar nicht arbeiten. Wenn, dann war da ein Stümper am Werk.
Thomas Nemet (42) gründete nach dem Philosophiestudium die Ghostwriting-Agentur Acad Write mit Filialen in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Der Deutsche bietet dort wissenschaftliche Texte für alle Fachbereiche an. Der Kunde unterschreibt allerdings, dass er das Werk nicht unter dem eigenen Namen veröffentlicht und dass bei Zuwiderhandeln juristische Konsequenzen folgen können. [privat]
("Die Presse", Print-Ausgabe, 01.10.2012)
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