Student zieht wegen Medizin-Aufnahmetest vor VfGH

Student zieht wegen MedizinAufnahmetest
Student zieht wegen MedizinAufnahmetest(c) APA/GEORG HOCHMUTH (GEORG HOCHMUTH)
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Genderfairness oder Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes? Ein junger Mann wendet sich wegen der gendergerechten Auswertung des Medizin-Aufnahmetest an den Verfassungsgerichtshof.

Ein Student wendet sich nun wegen der gendergerechten Auswertung des Aufnahmetests an der Medizin-Uni Wien an den Verfassungsgerichtshof. Geklagt wird wegen Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes, berichtete der "Kurier". "Die Auswertung ist gleichheitswidrig, mein Mandant wurde von der Medizinischen Universität diskriminiert", sagt der Anwalt. Er habe auch bei der Uni gegen den negativen Bescheid Berufung eingelegt. Diese muss jetzt vom Uni-Senat geprüft werden.

Man habe diese Art der Auswertung rechtlich genau geprüft und sei überzeugt davon, dass sie etwaigen Klagen standhält, erklärte ein Sprecher der Medizin-Uni. Das jetzt angewendete Verfahren sei auch ein Beitrag für mehr Genderfairness.

Nach Protesten männlicher Bewerber, die sich wegen der gendergerechten Auswertung des Aufnahmetests um ihren Studienplatz betrogen fühlen, hat sich die Medizin-Uni Wien im September für die Schaffung 60 zusätzlicher Studienplätze entschieden. Diese werden allerdings wie die 740 anderen Plätze ebenfalls nach der umstrittenen, nach Geschlechtern getrennten Auswertung vergeben.

Im kommenden Jahr soll übrigens alles anders werden: Bis dahin sollen die drei Medizin-Unis in Wien, Graz und Innsbruck ein neues, gemeinsames Aufnahmeverfahren erarbeiten.

Töchterle: "Problematische Diskriminierung"

Eine klare Absage erteilt Wissenschaftsminister Karlheinz Töchterle (ÖVP) der "gendergerechten" Auswertung der Aufnahmetests an der Medizin-Uni Wien. "Das ist klarerweise nicht fair und eine problematische Diskriminierung der Burschen", so Töchterle in der "Kleinen Zeitung" (Donnerstag-Ausgabe). Die rechtlichen Chancen von Klagen könne er als Nicht-Jurist nur schwer einschätzen. "Mein Rechtsempfinden sagt mir, dass Diskriminierung rein aufgrund des Geschlechts grundsätzlich Unrecht ist."

Durch die "gendergerechte" Auswertung haben Frauen mehr Studienplätze erhalten als ihnen rein nach der Punktezahl zugestanden wären. Dies funktionierte mittels einer nach Geschlechtern getrennten Auswertung: Dadurch konnten Frauen trotz identer bzw. sogar niedrigerer Punktezahl einen höheren Testwert als Männer aufweisen - und deshalb einen Studienplatz bekommen. Die Regelung wurde eingeführt, weil sich bisher stets mehr Frauen als Männer beworben hatten, der Anteil an zum Studium zugelassenen Frauen aber deutlich darunter lag. Heuer waren die Werte mit einem Frauenanteil von je 56 Prozent sowohl bei Bewerbern als auch Aufgenommenen aufgrund der Auswertungsmethode erstmals gleich.

(APA/Red.)

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