Die Wirtschaftsuniversität (WU), die Technische Universität (TU) Graz, die Unis Graz und Linz sowie die Veterinärmedizinische Universität werden trotz des vom Verfassungsgerichtshof (VfGH) eingeleiteten Verordnungsprüfungsverfahrens nach derzeitigem Stand auch im Sommersemester 2013 Studiengebühren von Langzeitstudenten und Nicht-EU-Bürgern verlangen. Die Gebührenpflicht sei Teil der jeweiligen Satzung, diese bleibe bis zur endgültigen VfGH-Entscheidung aufrecht, so der Tenor. Die Uni Innsbruck sowie das Mozarteum ließen die Anfrage bisher unbeantwortet.
"Wir haben eine gültige Satzung und die sieht die Einhebung von Studienbeiträgen vor", so WU-Rektor Christoph Badelt. "Sollte der VfGH eine Entscheidung treffen, dass eine Satzung dieser Art wie etwa jene der Uni Wien rechtswidrig ist, dann werden wir selbstverständlich sofort eine Initiative starten, einen nach dem Spruch des VfGH rechtskonformen Zustand herzustellen." Das Rektorat würde dem Senat unverzüglich eine Satzungsänderung vorschlagen, "und ich bin sicher, dass sie der Senat auch beschließen würde." Eine solche Vorgangsweise würde man "mit der vehementen politischen Forderung an die Regierung verbinden, uns die uns entgehenden (und zurückzuzahlenden) Beiträge zu ersetzen, weil wir das Geld zur Aufrechterhaltung des Betriebs unbedingt brauchen."
Auch an der Uni Graz betont man, dass die Satzung bis zu einer definitiven VfGH-Entscheidung gelte. Bei einer Aufhebung der Gebührenregelung "müssen die drei Millionen Euro ersetzt werden, da die Uni Graz auf das Geld keinesfalls verzichten kann".
VfGH-Präsident Gerhart Holzinger hatte den Unis am Mittwoch empfohlen, mit einer neuerlichen Einhebung von Gebühren "vorsichtig zu sein, bis die endgültige Entscheidung kommt".
(APA)
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