Wien. Lange galt eine politische Einigung über die Studiengebühren als undenkbar – zu unterschiedlich waren zumindest die offiziellen Positionen von SPÖ und ÖVP. Nun wird es immer wahrscheinlicher, dass sich die Koalitionspartner bei ihrer Regierungsklausur am 9.November auf eine Neuregelung der Gebühren einigen. Dabei soll es sich weder um eine reine Reparatur des alten Gesetzes handeln noch um eine flächendeckende Wiedereinführung der Gebühren.
Vizekanzler Michael Spindelegger (ÖVP) selbst ließ dies in der Vorwoche erstmals anklingen. Nun legt man im Büro des Vizekanzlers noch einmal nach: Die Chancen auf eine Neuregelung der Studiengebühren bei der Regierungsklausur würden „sogar sehr gut stehen“, heißt es auf Anfrage der „Presse“. Die lang ersehnte Einigung bei der Regierungsklausur zu erzielen, sei „ein stimmiges Signal“, sagt Wissenschaftsminister Karlheinz Töchterle (ÖVP). Denn immerhin sei Bildung ein zentrales Anliegen der Regierung.
Auch der Koalitionspartner SPÖ ist versöhnlich gestimmt: „Wir bemühen uns, bis zum 9.November zu einer Einigung zu kommen“, sagt Andrea Kuntzl, die Wissenschaftssprecherin der SPÖ. Priorität habe aber nicht der Termin, sondern der Inhalt. „Es braucht eine wasserdichte Regelung. Wenn es eine Woche länger dauert, zu einer guten Regelung zu kommen, ist das auch okay“, betont Kuntzl im Gespräch mit der „Presse“. Allzu lange dürfe es aber nicht dauern. Denn immerhin sollen die Universitäten schon im Sommersemester 2013 Rechtssicherheit haben.
Dass die Einigung plötzlich so rasch erzielt werden könnte, hat einen einfachen Grund: Der Verfassungsgerichtshof macht Druck. Vor nicht einmal zwei Wochen gaben die Höchstrichter bekannt, dass sie an der Rechtmäßigkeit der autonomen Einhebung von Studiengebühren zweifeln und ein entsprechendes Prüfungsverfahren einleiten werden. Acht von 21 heimischen Unis heben derzeit in Eigenregie Studienbeiträge ein. Das könnte ihnen der Verfassungsgerichtshof schon bald verbieten.
Keine bloße Reparatur
Sowohl SPÖ als auch ÖVP müssen nun von ihrer Blockadehaltung abweichen. Bereits seit der Aufhebung der alten Studiengebührenregelung durch den Verfassungsgerichtshof Ende Februar 2012 waren die Fronten zwischen den Koalitionspartnern verhärtet. Die SPÖ konnte sich lediglich eine Reparatur des Gesetzes vorstellen. Demnach sollten die 363,36 Euro pro Semester weiter nur jene 15 Prozent der Studierenden zahlen müssen, die entweder die Mindeststudienzeit um mehr als zwei Semester überschritten haben oder aus Nicht-EU-Staaten kommen. Für jene Unis, die derzeit in Eigenregie Studiengebühren einheben, hieße das, dass sich zumindest an der Höhe der Einnahmen nichts ändern würde. Einziger Unterschied: Sie könnten die Studiengebühren wieder auf rechtlich sicherer Basis einheben.
In der ÖVP wurde dieser Vorschlag stets abgelehnt – man wolle keinem „Flickwerk“ zustimmen. Wissenschaftsminister Karlheinz Töchterle (ÖVP) pochte indes auf eine allgemeine Wiedereinführung der Studiengebühren und machte Werbung für das von ihm ausgearbeitete Modell. Dieses sieht vor, dass die Universitäten künftig ermächtigt werden sollten, die Höhe der Gebühren selbst festzulegen. Zahlen sollten aber nicht nur Drittstaatsangehörige und Langzeitstudenten, sondern die Mehrheit der Studierenden (mit Ausnahme jener, die Studienbeihilfe beziehen). Die Grenze sollte dabei bei 500 Euro pro Semester liegen.
Nun zeigt sich der Minister erheblich konzilianter: „Wir streben bei den Studienbeiträgen einen Kompromiss an, der sich zwischen der ,reinen Reparatur‘ und einer Neuregelung, wie ich sie bereits vor mehr als einem Jahr vorgelegt habe, bewegt.“ Wie dieser Kompromiss aussehen könnte, darüber wird vorerst noch geschwiegen. Man wolle der Regierungsklausur nicht vorgreifen, heißt es aus dem Büro des Vizekanzlers. Nur so viel: „Eine Koalition hat es eben an sich, dass man Kompromisse schmiedet.“ Aufseiten der SPÖ zeigt man sich dennoch kämpferisch: „Wenn wir eine Einigung treffen, die ganz weit weg von Töchterles Modell liegt, dann liegt diese immer noch dazwischen“, so Kuntzl. Durch die Neuregelung der Gebühren sollte der Personenkreis, der zur Kasse gebeten wird, nicht ausgeweitet werden. Soll heißen: Abgesehen von Drittstaatsangehörigen und Langzeitstudierenden soll weiter niemand zahlen.
Warten auf Zugangsbeschränkung
Auch was die Zugangsbeschränkungen betrifft, könnte die Koalition schon am 9.November eine Einigung präsentieren. „Es sollte sich ausgehen, dass die beiden Themen gemeinsam fertig werden“, sagt Kuntzl. Zwar halten sich sowohl SPÖ als auch ÖVP bedeckt, was die inhaltliche Ausgestaltung der neuen Zugangsbeschränkungen betrifft. Wie „Die Presse“ aber bereits Anfang Oktober berichtete, dürften sich die Koalitionspartner darauf einigen, noch weitere fünf Studienfächer zu beschränken. Bereits ab dem Studienjahr 2013/14 soll es auch in Architektur, Pharmazie, Biologie, Informatik und Wirtschaftswissenschaften Zugangsbeschränkungen geben.
Studiengebühren. Derzeit heben acht von 21 Unis auf eigene Initiative Studiengebühren ein. Grund: Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hob die bisherige Regelung der Studiengebühren im Februar 2012 auf. Seither konnte sich die Koalition nicht auf eine Neuregelung einigen. Der VfGH hegt auch gegen die autonome Gebühreneinhebung Bedenken und könnte diese bald verbieten.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 27.10.2012)
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