Wie die "Presse" berichtete, könnten SPÖ und ÖVP bei ihrer Regierungsklausur kommende Woche in Laxenburg einen Kompromiss im Streit um die vom Verfassungsgerichtshof (VfGH) aufgehobene alte Studiengebühren-Regelung finden. Wie dieser genau aussehen könnte, ist aber noch nicht klar. Am Rande des Ministerrats am Dienstag war von SPÖ-Seite zu hören, dass die Einigung in Richtung Reparatur und nicht auf eine komplette Neuregelung hinauslaufe.
Wissenschaftsminister Karlheinz Töchterle (ÖVP) betont dagegen in einer Stellungnahme, dass er einen Kompromiss, der sich zwischen der von der SPÖ gewünschten reinen Reparatur des Gesetzes und der von ihm vor über einem Jahr vorgeschlagenen Neuregelung mit weit mehr Beitragspflichtigen bewegt, anstrebe.
VfGH: Regelung nicht präzise genug
Die vom VfGH aufgehobene Regelung sah vor, dass nur jene den Studienbeitrag in Höhe von 363,36 Euro bezahlen müssen, die die vorgesehene Mindeststudiendauer pro Studienabschnitt plus zwei Toleranz-Semester in mindestens einem ihrer Studien bereits überschritten haben. Der Verfassungsgerichtshof hob diese Bestimmung auf, weil sie nicht präzise genug regele, wann Studiengebühren zu zahlen sind und wann nicht.
Im Gesetz wurden nämlich Studienabschnitte als Maß für die Studiendauer herangezogen, wie es sie nur bei Diplomstudien gibt. In Österreich ist allerdings der Großteil der Studien auf die Bolognia-Struktur mit Bachelor und Master umgestellt. Für den VfGH waren daher sowohl die Gesetzesbestimmungen als auch die entsprechende Verordnung gesetzeswidrig.
Die Reparatur könnte dem Vernehmen nach so aussehen, dass nicht mehr die Semesterzahl, sondern die erreichten ECTS-Punkte zählen.
(APA/Red.)
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