Kunst-Uni Graz: Wahl des Rektors war rechtswidrig

Der Verwaltungsgerichtshof erachtet die Wiederwahl von Georg Schulz als nicht zulässig.

Graz/Apa/Red. Der Rektorsstreit an der Kunst-Uni Graz geht in die nächste Runde: Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat entschieden, dass die Wiederbestellung von Georg Schulz durch den Uni-Rat rechtswidrig war. Damit gibt der VwGH einer Beschwerde des Uni-Senats statt.

Aber von vorn: Schulz hatte sich bereits im Herbst 2010 der abgekürzten Wiederwahl gestellt, war aber am Votum des Senats gescheitert. Dieser erstellte daraufhin einen Wahlvorschlag, in dem Schulz nicht berücksichtigt wurde. Nach einer Beschwerde wurde das Uni-Ministerium tätig, der Dreiervorschlag des Senats wurde aufgehoben und Schulz vom Uni-Rat neuerlich als Rektor eingesetzt.

Der VwGH stufte das nun als rechtwidrig ein. Das Ministerium will die Entscheidung prüfen. Rektor Schulz bleibt vorerst jedenfalls im Amt.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 26.11.2012)

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