Todesstrafe für Papst? Disziplinarverfahren gegen Professor

Todesstrafe fuer Papst Disziplinarverfahren
Todesstrafe fuer Papst Disziplinarverfahren(c) Dapd (Daniel Kopatsch)
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Die Formulierungen des Musikpsychologen hätten zu einer massiven Schädigung des Ansehens Uni Graz geführt, heißt es vonseiten der Uni.

Gegen den Professor der Universität Graz, der zu Jahresende 2012 auf dem Uni-Server die Todesstrafe für Leugner des Klimawandels und den Papst als Kontrazeptionsgegner zur Diskussion gestellt hat, wird ein Disziplinarverfahren eingeleitet. Dies erklärte der Sprecher der Universität Graz am Montag.

Die Formulierungen des Grazer Musikpsychologen hätten zu einer "massiven Schädigung des Ansehens der Universität Graz" geführt, hieß es dazu am Montag vonseiten der Universität. Rektorin Christa Neuper habe den Wissenschafter daher bereits in einem persönlichen Gespräch in Kenntnis gesetzt, das ein Verfahren gegen ihn bei der Disziplinarkommission im Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung eingeleitet werde. Diese prüft den Fall aus dienstrechtlicher Sicht und entscheidet über eine entsprechende Disziplinarstrafe, die vom Verweis über eine Geldbuße bis zur Entlassung reichen kann. Mit einer Entscheidung sei frühestens "in ein paar Monaten" zu rechnen.

Protestnoten aus der ganzen Welt

Der Beitrag unter dem Titel "Death penalty für global warming deniers?" hatte über die Weihnachtsfeiertage über Protestnoten aus der ganzen Welt geführt. Richard Parncutt, gebürtiger Australier und Professor für systematische Musikwissenschaft an der Universität Graz, hatte darin die Frage aufgeworfen, ob nicht die Todesstrafe ab einer gewissen Größenordnung der potenziell letal Geschädigten angemessen sei. Primär zielte der Professor auf Leugner des Klimawandels ab, doch wurden auch der Papst und seine Berater angeführt, zumal sie mit ihrer Haltung zur Kontrazeption an Millionen Aids-Toten mit schuldig seien.

Die Universitätsleitung hatte sich umgehend nach Bekanntwerden der Veröffentlichung distanziert. Der Dekan der Geisteswissenschaftlichen Fakultät, Helmut Konrad, veranlasste die Entfernung des Textes, der durch eine öffentliche Entschuldigung des Autors ersetzt wurde. Die Staatsanwaltschaft Graz hat den Fall geprüft, aber bereits zu Jahresende erklärt, keine möglichen Tatbestände eines Offizialdeliktes erkennen zu können.

(APA)

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