Wer über Todesstrafen nachdenkt, wird selbst bestraft

(c) AP (DAVID J PHILLIP)
  • Drucken

Da ein Grazer Professor die Todesstrafe für den Papst diskutieren wollte, steht er vor der Disziplinarkommission. Er ist nicht der Erste, der mit problematischen Gedanken an den Unis für Aufregung gesorgt hat.

„Die Wissenschaft und ihre Lehre ist frei“, heißt es in Artikel 17 des Staatsgrundgesetzes. Dass diese Freiheit genau dort zu enden scheint, wo gegen gesellschaftlichen Common Sense verstoßen wird, das bekommt jetzt Richard Parncutt, Musikologe an der Uni Graz, zu spüren: Der Professor hat in einem Text auf der Uni-Homepage die Todesstrafe für Leugner des Klimawandels und – pikant – den Papst als Gegner der Empfängnisverhütung zur Diskussion gestellt. Das „schade dem Ansehen der Uni“, stellte diese nach einer Schrecksekunde fest. Sie hat eine Anzeige bei der Disziplinarkommission im Uni-Ministerium eingeleitet, die nun darüber nachdenkt, ob Parncutt zu laut über das Falsche nachgedacht hat.

Er ist nicht der Erste, der mit seinen Aussagen für einen Eklat sorgt. Die Innsbrucker Politologin Claudia von Werlhof stellte im Jahr 2010 in einem Interview mit dem „Standard“ eine eher ungewöhnliche Aussage zur Debatte. Das Erdbeben in Haiti könnte „künstlich produziert“ worden sein, vermutete sie. Im Projekt HAARP, einer US-Forschungseinrichtung nordöstlich von Gakona in Alaska, seien Maschinen hergestellt worden, die künstliche Erdbeben hervorrufen, um Erdölreserven aufzuspüren. Das Beben, so Werlhof, könnte erzeugt worden sein, „um die US-Besetzung des Landes zu ermöglichen“.

Aussagen, die die Uni Innsbruck nicht unkommentiert lassen wollte. Werlhof habe dem Ruf des Instituts geschadet, hieß es. Die Politologin legte nach. In einem offenen Brief stellte sie die Frage, ob „das Wissenschaftsverständnis des Instituts“ von „politischen Interessen“ geleitet sei. Denn warum sonst sollten „keine Verdächtigungen gegenüber der US-Regierung ausgesprochen werden, selbst wenn sie wissenschaftlich begründet sind“?

Die Aussagen eines Professors der Wirtschaftsuniversität (WU) beschäftigten sogar die Staatsanwaltschaft. Gegen Franz Hörmann ist ermittelt worden, da er sich in einem – unveröffentlichten – Interview für die Uni-Zeitung relativierend zum Holocaust und der Existenz von Gaskammern geäußert haben soll. Hörmann rechtfertigte sich: Da er kein Zeitzeuge sei, könne er aus rein logischen Gründen nicht behaupten, selbst von der Existenz der Massenvernichtungslager zu wissen. Er könne höchstens daran „glauben“. Die Staatsanwaltschaft sah schließlich keinen Verstoß gegen das Verbotsgesetz und stellte die Ermittlungen gegen den Professor wenig später ein. j.n./chs

("Die Presse", Print-Ausgabe, 16.01.2013)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.