Uni-Zugang: Regierung hält an Entwurf fest

UniZugang Regierung haelt Entwurf
UniZugang Regierung haelt Entwurf(c) Die Presse (Clemens Fabry)
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Trotz Kritik bleibt das Gesetz für den Testlauf zur Studienplatzfinanzierung so gut wie unverändert. Unis müssen mehr Plätze anbieten als im Entwurf.

Die Regierung hält trotz Protesten der Rektoren an ihrem Gesetzesentwurf für einen Probelauf zur Studienplatzfinanzierung praktisch unverändert fest. Vielmehr müssen die Unis durch die Einbeziehung der im Begutachtungsentwurf noch nicht enthaltenen Studienanfänger des Sommersemesters in den vom Probelauf umfassten Studien mehr Studenten als ursprünglich vorgesehen aufnehmen. Das sieht die am Dienstag im Ministerrat verabschiedete Regierungsvorlage für eine Novellierung des Universitätsgesetzes (UG) vor.

Durch das neue Gesetz wird ein Probelauf für eine Studienplatzfinanzierung in fünf "Studienfeldern" (Architektur und Städteplanung, Biologie und Biochemie, Informatik, Pharmazie und Wirtschaftswissenschaften) gestartet, die insgesamt 19 Studien umfassen. Die österreichweite Mindestzahl aller Plätze pro Studienfeld wird dabei gesetzlich festgelegt werden und orientiert sich an der Studienanfängerzahl des Studienjahrs 2011/12. Wie viele Plätze die einzelnen Unis anbieten, wird nun zwischen Hochschulen und Wissenschaftsministerium ausverhandelt. Gibt es mehr Interessenten als Plätze, können die Unis Zugangsregelungen - sprich Aufnahmeprüfungen oder andere Varianten der Studentenauswahl - beschließen.

Demnach sollen in der Informatik österreichweit künftig 2500 Anfänger-Plätze pro Studienjahr zur Verfügung stehen (2011/12: 2273 Studienanfänger) und in der Biologie und Biochemie 3700 (2011/12: 3455 Studienanfänger). In der Pharmazie gibt es einen leichten Ausbau auf 370 Plätze (2011/12: 1.329 Studienanfänger), in den Wirtschaftswissenschaften/Management und Verwaltung gibt es praktisch eine Stagnation bei 10.630 Plätzen (2011/12: 10.624 Studienanfänger). Gekürzt werden die Plätze nur in der Architektur - und zwar von 2520 Studienanfängern 2011/12 auf 2020. Gleichzeitig werden in den fünf Studienfeldern 95 zusätzliche Professorenstellen geschaffen.

Töchterle: "Ein erster Schritt"

Für Wissenschaftsminister Karlheinz Töchterle (ÖVP) ist die neue Regelung ein "erster Schritt in die kapazitätsorientierte studierendenbezogene Universitätenfinanzierung". "Als ich selbst Rektor war, war ich extrem skeptisch, dass das kommt", so der Minister am Dienstagabend vor Journalisten. Die SPÖ habe in einem langen Verhandlungsprozess einige Punkte durchgesetzt, gleichzeitig aber "akzeptiert, dass Universitäten eine Kapazitätsgrenze haben und diese auch leben können müssen". Für ihn stehen auch nicht die möglichen Zulassungsbeschränkungen im Mittelpunkt, sondern die Bemühung um die Verbesserung der Betreuungsverhältnisse.

In Richtung der Rektoren, die zuletzt aufgrund der zu geringen realen Kapazitäten der Unis weniger Studienplätze gefordert hatten, meinte Töchterle: "In Zeiten, wo alle Länder, die auf Forschung und Bildung setzen, den tertiären Sektor quantitativ stärken, können wir in Österreich diesen nicht zurückfahren." Auch die Sorge, dass es zu Verdrängungseffekten in unbeschränkte Fächer komme, die dadurch dann selbst Platzprobleme bekommen, teilt Töchterle nicht: "Das ist für mich keine Sorge, sondern eine Hoffnung. Ich würde es auch nicht Verdrängung nennen, sondern Umlenkung. Das ist für mich Teil einer Steuerung."

Er wisse schon, dass nicht alle Unis mit dieser Lösung zufrieden seien, so Töchterle. "Es ist aber ein stimmiger Weg. Demokratie muss eben eine Fülle von Interessen zur Geltung bringen."

Unis erarbeiten eigene Aufnahmeverfahren

Konkret erhalten die Unis die Ermächtigung, Aufnahmeverfahren abzuwickeln, wenn sich bei ihnen mehr als die Mindestzahl der aufzunehmenden Studenten anmelden. Im Vorfeld sollen sie ein Registrierungsverfahren durchführen, um die Zahl der Interessenten zu eruieren. Anschließend soll an jenen Unis, wo noch Plätze frei sind, eine Nachregistrierung möglich sein. Theoretisch können sich Studenten auch an mehreren Unis registrieren - da die Unis aber planen, die Aufnahmeprüfungen österreichweit an einem Tag abzuwickeln, können Studenten nur an einer Uni antreten. Ob die Unis tatsächlich einheitliche Aufnahmeverfahren entwickeln oder sie solche nur im Winter- oder auch im Sommersemester durchführen, bleibt ihnen überlassen.

Der Probelauf in den fünf Studienfeldern ist bis 2015 befristet. Gleichzeitig wird mit der Novelle aber auch eine generelle grundsätzliche Neuregelung für die Uni-Finanzierung beschlossen, deren Details dann in den kommenden beiden Jahren festgelegt werden. Bis dorthin wird es ein Parallelsystem bei der Uni-Finanzierung mit alter und neuer Berechnung geben.

Änderungen gegenüber dem Begutachtungsentwurf gibt es nur im Detail. So müssen die Rektoren etwa bis Ende April festlegen, ob sie ein Aufnahmeverfahren im Wintersemester durchführen (bisher: Ende März). Die Novelle soll Ende Februar im Nationalrat beschlossen werden. 

(APA)

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