Institut für Geschichtsforschung soll an Uni Wien

Institut fuer Geschichtsforschung soll
Institut fuer Geschichtsforschung soll(c) Die Presse (Clemens Fabry)
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Zwischen dem Institut für Geschichte und dem für Geschichtsforschung gibt es enge Verflechtungen. Die Leiter sind wechselseitig Vorgesetzte.

Der Rechnungshof (RH) empfiehlt die Eingliederung des Instituts für Österreichische Geschichtsforschung (IÖG) in die Universität Wien. Bereits jetzt ist es räumlich, inhaltlich und personell eng mit dem Institut für Geschichte der Uni verflochten, konstatiert der RH. Es hat aber den Status einer nachgeordneten Dienststelle des Wissenschaftsministeriums. Der Direktor des IÖG und der Leiter des Geschichtsinstituts sind wechselseitig Vorgesetzte bzw. Untergebene.

Das 1854 gegründete IÖG ist als nachgeordnete Dienststelle des Wissenschaftsministeriums räumlich an der Uni Wien angesiedelt. Zum Teil überschneiden sich auch die Forschungsschwerpunkte zwischen IÖG und IfG wie zum Beispiel beim Thema "Österreichs Position im geopolitischen Zusammenhang der ehemaligen Habsburgermonarchie". Beide Institut verfügen auch über gleichartige eigene Medien wie z.B. Bibliotheken, Archive und Nachlässe.

Gratis Personal und Räumlichkeiten

Die Uni Wien lagerte ihre Grundlagenforschung durch Dienstzuteilung und Arbeitsleihen in das IÖG aus, stellte der RH fest. Amüsantes Detail: "Unter den an das IÖG zugeteilten Bediensteten war auch der Leiter des IfG, der durch die Dienstzuteilung dem Direktor des IÖG unterstand. Andererseits unterstand der Direktor des IÖG in seiner angestammten Funktion als Universitätsprofessor dem Leiter des IfG." Auch ansonsten entsprachen die Abläufe bereits weitgehend einer organisatorischen Einheit.

So wurde Uni-Personal dem IÖG unentgeltlich und ohne Regelung des Ausmaßes der Zuordnung überlassen, für die Räumlichkeiten verrechnete die Uni weder Miete noch Betriebskosten. Doppelt dargestellt wurden dafür die Publikationen - nämlich sowohl im Leistungsbericht des IÖG als auch in der Forschungsdatenbank der Uni.

Kritik übte der RH an den Abläufen im IÖG: Die Projektlaufzeiten würden dort teilweise mehr als 30 Jahre betragen. "Wesentliche für Forschungsprojekte erforderliche Kriterien wie eine zeitliche Befristung der Projekte, eine Finanzplanung der Projekte und eine Begutachtung der Projekte durch den Wissenschaftlichen Beirat vor ihrer Genehmigung waren beim IÖG nicht vorhanden."

(APA)

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