Neue Lehrerausbildung soll diese Woche fix sein

Lehrerausbildung Gesetzesentwurf soll diese
Lehrerausbildung Gesetzesentwurf soll diese(c) Clemens Fabry
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Der Gesetzesentwurf soll diese Woche präsentiert werden. Zuletzt gab es noch Kritik an der Kooperationsform zwischen Unis und PH.

Der Gesetzesentwurf zur neuen Lehrerausbildung soll noch diese Woche präsentiert werden. Das wurde im Unterrichtsministerium auf Anfrage bestätigt. Im Wissenschaftsministerium zeigte man sich dagegen zugeknöpfter: Es werde derzeit noch verhandelt. Dem Vernehmen nach sind die Gespräche zwischen SPÖ und ÖVP aber bereits weit gediehen, eine Einigung in den nächsten Tagen realistisch.

Die Eckpunkte für die neue Lehrerausbildung stehen ohnehin bereits fest: Künftig sollen angehende Pädagogen zunächst einen vierjährigen Bachelor absolvieren, in einer ein- bis zweijährigen Induktionsphase von erfahrenen Lehrern in den Beruf eingeführt werden und berufsbegleitend ein ein- bis zweijähriges Masterstudium absolvieren, das Voraussetzung für eine Fixanstellung ist.

Vor Studienbeginn müssen Interessenten außerdem ein Eignungs- und Aufnahmeverfahren nach österreichweit einheitlichen Standards bestehen. Derzeit gibt es solche Verfahren nur an den Pädagogischen Hochschulen (PH), wo Lehrer für Pflichtschulen (Volks-, Haupt-, Sonderschule) ausgebildet werden. An den Universitäten, verantwortlich für Lehrer an AHS und berufsbildenden mittleren und höheren Schulen (BMHS), kann derzeit indes jeder Maturant eine Lehrerausbildung beginnen.

Die neue Ausbildung soll sowohl an Universitäten als auch an PH bzw. in Kooperationsformen stattfinden - in welcher Form das passieren soll, war aber noch umstritten. So sahen die Uni-Rektoren durch die Pläne die Autonomie ihrer Einrichtungen bedroht und sprachen von einer "Zwangsehe" mit programmiertem Scheitern. Zu unterschiedlich seien die Partner, hieß es seitens der Universitätenkonferenz - auf der einen Seite die autonomen Unis und auf der anderen die PH als weisungsgebundene, nachgeordnete Dienststelle des Unterrichtsministeriums. Die Unis verlangen zumindest die Federführung bei der gemeinsamen Entwicklung von Studienplänen für die Sekundarstufe I und II (derzeit Hauptschule/Neue Mittelschule/AHS-Unterstufe bzw. AHS-Oberstufe und berufsbildende mittlere und höhere Schulen).

Ebenfalls nicht einverstanden waren die Unis mit der geplanten Überprüfung und Evaluierung des Angebots: Ob internationale Qualitätsstandards eingehalten werden und das jeweilige Studienangebot die Kriterien für eine Anstellung an Schulen erfüllt, sollte nach bisherigem Verhandlungsstand ein Zertifizierungsrat aus von den beiden Ministerien nominierten Personen entscheiden. Dieser sollte u.a. die Studienpläne auf Wissenschaftlichkeit, Professionsorientierung und Einhaltung der zentralen Vorgaben sowie die Qualifikation des Personals zeitlich befristet zertifizieren - für die Unis ein No-Go: Der Rat drohe statt eines Qualitätssicherungsinstruments ein politisches Kontrollorgan zu werden.

Lehrergewerkschaft, Uni-Rektoren und HochschülerInnenschaft ist außerdem ein weiterer Punkt ein Dorn im Auge: Sie verlangen, dass erst mit dem Masterabschluss unterrichtet werden darf.

(APA)

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