Universitäten: Ein Minister in schlechter Verfassung

Universitaeten Minister schlechter Verfassung
Universitaeten Minister schlechter Verfassung(c) APA/GEORG HOCHMUTH (GEORG HOCHMUTH)
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Wissenschaftsminister Karlheinz Töchterle geriet bei den Studiengebühren gleich mehrfach auf rechtlich unsicheres Terrain. So kurz vor der Wahl ist das besonders unangenehm.

Eigentlich wollte Karlheinz Töchterle das unschöne Thema rasch wieder vom Tisch haben. Als die Verfassungsrichter dem Uni-Minister vergangene Woche erklärten, dass die von ihm forcierten autonomen Studiengebühren verfassungswidrig seien, sah Töchterle das Problem mit der lapidaren Feststellung, er werde den betroffenen Universitäten das Geld schon refundieren, erledigt – und verabschiedete sich in den Urlaub.

In einen Urlaub, den er sich so wohl nicht vorgestellt hatte. Bereits wenige Tage nach dem VfGH-Entscheid ereilte ihn die Hiobsbotschaft: Dass er darauf beharre, nur jenen acht Universitäten die Studiengebühren zu ersetzen, die diese (rechtswidrig) eigenständig eingehoben haben – und nicht allen 21 Unis –, sei womöglich erneut verfassungswidrig. Das richteten die Verfassungsjuristen Theo Öhlinger und Bernd-Christian Funk dem Minister via „Standard“ aus.

Langsam wird klar: So trittsicher der studierte Altphilologe sich auf dem Feld der Verfassungsformen der Antike bewegt, so problematisch scheint derzeit sein Verhältnis zur geltenden österreichischen Verfassung zu sein. Sein Engagement rund um die Studiengebühren scheint Töchterle – ausgerechnet so kurz vor der Nationalratswahl – auf den Kopf zu fallen.

Die Studiengebühren dürften damit auch zu jenem Thema werden, das von der Ära Karlheinz Töchterle übrig bleibt. Zumal der letzte (respektable) Erfolg des Ministers – die Hochschulmilliarde – bereits so lange zurückliegt, dass die Universitäten für die Zukunft inzwischen bereits mehrfach wieder Geld gefordert haben.

Bei seinem Antritt hatte Töchterle noch ganz andere Töne von sich gegeben: Er sei zwar pro Gebühren, so Töchterle vor gut zwei Jahren – explizit „fordern“ wolle er diese aber nicht. Er schien – zumindest eine Weile – dem Schicksal seiner Vorgängerin Beatrix Karl zu entgehen, die mit ihren Forderungen nach neuen Gebühren laufend an der SPÖ scheiterte und sich damit selbst beschädigte.

Parteipolitisch taktiert

Tatsächlich scheint es, als hätte sich der Minister nach dem ersten Entscheid des VfGH  in das undankbare Thema verbissen. Und gleichzeitig die reflektierte Haltung abgelegt, für die er anfangs über die Parteigrenzen hinweg geschätzt wurde. Anstatt zumindest das alte Gebührengesetz zu sanieren – jenes Vorgehen, das die SPÖ stets angeboten hatte –, beharrte Töchterle stur auf seiner Position (er wolle kein „Flickwerk“ reparieren) und nahm damit auch billigend in Kauf, dass seine Unis in puncto Gebühren im rechtsfreien Raum landeten.

Töchterle war es auch, der die Rektoren unter Berufung auf ein Gutachten des Jus-Dekans Heinz Mayer im Anschluss bei jeder sich bietenden Gelegenheit dazu aufrief, doch autonom Gebühren zu kassieren. Ziel der Sache: die SPÖ in Zugzwang zu bringen – oder das Thema mit etwas Glück überhaupt gleich vom Tisch zu haben.

Dass der Erfolg letztlich ausbleiben würde, dürfte Töchterle bereits ein gutes halbes Jahr vor dem jüngsten VfGH-Entscheid geahnt haben, als – für die Unis fast ein Jahr zu spät – nun doch wieder das alte Gesetz beschlossen wurde. Und die (schon damals zweifelhafte) Regelung, die das autonome Vorgehen der Unis rückwirkend ins Gesetz hob.

Immerhin: Das Ministerium will nach der Kritik nun nochmals „eingehend prüfen“, ob die Rückzahlung an nur acht der 21 Unis rechtlich korrekt ist oder nicht. „Klarerweise ist es auch das Ziel des Ministeriums, die Rückzahlung verfassungsrechtlich konform abzuwickeln“, hieß es gestern.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 02.08.2013)

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