Hochschülerschaft hält Gebühr für Aufnahmetest für verfassungswidrig

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NEUER OeH-VORSITZENDER: KRAUSHOFERAPA/HERBERT NEUBAUER
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Für die Einhebung von Gebühren bei den Aufnahmetests fehle "jegliche rechtliche Grundlage", sagt ÖH-Chef Florian Kraushofer. Einen neuerlichen Gang vor den Verfassungsgerichtshof hält er für möglich.

Die Österreichische HochschülerInnenschaft (ÖH) hält Anmeldegebühren für Aufnahmeverfahren an den Universitäten "mit hoher Wahrscheinlichkeit für verfassungswidrig". "Eine Vorabbeurteilung dieser Idee hat große Zweifel an der Verfassungskonformität hervorgebracht. Wie schon bei den kürzlich vom Verfassungsgerichtshof (VfGH) aufgehobenen autonomen Studiengebühren fehlt auch hier jegliche rechtliche Grundlage", so ÖH-Vorsitzender Florian Kraushofer in einer Aussendung.

Zuletzt hat die Uni Wien angekündigt, aufgrund des Fernbleibens zahlreicher angemeldeter Studenten die Einführung von Gebühren für ihre Aufnahmeverfahren zu überlegen. An den Medizin-Unis gibt es eine solche bereits.

Die ÖH will nun gemeinsam mit den Universitätsvertretungen rechtliche Schritte sowohl  gegen die jetzt kolportierten Gebühren in den 'neuen' Aufnahmeverfahren als auch gegen die bereits vorhandenen Gebühren an Medizinuniversitäten und prüfen. "Unserer Rechtsauffassung nach fallen Gebühren für einen Aufnahmetest in die selbe Kategorie wie Studiengebühren", so Kraushofer. Die autonome - also ohne gesetzliche Grundlage erfolgte - Einhebung von Studiengebühren durch die Unis war zuletzt vom VfGH als verfassungswidrig eingestuft worden. Die ÖH schließt daher einen neuerlichen Gang zum Höchstgericht nicht aus.

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