Rechnungshof kritisiert Studieneingangsphase an Unis

CAMPUS DER WIRTSCHAFTSUNIVERSITAeT WIEN: VORLESUNGEN 'SOMMERUNI'
CAMPUS DER WIRTSCHAFTSUNIVERSITAeT WIEN: VORLESUNGEN 'SOMMERUNI'APA/HELMUT FOHRINGER
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Der Rechnungshof lässt an der Studieneingangsphase kaum ein gutes Haar. Diese sei zu wenig durchdacht und zu schnell umgesetzt worden. Außerdem hätte es konkretere Vorgaben gebraucht.

Seit dem Wintersemester 2011/12 gibt es in Fächern ohne Zugangsbeschränkung die Studieneingangs- und Orientierungsphase (STEOP). Diese soll im ersten Semester einen Überblick über Inhalte des Studiums bieten, damit Studenten ihre Wahl hinterfragen können. Das ist (zumindest) die Theorie. An der praktischen Umsetzung hat der Rechnungshof (RH) nun aber einiges auszusetzen. Das zeigt ein heute, Freitag, veröffentlichter Bericht.

Konkret wurde Kritik an den unklaren Vorgaben durch das Wissenschaftsministerium und am Zeitdruck bei der Einführung der STEOP geübt. Dadurch sei es zu sehr unterschiedlichen und teils nicht der Vorgabe entsprechenden Umsetzungen durch die einzelnen Unis gekommen, so der RH.

Umsetzung musste "zu schnell" erfolgen

Eine der Hauptkritikpunkte: Die Frist von nur drei Monaten zur Umsetzung der STEOP war laut RH für die Unis "zu kurz für die Schaffung inhaltlich neuer Lehrveranstaltungen", außerdem eröffne das Gesetz bei der inhaltliche Zielsetzung "weiten Interpretationsspielraum". Die Folge: Es wurden etwa an den Unis Graz und Innsbruck einfach bestehende Lehrveranstaltungen zu solchen der STEOP erklärt.

Die Anforderungen der STEOP wiederum sind je nach Unis extrem unterschiedlich: Sie liegen zwischen 0,5 und 30 ECTS (letzteres entspricht dem Arbeitsaufwand von einem Semester Vollstudium). Dementsprechend schwankt auch die Erfolgsquote: Zwischen 29 und 65 Prozent der Studenten haben die STEOP innerhalb eines Semesters abgeschlossen.

Außerdem wurde den Studenten an manchen Unis ermöglicht, weitere Lehrveranstaltungen zu besuchen, obwohl sie das eigentlich dem Prinzip nach erst nach der erfolgreichen Absolvierung der STEOP dürften. Das Ministerium solle festlegen, ob bzw. in welchem Umfang zusätzliche Lehrveranstaltungen vor Abschluss der STEOP absolviert werden dürfen, fordert der RH.

Beschränkung der Prüfungsantritte prüfen

Unklar ist für den RH auch, wieso die STEOP-Lehrveranstaltung laut Gesetz mindestens ein halbes Semester, die gesamte STEOP aber ein Semester dauern muss. Die Prüfer wissen auch nicht, wie die Unis die gesetzliche Vorgabe umsetzen sollen, pro Semester für eine STEOP-Lehrveranstaltung zwei Prüfungen mit je zwei Terminen abzuhalten.

Der Rechnungshof forderte das Wissenschaftsministerium auf, die STEOP zu evaluieren und den Unis zumindest Empfehlungen zu geben, wie diese inhaltlich auszusehen hat. Außerdem soll erhoben werden, wie sinnvoll die Beschränkung der Prüfungsantritte ist. In der STEOP war anfangs nur eine Wiederholung möglich, mittlerweile sind es zwei.

Kritik an bereits abgeschaffter Voranmeldung

Kein gutes Zeugnis stellte der RH auch der bereits nach einem Studienjahr wieder abgeschaffte Regelung der verpflichtenden unverbindlichen Voranmeldung aus: Diese habe für keine bessere Planbarkeit für die Unis gesorgt. Allerdings wurde diese Regelung ohnehin mit dem Wintersemester 2012/13 abgeschafft, seither gilt für Anfänger von Bachelor- und Diplomstudien eine kürzere Inskriptionsfrist.

Im Wissenschaftsministerium wird auf bereits erfolgte Adaptierungen der STEOP verwiesen. So sind Studenten, die bei der STEOP-Prüfung drei Mal durchfallen, nicht mehr lebenslang für das betreffende Fach gesperrt. An einer Evaluierung der Auswirkungen der STEOP werde bereits mit den Unis gearbeitet, bis spätestens Dezember 2015 soll dem Nationalrat ein Bericht vorgelegt werden. Die Empfehlungen des RH sollen außerdem in die Begleitgespräche mit den Unis einfließen. Dass die Maturantenberatung doch nicht wie ursprünglich geplant verpflichtend umgesetzt wird, verteidigt das Ministerium: Das sei "aus nachvollziehbaren Gründen" geschehen, das Angebot aber ausgebaut worden.

(APA/Red.)

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