Studenten klagen über Knebelverträge

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Faksimile(c) Katharina Roßboth
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Wer an einer Fachhochschule studieren will, muss teils fragwürdige Klauseln unterschreiben. Die ÖH fordert nun einen FH-Gipfel, bei dem das Studienrecht überarbeitet wird.

Wer an einer heimischen Fachhochschule studieren will, der muss sich so einiges gefallen lassen. Denn die Erhalter der Fachhochschulen sind bei den sogenannten Ausbildungsverträgen, die jeder Studierende unterschreiben muss, nicht gerade zimperlich: „Sittenwidrig" nennt die Österreichische HochschülerInnenschaft (ÖH) die Vertragsklauseln, die die Studierenden an manchen FH vorgelegt bekommen. Und tatsächlich muten die Verpflichtungen, die Studierende eingehen müssen, zweifelhaft an. Das belegen ausgewählte Ausbildungsverträge, die der „Presse" vorliegen.

So hat sich etwa die IMC Fachhochschule Krems in ihren Verträgen abgesichert, dass kein Studierender, den sie vom Studium ausschließen will, ernsthaft dagegen berufen kann: Die Studierenden dürfen sich nur (binnen dreier Tage) an das FH-interne Schiedsgericht wenden. Dessen „Entscheidung ist endgültig und schließt die Anrufung der ordentlichen Gerichte ausdrücklich aus".

Am Management Center Innsbruck wiederum nutzt man die Studierenden als potenzielle (kostenlose) Werbeträger. Wer hier studieren will, muss unterschreiben, dass er sich „zur aktiven Mitwirkung an Marketing- und Öffentlichkeitsarbeitsmaßnahmen, die dem Ansehen des Bachelorstudiums, des Erhalters und des österreichischen Fachhochschulsektors dienen", verpflichtet. Außerdem lässt sich die FH zusichern, alle Namens- und Adressdaten der Studenten an „Mitstudierende, Vortragende und ähnliche (...) Personen" weitergeben zu dürfen.

Alle Nutzungsrechte abgetreten

Ums Finanzielle geht es (nur) an der FH Campus Wien: Sie sichert sich umfangreiche Verwertungsrechte an allen Arbeiten ihrer Studierenden. Sie hat, sobald man den Vertrag unterschreibt, das „zeitlich und räumlich unbeschränkte" Recht, alle Abschlussarbeiten der Studierenden zu veröffentlichen. Und zwar auch in einer „bearbeiteten Fassung", gegen die der Studierende nur Einspruch einlegen kann, wenn diese inhaltliche Fehler aufweist. Und: Alle „allfälligen Honorare für die Veröffentlichung stehen der FH Campus Wien zu". An allen anderen „geistigen Schöpfungen" abseits ihrer Abschlussarbeit treten die Studierenden übrigens „sämtliche (...) bestehenden Nutzungs- und Verwertungsrechte in zeitlich, örtlich und inhaltlich unbeschränkter und ausschließlicher Form" ab.

Der Grund, warum derartige Verträge möglich sind: Für die Ausbildungsverträge zwischen FH-Erhaltern und Studierenden gilt das Privatrecht. Das Wissenschaftsministerium gibt also keine studienrechtlichen Rahmenbedingungen vor, die für einheitliche Verhältnisse hinsichtlich der Rechte und Pflichten einer FH sorgen.

Die ÖH fordert nun eine Angleichung der FH an die Unis: „Das Problem liegt aus unserer Sicht in der privatrechtlichen Organisation der FH", sagt Bernhard Lahner vom Vorsitzteam der Bundes-ÖH zur „Presse". Es sei „an der Zeit, das FH-Studienrecht endlich in die hoheitliche Verwaltung überzuführen oder gar gänzlich mit dem der Unis gleichzustellen". Die ÖH fühlt sich mit ihrer Forderung in guter Gesellschaft: Schon 2013 hat die Volksanwaltschaft die „Schlechterstellung" der FH-Studierenden kritisiert.

Die Bundes-ÖH macht nun Druck: Immer mehr Studierende, sagt sie, würden sich mit Beschwerden bei der ÖH-Beratungsstelle melden - und es seien immer öfter echte „Härtefälle" darunter. Die ÖH fordert daher einen eigenen FH-Gipfel im Herbst. Fachhochschulkonferenz, Ministerium und ÖH sollen sich zusammensetzen und eine studienrechtliche Lösung erarbeiten.

Klar ist somit vorerst nur eines: Wer im Wintersemester an einer FH einen Ausbildungsvertrag unterschreibt, der sollte auch das Kleingedruckte genau lesen.

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