Neuregelung bei der Studienbeihilfe

(c) APA
  • Drucken

Die Zuverdienstgrenze parallel zur Studienbeihilfe wird angehoben. Adaptierungen gibt es auch bei der Studienförderung.

Das am 1. Oktober beginnende Studienjahr bringt für die Studenten Änderungen bei der Studienbeihilfe. Im Herbst könnten zudem Vorentscheidungen über neue Studienplatzbeschränkungen fallen.

Das Maximaleinkommen, das parallel zur Studienbeihilfe bezogen werden darf, wird von 8000 auf 10.000 Euro jährlich angehoben. Weitere Adaptierungen bei der Studienförderung betreffen Studenten mit Kind: Der Zuschlag pro zu betreuendem Kind wird von monatlich 60 auf 100 Euro und die Altersgrenze für den Stipendienbezug auf 35 Jahre bei Studienbeginn angehoben. Bei Studenten mit Geschwistern erhöht sich durch eine Anhebung der Absetzbeträge ebenfalls die Studienbeihilfe, die Einkommensgrenze für Ehepartner steigt von 3700 auf 8400 Euro pro Jahr. Außerdem soll die Förderung von Auslandsaufenthalten bereits ab einem statt ab drei Monaten möglich sein.

Eine weitere Neuregelung sorgt dafür, dass die Studienbeihilfe nicht reduziert wird: Durch die seit Juli geltende Erhöhung der Familienbeihilfe wäre die Studienförderung automatisch gekürzt worden, da die Familienbeihilfe von der Studienbeihilfe abgezogen wird. Diese Reduktion wird nun ausgeschlossen.

Weitere Studienplatzbeschränkungen möglich

Auch auf politischer Ebene tut sich in diesem Studienjahr einiges: So steht etwa eine Evaluierung vieler Studienplatzbeschränkungen auf dem Plan - jene für die Studienfelder Architektur, Biologie, Informatik, Pharmazie und Wirtschaft laufen Ende 2015 aus. Bereits im heurigen Herbst will Wissenschaftsminister Reinhold Mitterlehner (ÖVP) außerdem den "Prototyp" eines Universitäts-Entwicklungsplans vorlegen. In einem solchen könnten weitere Studienrichtungen aufgeführt werden, für die Platzbeschränkungen möglich sind.

Angekündigt ist außerdem eine Novelle des Universitätsgesetzes (UG). Darin sollen zwar primär redaktionelle Anpassungen vorgenommen werden - Mitterlehner deutete zuletzt aber auch mögliche organisatorische Änderungen beim Kompetenzgefüge der Uni-Gremien (Senat, Uni-Rat, Rektorat) an. Und schließlich verhandeln die Unis im kommenden Studienjahr mit den Leistungsvereinbarungen ihre Budgets für die Jahre 2016 bis 2018.

(APA)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.