Sanktionen wie Ausschluss vom Studium sollen nicht nur im Wiederholungsfall möglich sein und auch Bachelor-Arbeiten betreffen.
Die Universitätenkonferenz (uniko) verlangt Änderungen bei der Plagiatsregelung in der derzeit in Begutachtung befindlichen Novelle des Universitätsgesetzes (UG). "Der Entwurf geht zu wenig weit", so uniko-Präsident Heinrich Schmidinger am Donnerstag bei einer Tagung zum Thema Plagiat in Wien. "Es ist nicht einzusehen, warum das ein Kavaliersdelikt sein soll."
Mit der UG-Novelle soll der Begriff "Plagiat" erstmals gesetzlich definiert werden. Außerdem wird geregelt, dass die Unis in ihren Satzungen vorsehen können, Studenten bei wiederholtem Plagiieren (neben der Nichtigerklärung der Beurteilung bzw. der Aberkennung von Titeln) für bis zu zwei Semester vom Studium auszuschließen. Dies gilt aber nur etwa für Dissertationen, Master- und Diplomarbeiten, nicht aber für Seminar- oder Bachelorarbeiten.
"Es kann nicht sein, dass diese Sanktion erst im Wiederholungsfall zur Anwendung kommen kann", betonte Schmidinger. "Wir sehen auch nicht ein, warum etwa Bachelorarbeiten von der Regelung ausgenommen sind. Es darf von der Proseminararbeit an keinen Zweifel geben, dass ein Plagiat nicht sein darf."
(APA)