Die Presse: Letztes Jahr kamen drei Viertel der Neuberufungen aus dem Ausland. Haben wir ein Problem, Nachwuchs aus Österreich zu rekrutieren?
Herbert Sassik: Es drängen sehr viele von Deutschland zu uns, und für einen Rektor ist es attraktiv, jemanden aus Deutschland zu nehmen, der die Stelle zu einem billigen Bruttogehalt annimmt. Außerdem wäre es für einen etwa 45-jährigen außerordentlichen Professor finanzieller Selbstmord, eine Professorenstelle nach dem UG 02 anzunehmen. Denn der hat schon 15 Jahre lang als beamteter a.o. Professor um fast drei Prozent höhere Pensionsbeiträge bezahlt, all das Geld wäre weg, wenn er als Professor ASVG-Bediensteter wird.
Welche Möglichkeiten hat ein junger Wissenschaftler, in Österreich Fuß zu fassen?
Sassik: Sehr wenig. Deswegen wurde auch von der GÖD und dem Dachverband der Universitäten schon im April 2007 ein Kollektivvertrag paraphiert. Aber bei der Regierung stößt man auf taube Ohren. Die dachten, durch einen KV könnte man sich etwas sparen. Aber es wird zirka 50 bis 70 Millionen pro Jahr kosten, den KV für Uni-Angestellte umzusetzen. Denn die Sondergesetze von früher gelten nicht mehr. Der KV ist fertig. Man müsste nur mehr „tritt mit Soundsovieltem in Kraft“ hineinschreiben.
Was ist das Tragische am Fehlen eines Karrieremodells?
Sassik: Dass junge Kollegen keine Perspektive finden. Die meisten gehen nach der Dissertation von der Universität weg und nehmen Wissen und Qualifikationen mit. Außerdem fehlt es an Leuten, die hochqualifizierte Lehre machen. Und da frage ich mich, wo wir langfristig unsere guten Absolventen herbekommen sollen. In der Politik ist es jetzt schon einigen bewusst, dass etwas zu geschehen hat. Denn die Abwanderungstendenzen sind jetzt schon eine tragische Geschichte.
Nach welchem Vorbild könnte Österreich ein Karrieremodell für Wissenschaftler angehen?
Sassik: Bei der Entwicklung des KV haben wir uns an den anglo-amerikanischen „Tenure-Track“-Modellen orientiert. Aber das war eher ein Wunsch ans Christkind. Denn nach dem UG 02 kann man keinen wissenschaftlich-künstlerischen Mitarbeiter zu einem berufenen Professor machen. Wir versuchen also Folgendes: Wenn Qualifikation und Leistung stimmt, kann ein wissenschaftlich-künstlerischer Mitarbeiter zu ähnlichen Rechten und Pflichten gelangen wie berufene Professoren. vers
("Die Presse", Print-Ausgabe, 22.09.2008)

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