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Studienbeihilfe: Studentin klagt wegen Alterslimit

15.10.2008 | 09:52 |   (DiePresse.com)

Eine 40-jährige Studentin für die Studienbeihilfe vors Oberste Gericht. Sie stünde dem Arbeitsmarkt nicht lange genug zur Verfügung, heißt es.

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Eine mittlerweile 40-jährige Studentin hat beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) Beschwerde gegen das Alterslimit bei der Studienbeihilfe eingebracht. Ihr Antrag auf Studienbeihilfe wurde in allen Instanzen abgelehnt - unter Hinweis auf ihr Alter. Denn die Unterstützung wird laut Studien-Förderungsgesetz nur dann gewährt, wenn das Studium bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres, bei Selbsterhaltern maximal bis zum 35. Geburtstag begonnen wird.

Diese Regelung widerspricht nach Ansicht der beschwerdeführenden Rechtsanwältin Anja Oberkofler dem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Gleichheitsgrundsatz sowie EU-Recht.

Klagsverband unterstützt Klage


Der Studentin, die anonym bleiben will, beantragte im November vergangenen Jahres Studienbeihilfe. "Obwohl sie sonst sämtliche Voraussetzungen für den Bezug der Beihilfe erfüllt, wurde ihr Antrag abgewiesen, und zwar allein aus Gründen ihres Alters", erklärte Oberkofler. Auch mit allen Berufungen dagegen blitzte die Studentin ab.

Deshalb wandte sich die Frau nun mit finanzieller Unterstützung des Klagsverbands zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern mit ihrer Beschwerde an den VfGH.

Zu wenig Arbeitszeit bis zur Pension?


Die Studienbeihilfenbehörde hat laut VfGH-Beschwerde im angefochtenen Bescheid zwar die Ungleichbehandlung (nach dem Alter, Anm.) zugestanden, diese jedoch als "objektiv und angemessen" bezeichnet. Die Altersgrenze soll, so die Begründung der Behörde, gewährleisten, "dass geförderte Studienabsolventen dem Arbeitsmarkt auch für längere Zeit (bis zur Erreichung des Pensionsalters) zur Verfügung stehen".

Oberkofler argumentiert dagegen, dass es Ziel des Studien-Förderungsgesetzes sei, "Studenten die Möglichkeit zu bieten, sich ganz auf ihre Studientätigkeit zu konzentrieren, um mit dem dann erreichten höheren Bildungsstandard zu qualifizierten Arbeitskräften am österreichischen Arbeitsmarkt zu werden". Dies entspreche auch dem Gedanken des "lebenslangen Lernens".

Die Änderungen des gesetzlichen Pensionsalters mit der Pensionsreform 2003 hätten zu einer längeren Erwerbstätigkeit geführt, als dies etwa noch beim Inkrafttreten des Studien-Förderungsgesetzes 1992 der Fall war. So würde die Studentin erst 2033 das gesetzliche Pensionsalter erreichen, was bedeute, dass sie nach Abschluss des Studiums in der vorgesehenen Zeit "noch 24 Jahre als qualifizierte Arbeitskraft zur Verfügung stehen wird".

"Widerspricht EU-Gemeinschaftsrecht"


Nach Ansicht Oberkoflers widerspricht das Gesetz aber auch dem EU-Gemeinschaftsrecht. Die Festlegung der absoluten Altersgrenze von 35 Jahren habe aufgrund der Lebensrealität von Frauen - wie etwa der Beschwerdeführerin - benachteiligende Auswirkungen. "Diese haben aufgrund ihrer persönlichen und beruflichen Biografien (Schwangerschaft, Kindererziehung, schlechtere Bildungsmöglichkeiten) in der Regel erst zu einem späteren Zeitpunkt in ihrem Leben die Möglichkeit, ein Studium zu beginnen", argumentiert die Anwältin. Zudem untersage das EU-Recht jede Diskriminierung wegen des Alters, so Oberkofler.

(APA)

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14 Kommentare
Gast: ASVG-Sklave
20.10.2008 14:20
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Feuerprobe für Holzinger

Kurz nach seinem Amtsantritt als Präsident des VfGH gab Holzinger im Standard ein Interview. Darin bekräftigte er seine Aufgaben ernst zu nehmen, und sich seiner Verantwortung bewusst zu sein. Im )künftigen) VfGH werde es "kein Vorbeischwindeln" an heiklen Anliegen geben. Die Bürger wissen jedoch genau, wie sich die Justiz bisher an heiklen Anliegen vorbeischwindelte, um Unrecht weiter zu verwalten. Der gegenständliche Fall der Antragstellerin auf Studienbeihilfe ist ein solches „Vorbeischwindeln“ der unteren Instanzen. Wie mein Leserbeitrag vom 16.10.2008 um 09:24 zeigt, stellen die "Überlegungen“ der Behörde eine Verfassungsverletzung gegen B-VG Art.18 und Art. 7 dar. GESETZ IST GESETZ, Herr Präsident! Die Überlegungen der Behörde sind KEIN GESETZ und irrelevant! Bereiten Sie dieser Willkür der Behörden ein Ende! P.S. Schluss auch mit der oftmals fehlerhaften und gesetzeslosen Judikatur, die die Behörden zur Rechtfertigung ihrer Willkür bequem heranziehen.

Gast: ASVG-Sklave
20.10.2008 14:12
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Feuerprobe für Holzinger

Kurz nach seinem Amtsantritt als Präsident des VfGH gab Holzinger im Standard ein Interview. Darin bekräftigte er seine Aufgaben ernst zu nehmen, und sich seiner Verantwortung bewusst zu sein. Im )künftigen) VfGH werde es "kein Vorschwindeln" an heiklen Anliegen geben. Die Bürger wissen jedoch genau, wie sich die Justiz bisher an heiklen Anliegen vorbeischwindelte, um Unrecht weiter zu verwalten. Der gegenständliche Fall der Antragstellerin auf Studienbeihilfe ist ein solches „Vorbeischwindeln“ der unteren Instanzen. Wie mein Leserbeitrag vom 16.10.2008 um 09:24 zeigt, stellen die "Überlegungen“ der Behörde eine Verfassungsverletzung gegen B-VG Art.18 und Art. 7 dar. GESETZ IST GESETZ, Herr Präsident! Die Überlegungen der Behörde sind KEIN GESETZ irrelevant! Bereiten Sie dieser Willkür der Behörden ein Ende! P.S. Schluss auch mit der oftmals fehlerhaften und gesetzeslosen Judikatur, die die Behörden zur Rechtfertigung ihrer Willkür bequem heranziehen.

Gast: Streber
17.10.2008 22:54
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Lebenslanges Lernen...

wird zwar dauernd gefordert, aber im Detail zieht sich der Staat dann doch wieder zurück. Also - wer erst mit 40 studiert sollte ebenso gefördert werden wie ein 20-jähriger. Und wenn jemand, der mit 15 eine Lehre beginnt mit 50 drauf kommen, dass er ein FH-Studium machen will, soll er das auch können. Die Summen um die es da geht sind lächerlich im Vergleich zu NÖs Prestigeprojekten wie St Gugging oder Donauuni Krems.

Gast: nick44
16.10.2008 11:21
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greise Studenten

Die Behörde hat die Pflicht, das Geld der Steuerzahler sparsam und zweckmäßig auszugeben. Und das ist wohl umso weniger der Fall, je älter die Beihilfenempfänger sind. Geht die Klage durch, dann wird man künftig auch 80-jährigen eine Studienbeihilfe zahlen müssen. "Vernunft wird Unsinn, Wohltat Plage" - Das Antidiskriminierungsgesetz ist ein gutes Beispiel für die Goethesche Erkenntnis.

Antworten Gast: ASVG-Sklave
16.10.2008 20:54
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Re: greise Studenten

Im österreichischen Pseudo-Rechtsstaat scheinen nur jene Überlegungen als "sinnvoll und vernünftig"¿, die von den Behörden und von der Justiz als solches erachtet werden. Andererseits werden gleichartige Einwände von Bürgern von der Drecksjustiz zwar als verständlich aber LEIDER als gesetzlich nicht-gedeckt zurückgewiesen. DAS ist kriminelle Willkür und zum Speiben. Oder einfach: Ein Produkt einer Drecksjustiz made in Austria.

Gast: ASVG-Sklave
16.10.2008 09:24
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Verhöhnung des Rechtsstaatsprinzips durch Behörden und Justiz

Immer wieder nehmen sich Behörden und die Justiz die Unverfrorenheit heraus, dem Gesetz nicht nachzukommen, weil sie vermeinen, sie könnten dessen eindeutige Bestimmungen durch "gleichwertige Maßnahmen" ersetzen. >>> ".........Die Altersgrenze soll, so die Begründung der Behörde, gewährleisten, "dass geförderte Studienabsolventen dem Arbeitsmarkt auch für längere Zeit (bis zur Erreichung des Pensionsalters) zur Verfügung stehen".-------- Es ist jedoch scheiß-egal ob die Behörde die Studienbeihilfe für andere Zwecke gedacht sieht und was ihr sinnvoll erscheint. Das GESETZ lautet: "keine Diskriminierung auf Grund des Alters, Geschlechtes, Religion, etc". Aus und Basta! Alles andere ist Verfassungsbruch. (B-VG Art. 18).

Gast: Genericoke
15.10.2008 16:42
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Wissensgesellschaft mit spätem Pensionsantrittsalter braucht unbedingt adäquate staatliche Förderung lebenslangen Lernens. Das der Prozess überhaupt notwendig ist, ist eine Schande für die Gesetzgeber die bis jetzt das Problem noch nicht einmal erkannt, geschweige denn die Weichen entsprechend gestellt haben

was bei der Begründung "zu alt" übersehen wird ist die Tatsache, dass selbige ja vorher schon genug selbsterarbeitete Steuer gezahlt hat. Derzeit: Wer keine Steuer selbst erarbeitet hat (Schulabgänger) bekommt Stipendium (und entschwindet danach ev. ins Ausland), wer (zu viele) Jahre selbst gearbeitet und hier Steuern bezahlt hat bekommt nichts. Absolut ungerecht und unlogisch.In einer "Wissensgesellschaft" wäre es sowieso Aufgabe des Gesetzgebers angemessene finanzielle Unterstützung für das lebenslange Lernen (d.h. bis zur Pension) zu geben statt das 5-millionste Häusl am Land zu finanzieren oder Bankchefs und ihre Fehlentscheidungen. Würde auch das Problem des Wiedereinstiegs nach der "Kinderpause" optimal lösen und Arbeitslosenzahlen senken. Der Klägerin viel Glück und Gratulation zu ihrem Mut. Sie könnte die Gesellschaft verändern indem sie allen die Chance ermöglicht ihre berufliche Qualifikation lebenslang zu ändern od. zu verbessern, zum Nutzen des Landes.

Antworten Gast: Gen erika
15.10.2008 23:02
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Re: Wissensgesellschaft mit spätem Pensionsantrittsalter braucht unbedingt adäquate staatliche Förderung lebenslangen Lernens. Das der Prozess überhaupt notwendig ist, ist eine Schande für die Gesetzgeber die bis jetzt das Problem noch nicht einmal erkannt, geschweige denn die Weichen entsprechend gestellt haben

nicht schlecht ..... gefällt

Recht hat sie!

Aber das sollte nicht nur Frauen gelten, sondern generell. Es ist überhaupt nicht einzusehen, weshalb ältere Studenten keine Studienbeihilfe erhalten sollten.

hw
15.10.2008 12:13
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gleich

es würde dem österreichen gesetzgeber (parlarment) mal gutstehen, wenn es gesetze beschliessen würde, die alle gleich behandeln.
a.) würde diese wesentlich einfacher werden
b.) würde man sich die ganzen streitereien, etc. ersparen

es sollte jedem österreicher eine stipendium zustehen, wenn er eben die leistung erfüllt. das gehts sich leicht aus, wenn man die ganzen verwaltungskram abschafft.

Gast: Reblaus
15.10.2008 11:38
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In diesem Fall ist die Klage wohl gerechtfertigt,

auch wenn der Antidiskriminierungswahn nicht immer zu sinnvollen Entscheidungen führt.
Kann sich dann auch ein 80jähriger um einen geförderten Kindergartenplatz bewerben?

Antworten hw
15.10.2008 12:14
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Re: In diesem Fall ist die Klage wohl gerechtfertigt,

ist eine 80jähriger ein kind?

Antworten Antworten Gast: Reblaus
15.10.2008 13:43
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Re: Re: In diesem Fall ist die Klage wohl gerechtfertigt,

Da zwischen Kind und Erwachsenem aufgrund des Alters diskriminiert wird, nein.
Wobei sich wieder die Frage stellt, warum 16jährige Kinder bei uns wählen dürfen, und vierjährige nicht.
Da haben die Weisen in der EU noch eine Menge zu tun.

Antworten Antworten Antworten 17und4
24.10.2008 11:55
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Re: Re: Re: In diesem Fall ist die Klage wohl gerechtfertigt,

sofern es da Weise gibt?

Schlagzeilen Bildung