WIEN. Junge Forscher an Österreichs Universitäten zu locken, ist immer mehr zum Kraftakt geworden. Die Klagen darüber, dass die wirklich guten Nachwuchskräfte lieber in die Privatwirtschaft, an Fachhochschulen oder zur Forschung ins Ausland flüchten, mehren sich. Am Institut für Volkswirtschaftslehre, um nur ein Beispiel unter vielen zu nennen, wurden kürzlich fünf Stellen ausgeschrieben, von denen es überhaupt nur möglich war, drei zu besetzen, wie Wolfgang Weigel, Pressesprecher des Universitätslehrerverbands, klagt. Es könne einfach nicht die mit dem Job verbundene Lebensqualität angeboten werden, nicht die Gehälter, die akademische Arbeit attraktiv machen.
Berechtigte Hoffnung auf Besserung sollte jetzt ein Kollektivvertrag bringen, der in langen Verhandlungen zwischen Arbeitnehmer- und Arbeitgeber-Vertretern (Universitätenkonferenz) akkordiert wurde und bereits seit April auf den Schreibtischen der Verantwortlichen auf bessere Zeiten wartet. Vorgesehen ist darin ein Karriereschema mit höheren Gehältern als bisher und Aufstiegschancen für Nachwuchsforscher, damit diese nicht länger mit befristeten Verträgen ohne Option auf Verlängerung in der Luft hängen. Das Wissenschaftsministerium bekannte sich in der Vergangenheit klar zum Kollektivvertrag.
Thema in Koalitionsgesprächen
Im Büro von Minister Johannes Hahn (ÖVP) reagiert man allerdings etwas verschnupft auf Nachfragen, wieso der Kollektivvertrag im Parlament noch nicht beschlossen wurde. Immerhin war es möglich, die Hacklerregelung zu verlängern oder die Familienbeihilfe aufzustocken, aber für einen bereits auf dem Tisch liegenden Kollektivvertrag habe es eben nicht gereicht, beschwert sich Weigel im Gespräch mit der Presse. Im Büro Hahn heißt es dazu, dass das Thema in die Koalitionsverhandlungen einfließen werde.
Allerdings stehe man heute vor einer ganz anderen Situation als im April. In der Parlamentssitzung im September seien die Studiengebühren abgeschafft worden und eine Reihe anderer Maßnahmen beschlossen worden, die sich aufs Budget schlagen. Die Einführung des Kollektivvertrags wurde als Entschließungsantrag bestätigt – allerdings ist dies nur eine Art von Absichtserklärung.
Anneliese Legat, Vorsitzende des Zentralausschusses für Universitätslehrer, zeigt sich überaus besorgt, was den derzeitigen Zustand an den Unis betrifft. „Wir haben sozusagen nur Lehrlinge. Eine Karriereplanung ist nicht möglich. In manchen Fächern geht uns eine ganze Generation verloren, die ihr Wissen an die nächste weiter geben könnte.“ Das Ausmaß des drohenden Schadens habe manche Unis bereits dazu veranlasst, selbst aktiv zu werden, indem Betriebsvereinbarungen abgeschlossen wurden, die eine Besserstellung und Aufwertung der jungen Wissenschaftler vorsehen.
Separate Uni-Vereinbarungen
So gibt es etwa an der Uni Graz, an der Legat als Rechtshistorikerin beheimatet ist, eine Betriebsvereinbarung, die den Kollektivvertrag antizipiert. Ganz wird der KV hier aber auch nicht umgesetzt, die Gehälter liegen noch etwas darunter. Die TU Graz will mit einer eigenen Betriebsvereinbarung folgen. Gelten würde der KV, dessen Inkrafttreten für Jänner 2009 ins Auge gefasst war, für alle Uni-Bediensteten, also für wissenschaftliches Personal gleichermaßen wie für nichtwissenschaftliches.
Ein mehrstufiges Modell für den Mittelbau sieht dabei Qualifikationsvereinbarungen zwischen Mitarbeiter und Uni vor, deren Erfüllung darüber entscheidet, ob ein Assistent für eine Laufbahnstelle vorgesehen wird. So kann man sich zum Assistant Professor oder einem assoziierten Professor vorarbeiten. Das Ganze ist im Kollektivvertrag eine Kann-Bestimmung.
Mit der Vollrechtsfähigkeit kann man den Universitäten als privatwirtschaftlicher Arbeitgeber freilich nichts mehr verordnen. „Das ist so wie im Supermarkt“, meint der Vorsitzende der Uni-Lehrergewerkschaft, Richard Kdolsky. „Welche von drei Salatzupfern der Filialleiter letztlich zu seinem Stellvertreter macht, kann man ihm nicht vorschreiben.“
So sei der ganze Kollektivvertrag überhaupt eine Stärkung des Führungsanspruches der Professoren, Dekane und Rektoren. Wenn etwa ein Assistent die Qualitätsvereinbarung bereits nach zwei statt nach vier Jahren vollständig erfüllt habe, so gebe es keine Automatik, dass er früher aufsteige. Wenn der Professor ihm kein Angebot mache, um ihn zu halten, arbeitet der junge Forscher entweder zu den bisherigen Konditionen weiter, oder er wechselt in die Privatwirtschaft.
Unterschiedliche Schemata
Dass die Gehälter so maßgeblich erhöht wurden, dass sie einen deutlichen Anreiz bieten, an der Uni zu bleiben, darf zumindest an manchen Universitäten bezweifelt werden. So sieht der Kollektivvertrag in der Verwendungsgruppe B1, also ein Assistent vor dem Doktorat, ein Bruttogehalt von 2255 Euro für 40 Wochenstunden vor. Nach drei Jahren wären es 2690 Euro. Für 25 Stunden entspricht das „Anfänger“-Gehalt dann 1409 Euro. An der TU Wien werden laut Homepage aber jetzt schon 1767,80 Euro für 25 Wochenstunden in der Kategorie B1 gezahlt, also rund 300 Euro über dem künftigen Kollektivvertrag. Hier beginnt die Besserstellung erst ab den Postdocstellen, wo der KV 3587,50 Euro brutto im Vergleich zu den derzeit bezahlten 3025,70 Euro an der TU Wien vorsieht.
Überbezahlung wäre normal
Für Kdolsky ist eine Überbezahlung des Kollektivvertrages die natürlichste Sache der Welt. Es gehe nur darum, einen Mindestlohn festzuschreiben, der noch nicht überall verwirklicht sei. Auch der Linzer Alt-Rektor Rudolf Ardelt, Vorsitzender des Uni-Dachverbands, sieht im KV eine wesentliche Verbesserung der Gesamtsituation. Die Universitätenkonferenz habe einen Beschluss gefasst, an die politischen Verantwortlichen zu appellieren, die Mehrkosten der Umstellung möglichst rasch abzusichern.
Ein halbes Jahr würde es schon dauern, bis man das System umgestellt, die Verrechnung oder die Qualitätsvereinbarungen aufgesetzt habe, ergänzt Kdolsky. Wenn das Budget bis Ende März stehe, könne man im April durchstarten, der Ball liege jetzt bei der Politik. Oder wie Weigel formuliert: „Da kann man fast nur hoffen, dass Hahn wieder Minister wird, weil dem muss man nicht mehr erklären, warum der KV wichtig ist. Er hat sich schon dazu bekannt.“
("Die Presse", Print-Ausgabe, 27.10.2008)

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