WIEN. „Ein heller Wahnsinn.“ Rektorenpräsident Christoph Badelt kann nur den Kopf schütteln. „Völlig absurd“, so lässt er im Gespräch mit der „Presse“ neuerlich seiner Empörung freien Lauf. Zielscheibe der Kritik sind die Ausnahmebestimmungen von der Ausnahme bei der Befreiung der Studiengebühren. Also: Befreit sind alle Inländer und EU-Staatsbürger, ausgenommen jene, die einen Studienabschnitt um mehr als zwei Semester überschritten haben.
Aber auch bei Überschreitungen gibt es Ausnahmen: Der Erlass des Studienbeitrages trotz längerer Überschreitung wird jenen gewährt, die Praxiszeiten an einer ausländischen Uni verbracht haben; weiters jenen, die nachweislich mehr als zwei Monate durch Krankheit oder Schwangerschaft am Studium gehindert waren; oder jenen, die sich überwiegend der Betreuung von Kindern bis zum siebenten Geburtstag gewidmet haben; oder jenen, die im Kalenderjahr vor dem jeweiligen Semesterbeginn durch eine Erwerbstätigkeit in Anspruch genommen waren, „durch die sie ein Jahreseinkommen zumindest in der Höhe der 14-fachen Betrages gemäß 5 Abs. 2 ASVG“ erzielt haben (UG § 92); und schließlich jenen mit einer mindestens 50-prozentigen Behinderung.
Tausende werden um Befreiung ansuchen
Verwirrend? Das nicht, sagt Badelt, aber es sei eben kaum administrierbar. An seiner eigenen Wirtschaftsuniversität gibt es etwa 5000 Studierende mit einer Zeitüberschreitung von mehr als zwei Semestern, an der Uni Wien sind es 24.000 bis 25.000. Das bedeute einen beträchtlich höheren Verwaltungsaufwand, er rechne an der WU mit zusätzlichen zehn Personen. Zumindest in der ersten Hälfte des Wintersemesters. Es ist damit zu rechnen, dass die meisten Studierenden ein Arbeitsverhältnis oder einen der anderen der aufgezählten Gründe namhaft machen. Die Universität muss dies überprüfen und bescheidmäßig erledigen. Dann können die Betroffenen noch den Bescheid anfechten, worauf die Uni-Leute neuerlich Akte anlegen müssen.
Badelt ärgert sich vor allem über die Politiker, die dieses Gesetz am 24. September im Nationalrat beschlossen haben. Damals hätten sie zu den Bedenken der Universitäten gemeint, dass diese berechtigt seien und man Lösungen suchen werde. Seit der Wahl herrscht aber Funkstille. Der Nationalrat hat noch nicht einmal einen Wissenschaftsausschuss konstituiert, die SPÖ beispielsweise hat zudem noch keinen Wissenschaftssprecher (nach dem Abgang von Josef Broukal).
Der Rektorenchef will nicht noch einmal in die Grundsatzdebatte über die (von ihm abgelehnte) Aufhebung der Studiengebühren einsteigen, sieht jetzt aber nur noch zwei Lösungsvarianten: Die Gebührenbefreiung sollte alle Inländer und EU-Bürger betreffen, auch die Studienbummler; oder es wird generell bei einer Studienzeitüberschreitung eingehoben. Ohne Ausnahmen.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 06.11.2008)

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