ÖH sieht Ende der geheimen Wahl: Kommission tritt zurück

(c) Die Presse (Clemens Fabry)
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Bei der ÖH-Wahl im Mai können Studenten online wählen. ÖH-Vertreter kritisieren, dass das Grundrecht der geheimen Wahl verletzt wird. Sie sprechen von "datenschutzrechtlichem Wahnsinn".

»"Dass die Wahlkommissionsvorsitzende der größten Universität diesem datenschutzrechtlichen Wahnsinn nicht zustimmt, zeigt wie alleine Minister Hahn mit seinem Vorhaben ist." «

Sophie Wollner, ÖH-Vorsitzende der Uni Wien vom Verband Sozialistischer StudentInnen (VSStÖ).

Um das neue elektronische Wahlsystem der Studenten wird heftig gestritten. Bei den nächsten Wahlen der Österreichischen Hochschülerschaft (ÖH) im Mai sollen Studenten bequem vom PC aus ihre Stimme abgeben können. Die ÖH wehrt sich allerdings vehement gegen Mängel des Online Votings.

Der Zorn der Studentenvertreter geht so weit, dass die Vorsitzenden der Wahlkommission an der Uni Wien den Hut nahmen. Sie haben Bedenken wegen der "rechtlichen sowie technischen Sicherheit". Die GRAS (Grüne und Alternative Studentinnen) denken sogar über eine Klage beim Verfassungsgerichtshof nach.

Das Wissenschaftsministerium plant aufgrund der Kritik offensichtlich keine Änderungen. VP-Minister Hahn will lediglich die Wahlkommission neu bestellen. Erst kürzlich sei den Wahlkommissionen aller Unis "mitgeteilt worden, dass beim E-Voting alles durch Gesetze und Verordnungen gedeckt" sei, heißt es.



Die Studentenvertreter kritisieren vor allem den unzureichenden Datenschutz beim Online-Voting. Um online wählen zu können, müssen die Studenten die Bürgerkartenfunktion auf der E-Card freischalten lassen - und um die Funktion der elektronischen Unterschrift erweitern lassen. Zusätzlich bekommen sie das dafür benötigte Chipkarten-Lesegerät. Dieses habe allerdings nur die niedrigste von drei Sicherheitsklassen, lautet die Kritik.

"Es kann nicht sein, dass das Grundrecht der geheimen Wahl von Wissenschaftsminister Hahn einfach so übergangen wird und die Daten der Studenten an Dritte weitergegeben werden", begründete GRAS-Aktivistin Regina Bösch die Überlegungen ihrer Fraktion hinsichtlich einer VfGH-Klage.

Die ÖH-Bundesvertretung kritisierte, dass das Wissenschaftsministerium im Rahmen seiner Kampagne zur größeren Verbreitung der Bürgerkarte die Studenten "noch zusätzlichen Gefahrenquellen" aussetze. "Aus Sicht der ÖH ist es unverantwortlich, Studierende mit Bürgerkartenlesegeräten der Stufe 1 auszustatten, um sie damit zu E-Voting zu bewegen. Für die ÖH zeigt dies einmal mehr auf, dass Hahn "rein gar nichts von dem Grundsatz einer geheimen Wahl hält", so die Bundesvertretung.

Wie E-Voting funktioniert

Online-Stimmen müssen in der Woche vor der eigentlichen Papierwahl zwischen Montag, 8 Uhr, und Freitag, 18 Uhr, abgegeben werden. Gewählt wird mit Bürgerkarte (die zuvor aktiviert werden muss) und Lesegerät. Nach Eingabe eines Codes wird die Wahlberechtigung überprüft. Dann kann die Stimme abgegeben werden. Diese wird elektronisch verschlüsselt und bis zum Ende der Papierwahl gesichert aufbewahrt. Die Wahlkommission greift dann mit einem Schlüssel auf die elektronischen Wahlzettel zu und anonymisiert diese. Ein Rechner ermittelt das Wahlergebnis. Weitere Infos zur Bürgerkarte gibt es unter

www.studi.gv.at

(APA/Red.)

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