Die Studierenden-Ombudsstelle schlägt Einsichtnahme in Prüfungsunterlagen vor. Bei Anrechnungen gebe es "massive Probleme".
Gerade hat Wissenschaftsminister Reinhold Mitterlehner (ÖVP) einen neuen Vorstoß zur Ausweitung von Uni-Zugangsbeschränkungen angekündigt. Die Ombudsstelle für Studierende schlägt nun eine Gesetzesänderung für die Aufnahmeverfahren an heimischen Hochschulen vor.
Künftig soll bereits Studienwerbern bei Zulassungsprüfungen ein Recht auf Einsichtnahme in Prüfungsunterlagen inklusive der gestellten Prüfungsfragen und Kopiererlaubnis gewährt werden, heißt es im aktuellen Tätigkeitsbericht der Ombudsstelle.
Studenten haben bereits umfassende Rechte zur Einsichtnahme in abgelegte Prüfungen. Derzeit räumen aber nur einzelne Universitäten diese Möglichkeiten auch Interessenten, die an Aufnahme-, Eignungs- und Zulassungsverfahren teilgenommen haben, zumindest teilweise ein.
Auch bei Aufnahmeverfahren an Fachhochschulen (FH) wird vorgeschlagen, Bewerbern neben ihrem Rankingplatz auch Infos über die Punktevergabe oder etwa die Gesamtzahl der Bewerber bekannt zu geben. Ebenfalls an FH richtet sich der Vorschlag, dass sie die Satzungen sowie die Studien- und Prüfungsordnungen nicht nur passwortgeschützt im Internet veröffentlichen sollten.
„Massive Probleme“ bei Anerkennungen
Die Ombudsstelle ortet zudem, dass es an österreichischen Hochschulen „zu (teilweise massiven) Problemen“ im Rahmen von Anerkennungsverfahren von Prüfungsleistungen komme, sowohl innerstaatlich als auch international. Es sollten daher Anerkennungsbescheide dokumentiert und etwa in einer Intranet-Datenbank einsehbar gemacht werden.
Die Zahl der Anliegen, die die Ombudsstelle im vergangenen Studienjahr bearbeitet hat, ist im vergleich zum Vorjahr um 20 Prozent gestiegen. Das solle aber nicht als Systemverschlechterung interpretiert werden, heißt es. Insgesamt wurden 606 Anliegen bearbeitet. Top-Thema: die Studienzulassung vor Problemen mit der Bologna-Umstellung und Studiengebühren.
(APA/red.)