WIEN. 50 Millionen oder gar nichts: Vor diese Alternative hat Wissenschaftsminister Johannes Hahn (ÖVP) die am Montag tagende Universitätenkonferenz gestellt. Wobei es bei diesem Betrag um die Finanzierung des neuen Uni-Kollektivvertrags geht. Hahn selbst steht seit Wochen unter Dauerbeschuss der mit der Forschung befassten Institutionen, die angesichts der derzeitigen Geheimhaltung der Budgetdaten eine äußerst unzureichende Budgetierung der Forschung befürchten. Jetzt will der ÖVP-Minister zumindest an der Uni-Front seinen Frieden haben.
Rektorenpräsident Christoph Badelt will sich vor der Montagkonferenz nicht äußern, „ob und unter welchen Bedingungen der KV unterschrieben wird“. Hahns Angebot umfasst freilich nur einen Teilbetrag: Die Mehrkosten der Einführung des neuen Kollektivvertrags werden in der Universitätenkonferenz, die die Arbeitgeberseite repräsentiert, mit „50 bis 80 Millionen Euro, eher in Richtung 80“ beziffert. Hahn will diese Zusatzkosten in diesem Jahr mit 50 Millionen abdecken, in den nächsten drei Jahren sollen es aber nur jeweils 30 Millionen sein. Den anderen Teil müssen die Unis aus ihren Globalbudgets abdecken.
Von verschiedenen Seiten erfolgt nun Druck auf die Universitätenkonferenz. Nach Minister Hahn forderte am Donnerstag auch SPÖ-Wissenschaftssprecherin Andrea Kuntzl die Rektoren auf, den Kollektivvertrag zu unterschreiben. Die Hochschülerschaft weist wiederum darauf hin, dass angesichts der ungeregelten Dienstverhältnisse „die jungen Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen ausgehungert werden“.
Höhere Anfangsgehälter
Der Kollektivvertrag ist schon seit Langem überfällig. Nach jahrelangen Verhandlungen zwischen Hochschullehrergewerkschaft und Universitätenkonferenz wurde er im Vorjahr von beiden Seiten paktiert, allerdings vorbehaltlich der Finanzierung. Denn die Anfangsgehälter – zuletzt wurde vor allem die Situation der jungen Forscher beleuchtet – sollen deutlich höher sein. Das neue Dienstrecht umfasst auch ein völlig neues Laufbahnschema (siehe Grafik unten), in dem die Karriere vom befristeten Assistentenvertrag bis zum Uni-Professor mit erweitertem Kündigungsschutz vorgegeben ist. Diesem Schema haben alle Seiten zugestimmt.
Der neue Kollektivvertrag soll für alle Uni-Bediensteten gelten, die ab dem 1. Jänner 2004 (Inkrafttreten des Uni-Gesetzes 2002) angestellt worden sind. Derzeit zählen die Universitäten rund 45.000 Dienstnehmer (inklusive Drittmittelposten), ins neue Schema fällt derzeit ein gutes Drittel. Jene, die noch im alten Beamtendienstrecht angestellt sind, können sich freiwillig für den Umstieg in den Kollektivvertrag entscheiden.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 27.03.2009)

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