Reinhold Mitterlehner will die Auswirkungen des Arbeitszeitgesetzes aus dem Uni-Reservebudget bezahlen.
Linz.Wissenschaftsminister Reinhold Mitterlehner (ÖVP) kündigte am Dienstag an, die Mehrkosten für die Umsetzung des neuen Ärztearbeitszeitgesetzes an den Uni-Kliniken aus der sogenannten „§12 Abs5 Reserve“ des Uni-Grundbudgets abdecken zu wollen. Diese Regelung gibt ihm die Möglichkeit, bis zu zwei Prozent des Grundbudgets „für besondere Finanzierungserfordernisse“ einzubehalten. In der aktuellen Leistungsvereinbarungsperiode 2013 bis 2015 waren das 125 Millionen Euro.
Ein Vorstoß, der von der Opposition scharf kritisiert wurde. Die Grünen sprachen in einer Aussendung von „übler Trickserei in Sachen Uni-Budget“. Das Universitätsgesetz sehe eindeutig vor, dass die Mittel dieser Reserve den Universitäten zur Verfügung stehen müssten. Die FPÖ ortet eine „Mogelpackung“, die Neos eine „Fehlentscheidung“, dies sei „das nächste Armutszeugnis der Bundesregierung“. Für die Universitäten wurde das für 2016 bis 2018 zur Verfügung stehende Budget vergangenes Jahr fixiert – zu einer Zeit, als die Auswirkungen der neuen Spitalsärzte-Arbeitszeiten nicht klar waren.
Belegschaft vor Urabstimmung
Bei den Verhandlungen zwischen den Vertretern des AKH, der Ärztekammer, Gewerkschaft, dem Wissenschaftsministerium und der Med-Uni Wien gibt es nach wie vor keine Einigung. Vor etwa zwei Wochen hatte es ein erstes konkretes Angebot gegeben, das vom Betriebsrat abgelehnt wurde. Vor allem die angepeilte Umsetzung der Reduktion von einer maximal 60-Stunden-Woche auf eine 48-Stunden-Woche bereits im Juli 2016 wurde als unmachbar beurteilt. Kammerpräsident Thomas Szekeres will das Angebot des Rektorats nachverhandeln, schließlich aber die AKH-Belegschaft entscheiden lassen. Ähnlich wie im Krankenanstaltenverbund soll unter den rund 1400 AKH-Ärzten vom 6. bis 9.März eine Urabstimmung durchgeführt werden. (red.)
("Die Presse", Print-Ausgabe, 04.03.2015)