Ombudsstelle für Studierende aufgewertet

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Die Ombudsstelle kann künftig auch von sich aus tätig werden. Auch im Gesetzespaket: Abschlussarbeiten von Privat-Unis müssen veröffentlicht werden.

Die Ombudsstelle für Studierende wird aufgewertet. Sie kann künftig auch von sich aus und nicht nur auf Antrag tätig werden. Einen entsprechenden Beschluss hat der Nationalrat Donnerstagnachmittag einstimmig gefasst.

Ferner im Gesetzespaket enthalten ist eine Regelung, dass positiv beurteilte Abschluss-Arbeiten an Privatuniversitäten und an der Donau-Uni-Krems künftig veröffentlicht werden müssen. Dissertationen sind überdies durch Übergabe an die Nationalbibliothek zu veröffentlichen. Bisher galt das nur für öffentliche Universitäten.

Die Zahl der Anliegen, die die Ombudsstelle im vergangenen Studienjahr bearbeitet hat, ist übrigens im Vergleich zum Vorjahr um 20 Prozent gestiegen. Das solle aber nicht als Systemverschlechterung interpretiert werden, heißt es. Insgesamt wurden 606 Anliegen bearbeitet. Top-Thema: die Studienzulassung vor Problemen mit der Bologna-Umstellung und Studiengebühren.

(APA/Red.)

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