Med-Uni-Wien: Auch strittiger Kandidat bei Hearing

Die Rektorswahl geht in die finale Phase. Michael Stampfer, dem Unirats-Chef Busek die Qualifikation absprach, ist auch zum Hearing geladen.

An der Med-Uni Wien beginnen morgen, Mittwoch, die Hearings für den Rektorsjob. Geladen sind zehn Kandidaten – darunter auch Michael Stampfer, Chef des Wiener Technologiefonds. Ihm hatte Uniratschef Erhard Busek zuletzt öffentlich die Qualifikation abgesprochen, was für einigen Wirbel sorgte. Stampfer sei ihm als "ein Freund des Bürgermeisters" angetragen worden, so Busek in einem Interview. Dabei entspreche er als Jurist gar nicht den Ausschreibungskriterien. Umso überraschender, dass Stampfer nun doch zum Hearing geladen ist.

Ebenfalls im Rennen um den prestigeträchtigen Job: die Vizerektoren Karin Gutierrez-Lobos und Markus Müller und die Med-Uni-Wien-Mediziner Eduard Auff (Neurologie) und Heinz Kölbl (Gynäkologie). Der Posten wird vakant, weil der langjährige Med-Uni-Rektor Wolfgang Schütz mit Ende September in den Ruhestand geht. Die Medizin-Uni ist gleichzeitig unter anderem Arbeitgeberin der Ärzte am AKH der Stadt Wien - neben Wissenschaft und Lehre versorgen sie also auch die Patienten im größten Spital Österreichs.

Unirätinnen "schockiert"

Ex-Vizekanzler Busek (ÖVP), beklagte in der Vorwoche im "Kurier" Interventionen aus zahlreichen Richtungen und nahm dabei Bezug auf Stampfer. In einem Offenen Brief protestieren nun wiederum zwei Unirats-Mitglieder anderer Hochschulen gegen Buseks Vorgehen. Edeltraud Stiftinger (Veterinärmedizinische Universität) und Silvia Angelo (Wirtschaftsuniversität) zeigten sich darin laut "Standard" "schockiert" darüber, dass dieser öffentlich zu einzelnen Bewerbern Stellung beziehe.

Bis Anfang Mai muss die aus den Vorsitzenden von Senat und Uni-Rat bestehende Findungskommission einen (weitgehend unverbindlichen) Dreiervorschlag an den aus Vertreter der Professoren, des Mittelbaus, der Studenten und des allgemeinen Uni-Personals bestehenden Senat übermitteln. Dieser wiederum hat anschließend vier Wochen Zeit, einen eigenen (verbindlichen) Dreiervorschlag an den Uni-Rat zu erstellen - hält er sich nicht an den Vorschlag der Findungskommission, muss er dies nur schriftlich begründen.

Der je zur Hälfte von der Regierung und vom Senat bestellte Uni-Rat (plus einem weiteren Mitglied, das anschließend einvernehmlich bestimmt wird) muss dann aus dem Dreiervorschlag des Senats den künftigen Rektor auswählen.

>>> Zum Standard-Bericht

(red.)

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