Uni-Räte: Bis zu 36.000 Euro Gehalt, 90.000 Euro Reisen

(c) APA/HELMUT FOHRINGER (HELMUT FOHRINGER)
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Je nach Universtität verdienen die Räte bis zu 36.000 Euro pro Jahr. Grüne Maurer übt heftige Kritik.

Wien. Bisher sind die Uni-Räte ein Kuriosum – jedenfalls, was ihr Gehalt angeht: Das Gremium bestimmt nämlich selbst, wie hoch die Vergütung ausfällt, die den Mitgliedern ausgezahlt wird. Ganz so frei soll das künftig nicht mehr sein.

Laut der Novelle des Uni-Gesetzes, die am Montag in Begutachtung geschickt wurde, soll der Wissenschaftsminister eine Obergrenze festlegen dürfen. Wie hoch diese ist, will man im Ressort noch nicht sagen. Nur so viel: Ausreißer wie bisher soll es nicht mehr geben.

Tatsächlich sind die Gehälter der Uni-Räte je nach Uni sehr unterschiedlich, wie die aktuelle Antwort auf die parlamentarische Anfrage der grünen Wissenschaftssprecherin, Sigrid Maurer, zeigt. Während die Uni-Räte an der Wirtschaftsuniversität seit 2013 ehrenamtlich arbeiten, kassierte der Ratsvorsitzende an der Medizin-Uni Innsbruck seit 2013 bis inklusive Mai 2015 insgesamt 78.500 Euro – ein ganzes Jahr wird dort mit 36.000 Euro entlohnt.

An der medizinischen Universität Wien wiederum stechen die Reisekosten ins Auge: Für Reisen und Unterbringung der Uni-Räte wurden dort seit 2013 mehr als 90.000 Euro ausgegeben. An den meisten anderen Unis liegen diese Kosten im einstelligen Tausenderbereich.

„Qualifikation zentral“

Dass für die Vergütung der Uni-Räte jetzt eine Obergrenze eingeführt werden soll, hält Maurer für einen wichtigen Schritt – auch wenn noch offen ist, wie hoch diese Grenze sei. „Es ist wichtig, dass dem Einhalt geboten wird“, sagt sie. Noch wichtiger – und nach wie vor ungelöst – sei aber die Frage nach der Qualifikation der Räte.
„Die Nominierung der Räte erfolgt oft nach politischen Kriterien und nicht nach inhaltlichen“, kritisiert die grüne Wissenschaftssprecherin. Das habe auch Konsequenzen – so habe es zuletzt Fälle gegeben, in denen die Kontrolle des Uni-Rats versagt habe. (beba)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 15.07.2015)

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