FH-Studenten sollen ihr Recht leichter einklagen können

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Derzeit müssen FH-Studierende auf zivilem Weg für ihr Recht kämpfen. Die ÖH wünscht sich eine gesetzliche Änderung.

Wien. Es ist ein sperriges, aber für die 48.000 Studierenden an den Fachhochschulen (FH) durchaus entscheidendes Thema: die rechtliche Stellung der FH-Studenten gegenüber ihrer Hochschule. Die macht es den Studierenden derzeit nämlich schwer, gegen Prüfungen zu berufen bzw. sich gegen Zulassungsentscheidungen oder gegen den Ausschluss vom Studium zu wehren. Die Österreichische Hochschülerschaft (ÖH) fordert deshalb eine Gesetzesänderung.

Derzeit gibt es einen wesentlichen rechtlichen Unterschied zwischen Studierenden an Universitäten bzw. Fachhochschulen. Während Studenten an öffentlichen Unis mit „ihrer“ Hochschule eine öffentlich-rechtliche Rechtsbeziehung eingehen, haben FH-Studierende einen privatrechtlichen Ausbildungsvertrag zu unterzeichnen. Das hat weitreichende Auswirkungen: Uni-Studenten können bei Rechtsstreitigkeiten, etwa rund um Prüfungen, beim Ausschluss vom Studium oder über die Zu- oder Aberkennung akademischer Grade gegen den hoheitlichen Bescheid eine Beschwerde an ein Verwaltunsgericht richten. FH-Studenten müssen im Streitfall eine Klage beim zuständigen Zivilgericht einbringen. Das kann bei Prozessverlust teuer werden. Dann hat nämlich die verlierende Partei die Kosten zu tragen. „Diese Aussichten wirken abschreckend, weswegen sich viele FH-Studierende nicht trauen, ihre Rechte einzuklagen“, sagt Meryl Haas (Grüne und alternative Studierende) vom Vorsitzteam der ÖH-Bundesvertretung. Deshalb wünscht sich die ÖH, dass auch an FH künftig öffentlich-rechtliche Regelungen gelten.

Die juristische Durchführbarkeit dieses Schritts – also die Überführung des Fachhochschulstudiengesetzes (FHStG) in den Geltungsbereich des Öffentlichen Rechts – hat die Hochschülerschaft bereits prüfen lassen. Der Verfassungsrechtler Walter Berka von der Universität Salzburg kam bei seinem Gutachten zum Schluss, dass die derzeitige Regelung zwar aus verfassungsrechtlicher Sicht in Ordnung sei. Aber auch nichts gegen eine Umstellung spreche. Im Gegenteil: „Der legistische Aufwand hält sich in Grenzen. Und es gibt sogar gute Gründe, wie einen besseren Rechtsschutz, die für eine Überführung sprechen“, so Berka. Von einer Umstellung erwartet sich auch Haas so einiges: „Der öffentlich-rechtliche Weg bietet hier vielerlei Vorteile, da dieser leichter, schneller, kostengünstiger und einheitlicher vonstatten geht.“ Die ÖH wolle diesbezüglich mit der Regierung ins Gespräch kommen.

Ministerium: Änderung „denkbar“

Die erste Reaktion des Wissenschaftsministeriums war überraschend positiv: Zwar sei davon auszugehen, dass der Rechtsschutz der Studierenden gleichermaßen gegeben ist, unabhängig davon, ob es sich um privatrechtliche Ausbildungsverträge oder öffentlich-rechtliche Rechtsverhältnisse handelt. Eine Änderung der derzeitigen Rechtslage sei aber, wie es auf Anfrage der „Presse“ hieß, „grundsätzlich denkbar“. Allerdings müssten auch die übrigen Hochschulbereiche mitgedacht werden. Neben den FH seien nämlich auch die Privatunis privatrechtlich organisiert, für deren Studierende ebenfalls der Rechtsschutz über die Zivilgerichte erfolgt. (j.n.)

AUF EINEN BLICK

Die Rechtslage für Studenten an Fachhochschulen ist eine andere als für ihre Kollegen an den Unis. Bei den öffentlichen Unis treten Studierende in eine öffentlich-rechtliche Rechtsbeziehung und können bei Streitigkeiten, etwa rund um Prüfungen und Anerkennungen, gegen den von der Uni ausgestellten Bescheid vorgehen und sich an ein Verwaltungsgericht wenden. FH-Studenten müssen im Streitfall eine Klage beim zuständigen Zivilgericht einbringen. Das birgt ein höheres Risiko, da bei Verlust der Klage die Kosten getragen werden müssen.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 19.08.2015)

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