Gericht: Hochschülerschaft klagt erstmals Fachhochschule

(c) Die Presse (Clemens Fabry)
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Im September werden sich ÖH und die FH Wien der Wirtschaftskammer vor Gericht gegenüberstehen. Die ÖH nimmt das zum Anlass, um auf eine Gesetzesänderung zu pochen: Das FH-Studiengesetz soll Öffentliches Recht werden.

Wien. Im September kommt es zu einer eher unrühmlichen Premiere: Zum ersten Mal wird es einen studienrechtlichen Prozess gegen eine Fachhochschule vor einem Zivilgericht geben. Konkret geht die Österreichische Hochschülerschaft (ÖH) in Vertretung einer Studentin gegen die FH Wien der Wirtschaftskammer (WKW) vor.

Die Vorgeschichte ist komplex: Die besagte Studentin wollte an der FH Lauder Business School studieren, landete aber nur auf der Warteliste. Deshalb bewarb sie sich auch an der FH Wien der WKW. Dort erhielt sie einen Studienplatz. Um sich diesen zu sichern, musste die Studentin ihren Studienbeitrag von 363,36 Euro einzahlen – dieser entspricht dort zugleich einer Kaution, mit der die FH absichern möchte, dass die Bewerber auch wirklich erscheinen. Kurz nachdem die Studentin die Kaution bezahlte, rutschte sie auf der Warteliste der FH Lauder Business School nach. Das Studium an der anderen FH war für sie nun also doch obsolet. Deshalb forderte die Studentin die geleistete Kaution, also die 363,63 Euro, zurück. Ohne Erfolg. Die Fachhochschule behielt das Geld ein.

ÖH sieht finanzielles Risiko

Die ÖH klagt stellvertretend für die Studentin ihre Forderung ein. Während die FH auf Anfrage der „Presse“ nichts zu dem laufenden Verfahren sagen wollte, nützt die ÖH den Anlass, um neuerlich auf eine Gesetzesänderung zu pochen.

Derzeit gibt es nämlich einen wesentlichen rechtlichen Unterschied zwischen Uni- bzw. FH-Studierenden. Während Erstere mit ihrer Hochschule eine öffentlich-rechtliche Rechtsbeziehung eingehen, haben Letztere einen privatrechtlichen Ausbildungsvertrag unterzeichnet. Das führt dazu, dass Uni-Studenten bei Rechtsstreitigkeiten, etwa rund um Prüfungen, vor ein Verwaltungsgericht ziehen können, während FH-Studierende auf zivilem Weg kämpfen müssen. Das kann teuer werden. Bei Prozessverlust muss nämlich die verlierende Partei die Kosten tragen. Die ÖH vermutet, dass es deshalb bislang noch niemand gewagt hat, zu klagen und fordert eine (teilweise) Überführung des FH-Studiengesetzes in das Öffentliche Recht.

Das Wissenschaftsministerium zeigte sich zuletzt bezüglich einer Gesetzesänderung durchaus gesprächsbereit. Die Fachhochschulen selbst halten davon aber nichts. Bei der Gründung der FH habe sich der Bund bewusst dafür entschieden, das Rechtsverhältnis vorwiegend privatrechtlich zu regeln, heißt es aus der FH-Konferenz. Und: Die Rechtssicherheit sei auch jetzt schon „gut ausgestaltet“. (j.n.)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 26.08.2015)

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