Neuer Zugang, neue Gehaltsgrenzen?

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Studium. Die Studieneingangsphase wird ausgeweitet, aber gelockert. Die auslaufenden Beschränkungen werden verlängert. Mitterlehner könnte Rektorengehälter deckeln.

Wien. Nach Kritik von Studierenden und teilweise auch Unis werden die Regelungen der Studieneingangsphase, die künftig in (fast) allen Fächern verpflichtend ist, doch etwas gelockert: Laut der Novelle des Uni-Gesetzes, die gestern den Ministerrat passiert hat, dürfen Studenten nun bis zu 22 ECTS-Punkte vorziehen, wenn sie die Eingangsphase noch nicht abgeschlossen haben. Im Entwurf für die Novelle waren es lediglich zehn gewesen. Auch die Fächer, die von der Eingangsphase ausgenommen werden können, werden mehr: Neben Kunst und Sport sollen die Unis in Medizin, Veterinärmedizin und Psychologie Ausnahmen machen können.

Die Studieneingangs- und Orientierungsphase – wie sie eigentlich heißt – soll im ersten Semester des Studiums einen Überblick über Inhalte und Ausrichtung des jeweiligen Fachs liefern. Und gleichzeitig ein wenig selektieren: Nur wer alle Prüfungen dieser Phase besteht – künftig sind das zwischen acht und 20ECTS-Punkte, 30ECTS-Punkte entsprechen etwa dem vorgesehenen Aufwand für ein Semester –, darf das Fach weiterstudieren. Prüfungen der Studieneingangsphase dürfen künftig aber drei- statt zweimal wiederholt werden.

Weniger Gehalt für Rektoren?

Die bisherigen Beschränkungen an den Unis werden verlängert. Die Hürden in Architektur, Biologie, Informatik, Pharmazie und Wirtschaft würden Ende des Jahres abgeschafft, jene in Medizin und Veterinärmedizin 2016. Die Hochschülerschaft ist damit klarerweise nicht einverstanden, die Rektoren sind bedingt zufrieden. Das Uni-Ressort argumentiert mit einem Lenkungseffekt: 2008 hätten sich noch 27 Prozent der Studienanfänger für eines der fünf zuletzt beschränkten Felder – von Architektur bis Wirtschaft – eingeschrieben. Im Herbst 2014 waren es noch knapp 21 Prozent. Insgesamt sei die Zahl der Anfänger an den Unis aber gestiegen.

Für die Uni-Räte, die zuletzt wieder in der Kritik standen, gibt es ab dem Jahr 2018 neue Unvereinbarkeitsregeln. Das Wissenschaftsministerium wird Obergrenzen für die Vergütung festlegen – etwas, was sich Wissenschaftsminister Reinhold Mitterlehner (ÖVP) offenbar auch bei den Gehältern der Uni-Rektoren vorstellen kann. Offenbar denkt er dies für Unis an, die keine Studiengebühren einheben. Wenn jemand glaube, nur mit Steuergeldern auskommen zu können, dürfe er sich kein überdurchschnittliches Gehalt gönnen, meinte der Wissenschaftsminister sinngemäß. Als mögliche Grenze könnte das Gehalt von Bundesministern– 2015 rund 17.170 Euro brutto monatlich – herangezogen werden.

Recherchen der grünen Wissenschaftssprecherin hatten zuletzt ergeben, dass die meisten Unis ein Geheimnis aus den Rektorengehältern machen. Nur fünf von 22 Unis gaben freiwillig Auskunft. Dazu zählte die Wirtschaftsuniversität. Dort verdiente der Rektor im Jahr 2014 rund 235.000 Euro plus 35.000 Euro Prämie. An der Uni Wien liegt das Gehalt bei 208.000 Euro (plus 49.000 Euro) und an der TU Wien bei 190.000 Euro. (beba/APA)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 23.09.2015)

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