Studenten fordern Bezahlung für Zahnmedizin-Praktikum

(c) Die Presse (Seidler)
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72 Wochen dauert das Praktikum der Zahnmediziner - bezahlt werden sie dabei nicht. Dabei würden sie Geld erwirtschaften, sagen die Studentenvertreter.

Auch Zahnmedizin-Studenten wollen in ihrer Praktikumszeit bezahlt werden. Studentenvertreter fordern eine ähnliche Regelung wie für Humanmedizin-Studenten in ihrem Klinisch-Praktischen Jahr (KPJ), die derzeit im Regelfall für ihre Tätigkeit mit monatlich 650 Euro brutto entlohnt werden.

Im Unterschied zu Humanmedizinern absolvieren die Zahnmedizin-Studenten am Ende des Studiums kein 48-wöchiges KPJ, sondern ein sogenanntes "72-Wochen-Praktikum", an das sich noch eine Staatsprüfung schließt. Grund für das längere Praktikum ist der Umstand, dass die Absolventen sofort nach der Prüfung als Zahnärzte praktizieren dürfen. Voraussetzung für die Absolvierung des Praktikums ist das Erreichen einer bestimmten Punktanzahl - diese Punkte werden je nach durchgeführter Behandlung vergeben.

Mehr als Vollzeit an der Zahnklinik

Laut einer von der ÖH durchgeführten Umfrage an der Medizin-Uni Wien sind die Studenten im Schnitt 48 Stunden pro Woche an der Zahnklinik tätig - obwohl eigentlich nur 37,5 Stunden vorgeschrieben wären. Das sei aber nötig, um die nötigen Punkte in der Zeit zu erreichen, so Studienrichtungsvertreter Leopold Bouvier-Azula. Außerdem seien viele ausbildungsfremde Tätigkeiten zu leisten, etwa Patientenverwaltung oder Reinigung.

Folge der mangelnden Bezahlung im Praktikum: Laut Umfrage sind mehr als die Hälfte der Studenten nebenbei erwerbstätig. ÖH-Vorsitzende Johanna Zechmeister versteht die Ungleichbehandlung nicht: Im KPJ seien 35 Wochenstunden vorgeschrieben, die im Regelfall auch eingehalten würden. Lege man die Bezahlung im KPJ - diese beträgt die Hälfte der ersten Besoldungsstufe - auf die Zahnmediziner um, müssten diese knapp 950 Euro erhalten.

Bei Gesprächen mit Ministerium, Rektorat der Medizin-Uni Wien und Zahnklinik (eine 100-prozentige Tochter der Medizin-Uni) sei man zwar auf grundsätzliches Verständnis gestoßen, so die Studentenvertreter. "Sie sehen sich aber alle nicht in der Pflicht, weil sie auf dem Standpunkt stehen, dass das noch zur Ausbildung gehört." Beim KPJ gab es deshalb eine eigene Gesetzesnovelle. "Warum nicht bei den Zahnmedizinern?"

Klinik hat eigene Studenten-Tarife

Noch unverständlicher werde die verweigerte Bezahlung, wenn man bedenke, dass die Zahnmedizin-Praktikanten Geld erwirtschaften. Für die Behandlung gibt es eigene Studenten-Tarife, so Bouvier-Azula. "Die Klinik nimmt durch unsere Arbeit ja Geld ein. Sie würde sofort stehen, wenn keine Studenten dort tätig sind."

Weiterer Kritikpunkt: Die ohnehin schon geringe Betreuungsquote von einem Assistenzarzt für drei Praktikanten werde nicht eingehalten. Die Ärzte müssen die von den Studenten vorgenommenen Tätigkeiten jeweils abnehmen, behandeln aber während dieser Aufsichtszeit gleichzeitig selbst andere Patienten. "Das dürfen sie auch, aber es führt oft zu längeren Wartezeiten. Das ist sowohl für den Patienten unangenehm als auch für uns, weil wir in der Zeit ja nicht anderweitig Punkte sammeln können", so Bouvier-Azula.

Gleiches gelte für Assistenztätigkeiten: "Selbst wenn man nicht behandelt, hat man eine Anwesenheitspflicht und wird zum Assistieren eingeteilt. Das ist nicht schlecht, weil man ja auch beim Zusehen lernt - aber es gibt keine Punkte dafür. So spart man sich außerdem Zahnarzthelferinnen", meinte Bouvier-Azula.

Monopolstellung der Zahnklinik

Grundproblem für Zechmeister ist der Umstand, dass die Zahnklinik eine Art Monopolstellung hat: Während das KPJ neben der Medizin-Uni auch an anderen Krankenhäusern absolviert werden kann, ist das den Zahnmedizinern verwehrt. "Man darf nicht nur nicht bei niedergelassenen Ärzten arbeiten, sondern auch nicht in Zahnambulatorien."

An der Medizin-Uni hat man für den Wunsch der Studenten nach Bezahlung grundsätzlich Verständnis, hieß es auf APA-Anfrage. "Aber wir haben derzeit weder die Möglichkeit zur Bezahlung noch das Geld dafür." Das 72-Stunden-Praktikum gehöre noch zur Ausbildung, für die man ja Geld aufwenden müsse. So müssten etwa die Studenten auch nicht für die nötigen Materialien bezahlen.

(APA)

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