Uni-Rektor verteidigt Kooperation mit Privatuni

Tilmann Märk widerspricht den Grünen, die die Beteiligungen von öffentlichen Universitäten an Privatuniversitäten als "inakzeptabel" bezeichnet hatten.

Tilmann Märk, Rektor der Uni Innsbruck, hat am Freitag Kooperationen zwischen öffentlichen und privaten Universitäten verteidigt. "Die enge Zusammenarbeit zwischen privaten und staatlichen Universitäten ist gerade in Tirol ein Erfolgsmodell", betonte er und widersprach damit Grünen-Wissenschaftssprecherin Sigrid Maurer, die tags zuvor derartige Beteiligungen als "inakzeptabel" bezeichnet hatte.

Die "enge Abstimmung" führe zu "mehr Effizienz" bei der Planung und Umsetzung von zusätzlichen Studienangeboten, argumentierte Märk: "Und das ist in Zeiten enger Budgets mehr als sinnvoll". Zudem gebe es keine Quersubventionen und auch das Personal sei "klar getrennt".

Hochschulentwicklung als regionale Zukunftsaufgabe

"Im Rahmen der Kooperation zwischen der privaten UMIT in Hall und der Universität Innsbruck haben wir ein gemeinsames Mechatronikstudium im Großraum Innsbruck und ab Herbst auch in Lienz sowie - ebenfalls höchst erfolgreich - das Bachelor-Studium Wirtschaft, Gesundheits- und Sporttourismus in Landeck entwickelt", so Märk. Dass diese Zusammenarbeit und Vernetzung zwischen privaten und staatlichen Universitäten im Rahmen des Universitätsgesetzes ermöglicht wurde sieht der Rektor der Universität als "großen Fortschritt". Positiv bewerte Märk auch das Engagement der Länder im Bereich der Hochschulen: "Es gibt hier europaweit einen Trend, Hochschulentwicklung auch als regionale Zukunftsaufgabe zu begreifen". In Tirol habe man das "früh erkannt".

Maurer hatte es als "inakzeptabel" bezeichnet, dass sich öffentliche Universitäten an Privatuniversitäten beteiligen. Die grüne Wissenschaftssprecherin pocht auf eine saubere Trennung zwischen öffentlichen und privaten Hochschulen. De facto würde allerdings derzeit nur an zwei der zwölf Privatunis kein Steuergeld eingesetzt. Denn für Privatunis gelte nur ein gesetzliches Finanzierungsverbot durch den Bund - Länder, Gemeinden und Kammern etwa sind davon nicht betroffen. Gleiches gilt für Drittmittel der Universitäten. Bei einer Finanzierung von Privatunis durch öffentliche Unis kommt laut Maurer noch dazu, dass diese nicht nur Stammkapital investieren würden, sondern auch deren Personal dort in der Lehre eingesetzt werde.

(APA)

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