Kirche greift manchmal in Personalfragen der Unis ein

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Das Konkordat schränkt die Autonomie der Unis ein. Seit 2002 wurden eine Berufung verweigert und ein Professor abberufen, der nach einer Scheidung erneut geheiratet hatte.

Die katholische Kirche greift selten, aber doch in die personelle Autonomie der Unis ein. Das zeigt die Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage der Grünen Sigrid Maurer durch Wissenschaftsminister Reinhold Mitterlehner (ÖVP). Seit 2002 wurde einmal die Zustimmung zur Berufung eines Professors verweigert. Außerdem wurde ein Professor abberufen - weil er nach seiner Scheidung erneut heiratete.

Personal an theologischen Fakultäten

Aufgrund des Konkordats zwischen dem Heiligen Stuhl und der Republik Österreich hat die katholische Kirche großen Einfluss auf Personalfragen und Studienpläne an den katholisch-theologischen Fakultäten. Unter anderem muss sie der Berufung eines Professors sowie der Erteilung einer Lehrbefugnis (venia docendi) zustimmen - der jeweilige Rektor muss von den kirchlichen Behörden ein sogenanntes "nihil obstat" ("es steht nichts entgegen") einholen, das auch nicht begründet werden muss.

Umgekehrt läuft es genauso: Auf Betreiben der Kirche muss der Rektor einen Dozenten bzw. Professor von der Lehrtätigkeit entheben. Trifft dies einen Professor, darf er im Regelfall in Frühpension gehen.

Schönborn forderte 2012 eine Absetzung

An den katholisch-theologischen Fakultäten in Wien, Graz, Innsbruck und Salzburg wurden seit 2002 38 Berufungen durchgeführt. 37mal gab es das "nihil obstat", einmal wurde es verweigert - bei der Besetzung der Professur für Dogmatik an der Uni Wien. Erst als die Universität einen anderen Kandidaten vorschlug, gab es die Zustimmung der Kirche.

Ebenfalls an der Uni Wien kam es zur Enthebung eines Professors: Erzbischof Christoph Schönborn forderte 2012 die Absetzung des Uni-Lehrers aufgrund dessen Scheidung und anschließender (staatlicher) Wiederverheiratung. Dem folgte ein inneruniversitärer Streit: Die Fakultät warf dem Professor vor, durch seinen Schritt die Enthebung provoziert zu haben, um in Frühpension gehen zu können - hätte er sich um eine Annullierung seiner Ehe bemüht, wäre er eventuell um die Absetzung herumgekommen.

Jesuiten in Innsbruck bevorzugt

Die Uni Innsbruck wiederum hat sich der Jesuiten-Förderung an der Katholisch-Theologischen Fakultät verschrieben: Geeigneten Jesuiten ist demnach bei Berufungen der Vorzug zu geben - und zwar nicht nur bei gleicher Qualifikation, sondern sogar schon dann, wenn er nur prinzipiell für eine Professur geeignet ist.

Für Maurer zeigen diese Fälle, "dass der Einfluss insbesondere der Katholischen Kirche auf die Universitäten real ist": "Eine solche Einschränkung der Freiheit der Wissenschaft ist weder mit der Verfassung noch mit einem modernen Wissenschaftsverständnis vereinbar und müsste eigentlich den Protest der autonomen Universitäten auf sich ziehen", so Maurer. "Besonders empörend ist die Entziehung einer Lehrbefugnis aufgrund einer Scheidung - hier wirkt eindeutig der weltfremde klerikale Geist vergangener Jahrhunderte."

Mitterlehner erscheint dagegen die Mitwirkung kirchlicher Stellen an Uni-Personalentscheidungen mit dem Grundrecht der Freiheit von wissenschaftlicher Lehre und Forschung "kompatibel", so der Minister in der Anfragebeantwortung.

(APA)

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