Nicht alle Privat-Unis sollen sich Universität nennen

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Symbolbild.(c) Die Presse (Clemens Fabry)
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Der Wissenschaftsrat fordert einen neuen Umgang mit Privatuniversitäten. Für private Institutionen, die nicht die notwendigen Qualitätskriterien erfüllen, soll ein neuer Typus eingeführt werden.

Wien. Es ist eine Empfehlung, die zu Kontroversen führen wird: Geht es nach dem Wissenschaftsrat, sollen sich nicht alle Privat-Unis Universität nennen dürfen. „Der Hochschultypus ,Universität‘ für sämtliche privaten hochschulischen Bildungseinrichtungen wird in einigen Fällen weder den Ansprüchen an die Universität noch den Bedürfnissen privater Träger gerecht“, heißt es in dem Papier über Privatuniversitäten in Österreich, das der Rat gestern veröffentlicht hat.

Die Experten warnen vor einer „beliebigen Vergabe“ der Bezeichnung Universität. Bisher seien mitunter „Ausbildungspotpourris“ aus scheinbar willkürlich zusammengesetzten Fächern und Fakultäten als Privatuniversitäten akkreditiert worden. Man müsse neu bestimmen, was eine Bildungseinrichtung können muss, die sich Universität nennen darf. „Damit ist ein gesetzlicher Schutz dieser Bezeichnung vor unbefugtem Gebrauch zu verbinden.“ Dasselbe gelte auch für Fachhochschulen. Auch aus Gründen des „Verbraucherschutzes“ – also damit potenzielle Studierende wissen, worauf sie sich einlassen.

Private Hochschule statt Uni

Die Experten empfehlen daher eine neue Einordnung privater tertiärer Bildungseinrichtungen. Sie sollen verschiedenen Zwecken dienen können, heißt es in den Empfehlungen. „Nicht alle müssen zwingend den spezifischen Anforderungen an eine Universität Genüge tun. Profil und Aufgaben einer Bildungseinrichtung müssen aber durch nähere Bezeichnungen kenntlich gemacht werden.“ Und weiter: „Der Typus der Privathochschule soll in Ergänzung der Privatuniversität zu einer sinnvollen Arbeitsteilung im Hochschulsystem beitragen.“

Jene Einrichtungen, die nicht die Kriterien für eine Universität erfüllen (sehr wohl aber die für eine Hochschule – etwa eine kritische Masse von Studierenden und eine entsprechende Zahl an qualifizierten Lehrenden), könnten dann Privathochschule heißen. „Bei Erfüllung der universitären Qualitätskriterien sollen solche Hochschulen das Recht haben, sich als Privatuniversität zu bezeichnen.“ Die Mindestanforderungen, die das Privatuniversitätengesetz derzeit definiere, seien aber für den Typus Universität zu niedrig angesetzt.

Insofern empfiehlt der Wissenschaftsrat – der Wissenschaftsminister, Nationalrat, Bundesländer und Hochschulen berät –, die entsprechenden Gesetze um den Typus der privaten Hochschule zu erweitern. Einige andere Empfehlungen hat der Rat noch: Die Akkreditierung soll strenger werden. Sie soll nicht mehr wie bisher auf „wenigen Fachgutachten“ basieren, sondern nach Disziplinen differenzierte Anforderungen und auch die Gesamtentwicklung des österreichischen Hochschulsektors einbeziehen. Ein bloßes Standortkonzept genüge nicht, private Hochschulen müssten – ähnlich wie Fachhochschulen – auch auf den Bedarf des Gesamtsystems abgestimmt sein. Wenn sie von Ländern, Gemeinden oder Universitäten mitfinanziert werden, wird eine Offenlegung der Finanzierung empfohlen.

Fixer Platz für die Privaten

Insgesamt stellt der Wissenschaftsrat die Privatuniversitäten nicht infrage: Sie hätten einen fixen Platz in der österreichischen Hochschullandschaft. Die derzeitigen gesetzlichen Grundlagen würden aber eine Gründungsdynamik erlauben, die dem Wissenschaftsstandort nicht dienlich sei. Und: „Die Stärkung der Privatuniversitäten erfordert in jedem Fall die Übernahme und Einhaltung von Qualitätsstandards, die jenen der öffentlichen Universitäten entsprechen.“

("Die Presse", Print-Ausgabe, 21.12.2016)

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