Studienplatzfinanzierung wird in Begutachtung geschickt

Harald Mahrer im Parlament
Harald Mahrer im ParlamentAPA/SARAH KVECH
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Sechs Wochen läuft die Begutachtungsfrist zum Gesetzesentwurf zur Studienplatzfinanzierung. Eignungsprüfungen sollen in allen Fächern möglich werden.

Rund ein Monat nach dem Beschluss des Universitätsbudgets für die Jahre 2019 bis 2021 schickt Wissenschaftsminister Harald Mahrer (ÖVP) einen Gesetzesentwurf zur Umstellung auf eine Studienplatzfinanzierung in die Begutachtung (Fristende: 14. September). Damit sollen die Art der Verteilung der Bundesmittel geändert und gleichzeitig neue Möglichkeiten zur Beschränkung des Zugangs eingeführt werden.

Das Tauziehen um die künftigen Unibudgets und die Studienplatzfinanzierung zwischen den Regierungsparteien hatte Ende Juni zu einem Koalitionsbruch durch die SPÖ geführt, als sie gemeinsam mit FPÖ und NEOS einem Antrag der Grünen zur Erhöhung des Unibudgets 2019 bis 2021 um 1,35 Milliarden Euro zustimmte. Die ÖVP war zwar nicht gegen die Erhöhung per se, hätte aber gleichzeitig auch einen Beschluss der Studienplatzfinanzierung samt weiteren Zugangsbeschränkungen sichern wollen - das wollte aber wiederum die SPÖ nicht.

Bis Ende Jänner soll Entwurf folgen

Im Nationalratsbeschluss ist nun vorgesehen, dass die Regierung erst bis Ende Jänner (also nach der Nationalratswahl) dem Parlament einen Entwurf zur Studienplatzfinanzierung vorlegen muss. Hier hakt Mahrer ein: Mit der nunmehrigen Initiative werde diese Vorgabe umgesetzt: "Wir wollen faire und moderne Rahmenbedingungen für die Universitäten und rund 300.000 Studierende schaffen", so der Minister in einer Aussendung. "Dazu braucht es zielgerichtete Finanzierung, strategische Weiterentwicklung und eine Verbesserung der Betreuungsrelation in den Massenfächern. Dieser Gesetzesentwurf, der auf den bisherigen umfassenden Gesprächen mit den betroffenen Stakeholdern sowie dem Koalitionspartner aufbaut, ermöglicht eine Weichenstellung für ein neues Finanzierungsmodell und für eine zukunftsorientierte Entwicklung unserer Universitäten."

Zentrale Maßzahl für die künftige Verteilung des Budgets ist die Anzahl der prüfungsaktiven Studien je Uni, sieht der Entwurf vor. Grundsätzlich gleich bleibt, dass die Unis ein sogenanntes Globalbudget erhalten, also über den Einsatz ihrer Mittel großteils selbst entscheiden können. Ändern soll sich dagegen die Zusammensetzung des Globalbudgets, das künftig aus drei Teilbeträgen für Lehre, Forschung und Infrastruktur/Strategische Entwicklung bestehen soll.

Eignungsprüfung in allen Fächern möglich

Zentraler Indikator für den Teilbetrag für Lehre ist dabei der Studienplatz - daher auch der Ausdruck Studienplatzfinanzierung. Als Studienplatz wird ein Bachelor-, Master- oder Diplomstudium definiert, das mit einer Studienleistung von mindestens 16 ECTS-Punkten pro Studienjahr ("prüfungsaktives Studium") betrieben wird. Zum Vergleich: Die Studienpläne sind so konzipiert, dass mit 60 absolvierten ECTS pro Studienjahr das jeweilige Studium in Mindeststudienzeit abgeschlossen werden kann.

Die jeweiligen Studien werden dann abhängig von ihren Ausstattungserfordernissen zu sieben Fächergruppen zusammengefasst. Für diese werden dann zwischen Staat und Uni die Zahl der jeweils mindestens anzubietenden Plätze festgelegt und mit einem bestimmten Finanzierungssatz dotiert. Dazu kommen dann noch Anreize etwa für eine hohe Absolventenzahl sowie schnelle Studierende (mindestens 40 ECTS).

Die Universitäten erhalten dazu verschiedene Möglichkeiten der Zugangsregulierung: In allen Fächern möglich sein sollen künftig Eignungsprüfungen vor der Zulassung. Einschränkung: Diese dürfen den Zugang nicht beschränken. Unis können also für die Zulassung zusätzlich zum Maturazeugnis etwa auch die Absolvierung eines Online-Self-Assessments, die Vorlage eines Motivationsschreibens sowie die Teilnahme an einem Eignungstest verlangen. Diese dürfen dann zwar mit Feedback verbunden werden, die Ergebnisse aber nicht über die Zulassung entscheiden.

Außerdem sollen den Unis sowohl bundesweite als auch unibezogene Zugangsbeschränkungen ermöglicht werden. Voraussetzung dafür ist jeweils die Überschreitung des Betreuungsrichtwerts des jeweiligen Studiums um einen bestimmten Prozentsatz.

(APA)

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